Energetische Sanierung von Eigentumswohnungen – Was kann ich ohne Zustimmung der WEG umsetzen?

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Eigentumswohnung modernisieren: So setzen Sie energetische Maßnahmen auch ohne WEG-Zustimmung um

Eigentümer von Eigentumswohnungen stehen heute vor einer besonderen Herausforderung: Sie wissen, dass die Energieeffizienzklasse zunehmend über den Wert einer Immobilie entscheidet.

Gleichzeitig hängt der offizielle Energieausweis immer vom gesamten Gebäude ab – und damit oft von einer Eigentümergemeinschaft, die auf Zeit spielt oder energetische Sanierungen blockiert. Für viele stellt sich daher die zentrale Frage: Lohnt es sich überhaupt, in der eigenen Wohnung Maßnahmen umzusetzen, wenn das Haus als Ganzes unsaniert bleibt? 

Die Antwort ist: Ja – es gibt mehr Möglichkeiten, als es auf den ersten Blick scheint. Wände können gedämmt, Fenster modernisiert und eine Wärmepumpe in der Eigentumswohnung eingebaut werden, unabhängig von der Haltung der übrigen Eigentümer.

Auch kleine Photovoltaiklösungen sind realisierbar. Entscheidend ist, dass diese Schritte so gewählt werden, dass sie wirtschaftlich sinnvoll sind und nicht mit späteren Maßnahmen am Gebäude kollidieren.

Dieser Blogartikel zeigt, welche Maßnahmen Sie in Ihrer Eigentumswohnung eigenständig umsetzen können, wo technische und rechtliche Grenzen liegen und wie Sie eine positive Wirtschaftlichkeit gewährleisten können. Damit haben Sie einen klaren Überblick über Ihre Spielräume – und können fundierte Entscheidungen für die Zukunft treffen.

Der Klima Coach analysiert für Eigentümer, welche Maßnahmen in der Wohnung technisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll sind. Mit dem Energiecheck Eigentumswohnung erhalten Sie dafür ein kompaktes Gutachten, das für Ihre Mieter die Energieeffizienz der Eigentumswohnung unabhängig vom Energieausweis nachvollziehbar macht.

Energetische Sanierung in der Eigentumswohnung – Einordnung, Zielbild und Entscheidungsrahmen

Viele Inhaber von Eigentumswohnungen überlegen, welche Schritte überhaupt sinnvoll sind, wenn die WEG energetische Sanierungsmaßnahmen am gesamten Gebäude blockiert. Auch unabhängig von der WEG kann eine Eigentumswohnung energieeffizienter gemacht werden, und zwar so, dass sich das auch wirtschaftlich rechnet.

Sondereigentum vs. Gemeinschaft: Was Sie selbst entscheiden – was die WEG regelt

Für Eigentümer ist die Abgrenzung zentral: Maßnahmen innerhalb Ihrer Eigentumswohnung können Sie meist eigenständig umsetzen, etwa Fenster innerhalb der Wohnung, Wohnungseingangstüren (inklusive Dichtung/Schallschutz) und innenseitige Dämmungen.

Eingriffe in gemeinschaftliches Eigentum – Fassade, Dach, Steigleitungen, Heizungserzeuger – entscheidet die WEG. Auch die Installation einer Wärmepumpe in Ihrer Eigentumswohnung muss von der WEG genehmigt werden, weil ein Fassadendurchbruch notwendig ist – aber bei sauberer Planung spricht meist nichts gegen eine Zustimmung.

Planen Sie jede Maßnahme so, dass später nichts wieder ausgebaut werden muss. Führen Sie Leitungen und Dämmstreifen so, dass man ihren Verlauf leicht erkennen und erreichen kann. Verwenden Sie lösbare Verbindungen wie Schraub- oder Steckverbindungen statt Verklebungen, damit sich Teile bei Bedarf ohne Schäden anpassen oder austauschen lassen.

Dokumentieren Sie diese Punkte mit Fotos, Produktdatenblättern und einer kurzen Baubeschreibung. So bleibt die Wohnung anschlussfähig: Spätere Arbeiten wie eine Fassadendämmung oder eine neue zentrale Heizung können ohne Umbauten weitergeführt werden, Kosten bleiben niedrig und alle Beteiligten sehen schnell, was gemacht wurde.

Klares Zielbild: Energiebedarf senken, Wohnkomfort steigern

Der rote Faden jeder energetischen Sanierung in der Eigentumswohnung ist einfach: Die Wohnung soll weniger Wärme verlieren, mit niedrigeren Heiztemperaturen angenehm bleiben und für die Nutzung einer individuellen Wärmepumpe ausgelegt werden. Das gelingt durch dicht schließende Fenster, eine gut gedämmte Wohnungstür und eine innenseitige Dämmung.

Wenn weniger Wärme entweicht, wird es schneller warm und es wird weniger Strom für die Verwendung der Wärmepumpe benötigt. Das Ergebnis ist spürbar im Alltag: mehr Komfort, geringere Abhängigkeit von Energiepreisen und ein stabiler Werterhalt der Wohnung.

Bauliche Maßnahmen innerhalb der Wohnung – Fenster, Wohnungstür und innenseitige Dämmung gezielt einsetzen

Bei Eigentumswohnungen entscheidet die Qualität einzelner Bauteile darüber, wie viel Wärme verloren geht und wie behaglich die Räume sind. Fenster, Wohnungstür und eine Innendämmung prägen nicht nur das Wohngefühl, sondern bestimmen auch, wie effizient eine spätere technische Lösung arbeiten kann.

Mit gezielten energetischen Verbesserungen an diesen Stellen erreichen Sie sofort spürbare Verbesserungen, ermöglichen den Einbau einer Wärmepumpe und damit eine wirtschaftlich sinnvolle Investition.

Fenstererneuerung in der Wohnung – Wärmeschutz verbessern, Schallschutz mitdenken

Neue Fenster senken die Wärmeverluste und verbessern die Behaglichkeit spürbar. Während ältere Modelle oft einen U-Wert von 2,5 W/m²K oder schlechter haben, erreichen moderne Fenster heute Werte um 0,8 W/m²K. Sie verlieren damit nur noch ein Drittel der Wärme im Vergleich zu älteren Fenstern. Diesen Unterschied merkt der Mieter nicht nur, er senkt auch die Energiekosten.

Wichtig für einen Fensteraustausch ist aber eine saubere Planung. Sie müssen ein einheitliches Erscheinungsbild der Fassade gewährleisten. Planen Sie die Anschlüsse an Laibung und Fensterbank so, dass keine kalten Randzonen entstehen und dass bei einer spätere Außendämmung die Fenster nicht versetzt oder neu eingebaut werden müssen.

Wohnungseingangstür erneuern – Heizwärme halten und Schallschutz verbessern

Eine moderne Wohnungseingangstür schließt zuverlässig ab und sorgt dafür, dass weniger Heizwärme über den Flur verloren geht. Gleichzeitig verbessert sie den Schallschutz und steigert damit die Wohnqualität. Wichtig sind eine umlaufende Dichtung, ein dichter Abschluss am Boden und ein massives Türblatt, das Wärme und Geräusche wirksam abhält. Achten Sie zudem auf die im Gebäude geltenden Anforderungen an Brandschutz und Schallschutz, damit die Tür nicht nur energieeffizient, sondern auch rechtlich und technisch passend ist.

Innenseitige Dämmung – nur mit sauberem Aufbau und Feuchteschutz sinnvoll

Eine innenseitige Dämmung ist besonders dann sinnvoll, wenn sich die Außenwand in der Heizperiode deutlich kühl anfühlt und die Fassade nicht verändert werden darf. Geeignet sind Materialien wie Kalziumsilikat– oder Holzfaserplatten, die Feuchtigkeit aufnehmen und wieder abgeben können. So wird das Risiko von Schimmel deutlich reduziert.

Auch eine Ausführung mit wasserdichten Materialien oder Dampfsperre ist möglich, erfordert aber absolute Genauigkeit bei der Verarbeitung. Schon kleinste Undichtigkeiten können zu Feuchteschäden führen. Eine Lösung für diese Variante ist der Einbau einer Lüftung, welche den Heizbedarf weiter senkt.

Eine zuverlässige Wirkung erreichen beide Varianten nur, wenn der Untergrund geprüft ist, die Anschlüsse an Fensterlaibungen und Decken dicht ausgeführt werden und keine Hohlräume entstehen. An den Rändern der Dämmplatten sollte zusätzlich ein schräg verlaufender Keil des Dämmmaterials gesetzt werden, damit keine kalten Zonen entstehen. Wird die Dämmung fachgerecht umgesetzt, sinkt der Wärmebedarf der Wohnung spürbar – und damit auch der Stromverbrauch einer später eingesetzten Wärmepumpe.

Wärmepumpe in der Eigentumswohnung – technische Machbarkeit, Grenzen und Varianten

Damit der Einbau einer Wärmepumpe in einer einzelnen Eigentumswohnung wirtschaftlich sinnvoll ist, muss sie genau geplant werden. Entscheidend sind niedrige Vorlauftemperaturen, ausreichend dimensionierte Heizflächen und ein Gerätekonzept, das zum Grundriss passt. Wer diese Punkte berücksichtigt, schafft eine effiziente Lösung, die sich reibungslos in das Gebäudeumfeld einfügt.

Voraussetzungen in der Wohnung – niedrige Vorlauftemperaturen und ausreichende Heizflächen

Entscheidend für den effizienten Betrieb einer Wärmepumpe in einer einzelnen Eigentumswohnung ist eine niedrige Vorlauftemperatur von idealerweise 35–45 °C. Um dies zu ermöglichen, muss zuerst ein Heizlastberechnung durchgeführt werden. Diese gibt darüber Aufschluss, ob einzelne Heizkörper sinnvollerweise vergrößert werden sollten oder andere Anpassungen notwendig sind.

Schon durch Strangventile, moderne Thermostatventile und die Dämmung von Rohrleitungen lässt sich die Vorlauftemperatur senken. Oft sind Absenkungen um 10–15 Kelvin möglich, ohne Komfortverlust.

Wichtig ist, lieber gezielt größere Heizkörper nachzurüsten, statt eine überdimensionierte Wärmepumpe zu wählen, die im Betrieb unnötig viel Strom verbraucht. Mit diesen Maßnahmen wird die Anlage nicht nur effizient, sondern auch leise und kompakt – und die Wärmepumpe liefert stabile Raumtemperaturen selbst an kalten Tagen.

Gerätekonzepte – kompakte Luft-Wasser-Lösungen, Splitgeräte oder Luft-Luft-Wärmepumpen?

Wer eine Wärmepumpe in der Eigentumswohnung installieren möchte, steht vor der Wahl zwischen unterschiedlichen Gerätekonzepten. Allen gemeinsam ist das Grundprinzip: Sie entziehen der Außenluft Wärme, geben diese an ein Kältemittel weiter, das anschließend mithilfe von Strom verdichtet wird, und übertragen die so gewonnene Wärme an das Wasser in den Heizkörpern oder direkt an die Raumluft.

Drei Wärmepumpen-Varianten sind besonders relevant für Eigentumswohnungen: kompakte Monoblock-Luft-Wasser-Wärmepumpen, Splitgeräte und Luft-Luft-Wärmepumpen. Jede Lösung bringt eigene Vorteile und Grenzen mit sich – und die richtige Wahl entscheidet über Wirtschaftlichkeit, Komfort und den Aufwand bei Einbau und Genehmigung.

Monoblock-Luft-Wasser-Wärmepumpen

Bei dieser Variante liegt der gesamte Kältemittelkreislauf im Außengerät, die erzeugte Wärme wird über Wasserleitungen direkt an die bestehende Heizungsanlage in der Wohnung übertragen. Dafür ist ein Wanddurchbruch erforderlich, durch den die Leitungen ins Gebäude geführt werden – dieser muss von der WEG genehmigt werden.

Der Vorteil dieses Wärmepumpen-Typs: Die Installation ist vergleichsweise einfach, weil im Gebäude selbst keine kältetechnischen Arbeiten notwendig sind. Der Nachteil ist, dass diese Systeme im Innenbereich zusätzlichen Platz beanspruchen und eine sichere, frostfreie Kondensatableitung brauchen.

Außerdem müssen Heizkörper in vielen Fällen vergrößert oder ausgetauscht werden, damit die Vorlauftemperatur ausreichend gesenkt werden kann. Für Eigentümer bedeutet das: Heizkörper prüfen und anpassen, Ventile einstellen und die Regeln für den Schallschutz bei Wärmepumpen im Außenbereich beachten.

Split-Luft-Wasser-Wärmepumpen

Bei dieser Variante sitzt der Verdampfer mit Ventilator im Außengerät, während Verdichter und Wärmetauscher in einer kompakten Inneneinheit untergebracht sind. Dadurch lassen sich die Innenmodule platzsparend in Abstellräumen oder Nebenräumen installieren.

Splitgeräte sind im Wohnbereich oft leiser, erfordern jedoch eine kältetechnische Installation durch Fachbetriebe. Leitungswege müssen kurz und gut gedämmt sein. Auch hier gilt: Die Heizflächen müssen vorbereitet sein, sonst arbeitet die Wärmepumpe ineffizient.

Die Genehmigung ist oft anspruchsvoller, weil das Außengerät dauerhaft an der Fassade, auf dem Balkon oder auf dem Dach befestigt werden muss – und damit direkt ins Gemeinschaftseigentum eingreift. Sichtbarkeit, Schallemissionen und Eingriffe in die Bausubstanz machen detaillierte Unterlagen wie Schallschutzberechnungen und Montagepläne unverzichtbar. Ohne diese Vorbereitung ist eine Zustimmung der WEG in der Praxis schwer zu erreichen.

Luft-Luft-Wärmepumpen

Diese Systeme sind im Grunde moderne Klimaanlagen, die nicht nur kühlen, sondern auch effizient heizen können. Mehrere kompakte Innengeräte werden in den Wohnräumen installiert und über dünne Leitungen mit einem oder mehreren kleinen Außeneinheiten verbunden. Damit wird die Wärme direkt in die Raumluft übertragen, ohne wasserführendes Heizsystem.

Der große Vorteil: Diese Geräte sind deutlich günstiger, Heizkörper austauschen oder Vorlauftemperatur senken ist nicht nötig, ebenso wenig eine Innendämmung. Für viele Wohnungen bedeutet das deutlich weniger baulichen Eingriffe, kürzere Montagezeiten und spürbar geringere Kosten.

Ein zusätzlicher Vorteil von Luft-Luft-Wärmepumpen ist, dass sie bei einem späteren Beschluss der WEG für eine zentrale Lösung vergleichsweise einfach demontiert und entweder in einer anderen Wohnung weiterverwendet oder gebraucht verkauft werden können. Damit sinkt das Risiko eines Restwertverlusts der Investition deutlich.

Luft-Luft-Wärmepumpen arbeiten zudem sehr effizient, können im Sommer auch kühlen und bieten eine flexible Steuerung für jeden Raum. Zu beachten sind die Schallemissionen des Außengeräts sowie die Leitungsführung durch die Wand oder Fensterlaibung. Beides lässt sich aber mit fachgerechter Installation zuverlässig lösen.

Nachteilig ist, dass Luft-Luft-Systeme keine klassische Warmwasserbereitung übernehmen. Hier braucht es in der Regel eine Zusatzlösung, etwa eine kleine Warmwasser-Wärmepumpe oder einen elektrischen Durchlauferhitzer.

Welche Lösung ist die richtige?

● Wer möglichst wenig Eingriffe in Heizkörper oder Dämmung will, für den sind Luft-Luft-Wärmepumpen meist die wirtschaftlichste Lösung, die darüber hinaus mit dem geringsten Aufwand verbunden ist.

● Wer an eine klassische Heizungsstruktur anschließen will, kann auf Monoblock- oder Split-Luft-Wasser-Systeme setzen – muss dann aber Heizkörper und Hydraulik anpassen und die Genehmigung der WEG einholen.

● Unabhängig vom System gilt: Eine gute Vorbereitung mit Schallschutzberechnung, klaren Montageplänen und dokumentierten Rückbauoptionen erleichtert die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft und sichert die langfristige Wirtschaftlichkeit.

Risiko bei späterer Zentralumstellung – Fernwärme oder zentrale Wärmepumpe

Eine Lösung für eine einzelne Eigentumswohnung muss immer im Kontext möglicher späterer Lösung für das gesamte Gebäude betrachtet werden. Wenn die WEG in Zukunft beschließt, auf eine zentrale Wärmepumpe oder Fernwärme umzusteigen, droht sonst eine Doppelstruktur: parallele Wärmeerzeugung, doppelte Wartung und ungenutzte Leitungen. Wirtschaftlich bedeutet das: Eine individuell installierte Anlage kann ihre Investitionskosten möglicherweise nicht einspielen, wenn sie vorzeitig stillgelegt werden muss.

Rechtlich gilt: Die WEG kann beschließen, dass alle Eigentümer an eine zentrale Heizlösung anzuschließen sind. Sie ist auch nicht verpflichtet, dem einzelnen Eigentümer die Kosten seiner zuvor auf eigene Rechnung eingebauten Anlage zu erstatten – dieses Investitionsrisiko verbleibt grundsätzlich bei ihm. Rückbau– oder Anpassungspflichten kann die WEG beschließen, wenn die Einzelanlage die zentrale Lösung beeinträchtigt.

Um dieses Risiko zu begrenzen, sollten Eigentümer Rückbauoptionen von Anfang an mitdenken. Dazu gehören modulare Installationen, bei denen Heizflächen von der Wärmeerzeugung klar getrennt sind, dokumentierte Schnittstellen und möglichst keine irreversiblen Eingriffe ins Gemeinschaftseigentum. Sinnvoll sind auch vertragliche Vereinbarungen in der WEG, wie die Kosten für Rückbau oder Anpassungen später verteilt werden. Nachgerüstete größere Heizkörper bleiben aber in jedem Fall nutzbar – egal ob die Wärme später von der eigenen Anlage oder aus einer zentralen Quelle kommt.

Photovoltaik für Eigentumswohnungen – realistische Optionen und Nutzen

Für Eigentümer einer einzelnen Eigentumswohnung sind die Möglichkeiten für Photovoltaik begrenzt. Trotzdem gibt es zwei gangbare Wege: individuelle Balkonkraftwerke und die Nutzung von gemeinschaftlichen Fassaden– oder Dachflächen mit Zustimmung der WEG. Beide unterscheiden sich deutlich in Aufwand, Ertrag und Genehmigung.

Balkonkraftwerke und kleine Fassaden-PV-Anlagen

Balkonkraftwerke sind die einfachste Lösung. Ein bis vier PV-Module werden am Balkon oder an der Fassade befestigt und über eine Steckdose ins Wohnungsnetz eingespeist. Typische Jahreserträge liegen zwischen 1.200 und 1.800 kWh und decken damit in etwa die Hälfte des durchschnittlichen Jahresstrombedarf eines Zwei-Person-Haushalts ab

Individuelle PV-Anlage auf Fassade oder Dach

Größere Anlagen lassen sich nur mit Zustimmung der WEG umsetzen, da Fassade und Dach Gemeinschaftseigentum sind. In der Praxis genügt oft ein einfacher Beschluss der WEG, dass ein Eigentümer einen klar abgegrenzten Teil von Dach oder Fassade für eine PV-Anlage nutzen darf. Aufwändige Pläne sind dafür nicht notwendig – entscheidend ist, dass alle Eigentümer wissen, welche Fläche genutzt wird und dass die Zustimmung im Protokoll festgehalten ist.

Der Vorteil einer größeren PV-Anlage liegt darin, dass sie eine deutlich höhere Strommenge erzeugt, die an den Mieter – eventuell auch an seine Nachbarn – weiterverkauft werden kann.

Wirtschaftlichkeit der energetischen Sanierung einer Eigentumswohnung – wie sich Investitionen für Eigentümer lohnen

Für die meisten Eigentümer von Eigentumswohnungen ist die zentrale Frage: Lohnt sich die Investition in energetische Modernisierungen wirklich? Die gute Nachricht: Die energetische Sanierung einer Eigentumswohnung bringt in der Regel hohe Gewinne –die Umlage der Investitionskosten auf die Miete ist sehr profitabel. Zusätzlich lassen sich die Kosten steuerlich abschreiben und der Wert der Eigentumswohnung steigt.

Kosten energetischer Maßnahmen in der Eigentumswohnung

Bevor Gewinne entstehen, müssen Eigentümer die Kosten im Blick haben. Für eine Wohnung mit rund 100 m² Wohnfläche lassen sich typische Mittelwerte nennen:

Maßnahme

Kosten

Balkonkraftwerk

ca. 1.400€

externe PV-Anlage

ca. 15.000 €

Neue Wohnungstür

ca. 3.000€

Innendämmung aller Außenwände

ca. 8.000€

Neue Fenster

ca. 12.000€

Luft-Luft-Wärmepumpe

ca. 6.500€

Monoblock-Wärmepumpe

ca. 20.000€

Split-Wärmepumpe

ca. 22.000 €

Einordnung der Kosten:

● Günstig sind kleine Maßnahmen wie Balkonkraftwerke oder eine neue Wohnungstür. Sie sind schnell umgesetzt und belasten das Budget kaum.

● Mittlere Investitionen sind Innendämmung und neue Fenster. Diese betreffen gleich mehrere Räume, bringen aber spürbare Effekte für Komfort und Energieeffizienz.

● Größere Investitionen sind Wärmepumpen. Hier bewegen sich die Kosten im Bereich von 12.000 – 20.000€. Sie sind der stärkste Hebel für die Klimabilanz und für die langfristige Wirtschaftlichkeit, erfordern aber eine gute Planung.

Förderungen – auch für Eigentumswohnungen gibt es hohe Zuschüsse

Staatliche Zuschüsse von der BAFA senken die Kosten energetischer Sanierungsmaßnahmen in Eigentumswohnungen teilweise erheblich und verbessern die Wirtschaftlichkeit. Für Einzelmaßnahmen wie Fenster, Türen und die Dämmung gibt es Zuschüsse durch die BAFA: etwa 15 % der förderfähigen Ausgaben, bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) bis 20 %, bei maximal geförderten Ausgaben von 30.000 € pro Wohneinheit. Für eine neue Wärmepumpe gibt es eine Förderung von bis zu 35%.

Umlage auf die Miete – Investitionskosten fair weitergeben

Das wichtigste Instrument, um Investitionen profitabel zu machen, ist die Modernisierungsumlage. Eigentümer dürfen nach § 559 BGB 8% der aufgewendeten Investitionskosten pro Jahr auf die Miete umlegen.

Das bedeutet: Eine Investition von 10.000 Euro kann die Jahresmiete dauerhaft um bis zu 800 Euro erhöhen – solange die gesetzliche Kappungsgrenze von höchstens 3€ pro Quadratmeter in sechs Jahren nicht überschritten wird, in der Regel ist diese Erhöhung unabhängig vom Mietspiegel umsetzbar. Dies gilt allerdings nicht für eine PV-Anlage, deren Investitionskosten nicht auf die Miete umgelegt werden kann.

Wichtig ist, die Kosten sauber zu trennen. Reine Instandhaltung, also die Beseitigung von Mängeln, ist nicht umlagefähig. Modernisierungskosten dagegen schon. Fördermittel müssen von den Gesamtkosten abgezogen werden. Wie das gleich folgende Beispiel zeigt, sind die Mieterhöhungen in der Regel geringer als die eingesparten Energiekosten für die Mieter, sodass auch diese profitieren.

Steuerliche Effekte – sofort absetzen oder über Jahre abschreiben?

Zusätzlich zur Umlage auf die Mieten können die Investitionskosten auch steuerlich abgeschrieben werden. Bei einer Luft-Luft-Wärmepumpe mit 6.500 € Investitionskosten lassen sich über 10 Jahre rund 6.500 € vollständig steuerlich geltend machen. Beim Spitzensteuersatz von 42 % ergibt das eine Ersparnis von insgesamt 2.730 €. Eine Monoblock-Wärmepumpe mit 15.000 € Kosten führt über denselben Zeitraum zu einer steuerlichen Rückerstattung von etwa 6.300 €. Für andere Maßnahmen wie Fenster, Türen oder Dämmung gilt ein längerer Abschreibungszeitraum von bis zu 50 Jahren.

Wichtig ist die Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand. Was als Erhaltungsaufwand gilt – etwa der Austausch von Heizkörpern – kann sofort steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings dürfen die Kosten in den ersten drei Jahren nach dem Kauf einer Wohnung nicht mehr als 15 % der Anschaffungskosten betragen, sonst gelten sie insgesamt als Herstellungskosten. Herstellungsaufwand, zum Beispiel eine neue Wärmepumpe,  wird über Jahre abgeschrieben.

PV-Einnahmen – kurze Amortisierung und verlässliche Rendite

Eine PV-Anlage ist für Inhaber von Eigentumswohnungen eine gute Möglichkeit, laufende Einnahmen zu generieren. Am wirtschaftlichsten ist es, den Strom eines Balkonkraftwerkes oder einer PV-Dachanlage direkt an den Mieter oder sogar an mehrere Mieter zu verkaufen. In der Regel kann man einen Preis von 24 und 30 Cent pro Kilowattstunde erzielen. Dies erlaubt eine Amortisierung von oft weniger als 10 Jahren – bei einer durchschnittlichen Lebenszeit der Anlage von 30 Jahren – und reduziert zusätzlich die Stromkosten für den Mieter.

Wertsteigerung der Wohnung – Energiezustand als Preistreiber am Markt

Energetische Maßnahmen verbessern nicht nur den laufenden Cashflow, sie erhöhen auch den Wert der Wohnung. Käufer und Mieter achten heute stark auf die zu erwartenden Energiekosten. Eine Wohnung mit Wärmepumpe, modernen Fenstern und einer PV-Lösung lässt sich deutlich leichter vermieten, erzielt höhere Mieten und hat auf dem Markt einen höheren Verkaufspreis.

Beispielrechnung für die Wirtschaftlichkeit energetischer Sanierungen für eine Eigentumswohnung

Wenn man die einzelnen Aspekte der Wirtschaftlichkeit der energetischen Sanierung einer 100 m² Eigentumswohnung für einen Lebenszyklus von 30 Jahren zusammenrechnet, kommt man auf Ergebnisse, die viele überraschen. Ich habe dafür drei Fälle angenommen:

1. Nur der Einbau von Luft-Luft-Wärmepumpen, ohne energetische Verbesserungen, wie Innendämmung, neue Fenster und neue Türen.

2. Der Einbau einer Monoblock-Wärmepumpe sowie eine gute Innendämmung, neue Fenster und neue Türen.

3. Der Einbau einer Monoblock-Wärmepumpe sowie eine gute Innendämmung, neue Fenster und neue Türen sowie eine PV-Anlage mit 5 kWp Leistung.

Eigentums-wohnung

Investi-tionen

laufende Kosten 30 Jahre

Einnahmen 30 Jahre

Rendite in 30 Jahren

Kosten Mieter 30 Jahre

1) LL-WP

5.000€

15.255€

14.100€

-6.155€

97.908€

2) Mono-WP + Däm

43.000€

15.255€

117.396€

59.141€

79.353€

3) Mono-WP + Däm + PV

58.000€

15.255€

192.723€

119.468€

70.076€

Vergleich 2) zu 1)

38.000€

0 €

103.296€

65.296€

-18.554€

Vergleich 3) zu 1)

53.000€

0 €

178.623€

125.623€

-27.832€

 

Es zeigt sich, dass der Einbau von Luft-Luft-Wärmepumpen zwar mit Abstand die günstigste und einfachste Variante ist. Dem Inhaber der Eigentumswohnung entgehen aber in diesem Fall 120.000€ möglicher Gewinne, die er mit der zusätzlichen energetischen Sanierung und der PV-Anlage hätte. Auch die Option ohne PV-Anlage wäre um 65.000€ profitabler.

Das liegt vor allem an drei Faktoren: durch die höheren Installationskosten kann sowohl die Miete deutlich mehr angehoben werden und die steuerlichen Abschreibungen sind höher. Darüber hinaus kann der Vermieter selbst mit einer kleinen 5 kWp PV-Anlage über 30 Jahre 64.000€ einnehmen.

Vergleicht man die Option mit Wärmepumpe, Dämmung und PV-Anlage mit der Option, keinerlei energetische Modernisierung durchzuführen, verliert der Inhaber der Eigentumswohnung sogar 140.000€ an Gewinnen, weil die Investitionskosten deutlich geringer sind als die Einnahmen, die ihm in diesem Fall entgehen.

Wie sehen die Optionen aus Sicht des Mieters aus? Wenn es keinerlei Modernisierung gibt, zahlt der Mieter die nächsten 30 Jahre 170.000€ für Gas, Strom und CO²-Steuer. Diese Kosten liegen um 107.000€ höher, als die Energiekosten für 30 Jahre in der energetisch modernisieren Wohnung.

Die höheren Mietkosten von 108.000€ für 30 Jahre in Option 3) (die durch die Umlage der Investitionskosten auf die Miete entstehen) sind also fast identisch, wie seine Einsparung bei den Nebenkosten. Er lebt also ohne zusätzliche Kosten in einer deutlich komfortableren Wohnung und hat einen erheblich niedrigeren Klimafußabdruck.

Energieausweis und Nachweis der energetischen Sanierung einer Eigentumswohnung

Der Energieausweis bewertet immer das gesamte Gebäude, nie eine einzelne Eigentumswohnung. Das bedeutet: Auch wenn Sie Ihre Wohnung energetisch modernisieren – etwa mit neuen Fenstern, Innendämmung und einer eigenen Wärmepumpe – verändert sich die Energieeffizienzklasse des Hauses im Ausweis nicht.

Für Eigentümer ist das oft unbefriedigend, weil Verbesserungen der Energieeffizienz in der Wohnung bei Vermietung oder Verkauf nicht sichtbar werden.

Genau aus diesem Grund habe ich den Energiecheck Eigentumswohnung entwickelt: ein kompaktes Gutachten, das die erzielten Verbesserungen konkret nachweist und unabhängig vom Energieausweis nachvollziehbar macht. Eigentümer können dieses Dokument gezielt einsetzen, um die Qualität ihrer Wohnung gegenüber potenziellen Mietern oder Käufern zu belegen.

Fazit – Energetische Sanierung von Eigentumswohnungen sind technisch umsetzbar, profitabel und mehrheitsfähig

Für Inhaber von Eigentumswohnungen lohnt sich eine energetische Sanierung gleich mehrfach. Maßnahmen wie eine Luft-Luft-Wärmepumpe, eine kompakte Luft-Wasser-Wärmepumpe, neue Fenster, Innendämmung und eine PV-Anlage ermöglichen hohe Gewinne – durch die Umlage auf die Miete, steuerliche Abschreibungen und den Verkauf von PV-Strom.

Zusätzlich steigt der Wert der Wohnung, was die Vermietbarkeit und den möglichen Verkaufspreis verbessert. Mit klarer Planung und der Zustimmung der WEG bleibt die Investition langfristig gesichert.

Der Klima Coach unterstützt Sie von der Wirtschaftlichkeitsanalysen über den Energiecheck Eigentumswohnung bis zur Umsetzungunterstützung – inklusive Unterlagen für die Eigentümerversammlung und klaren Stufenplänen. Damit sichern Sie nicht nur die technische Machbarkeit, sondern vor allem stabile Gewinne und eine nachhaltige Wertsteigerung Ihrer Eigentumswohnung.

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