Energetische Sanierung von denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern – Chancen und Grenzen im Überblick
Denkmalgeschützte Mehrfamilienhäuser stellen Eigentümer und Verwaltungen vor eine besondere Herausforderung: Historische Substanz soll bewahrt werden, gleichzeitig steigen die Anforderungen an Energieeffizienz, Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit. Was auf den ersten Blick kompliziert wirkt, kann mit der richtigen Planung zu einer echten Chance werden – für den Werterhalt der Immobilie und für stabile Renditen.
Die größten Unsicherheiten sind in der Regel: Welche Maßnahmen sind im denkmalgeschützten Mehrfamilienhaus technisch überhaupt möglich, welche sind erlaubt oder sogar verpflichtend und wie trägt sich das alles wirtschaftlich? Auf all diese Fragen gibt es klarere Antworten, als es auf den ersten Blick scheint: Mit passender Technik – allen voran der Wärmepumpe – denkmalgerechter Dämmung und einer durchdachten Nutzung von Photovoltaik lassen sich auch geschützte Gebäude erfolgreich modernisieren. Förderungen, steuerliche Sonderregeln und die Möglichkeit, Investitionen auf die Miete umzulegen, eröffnen zusätzliche Spielräume.
In diesem Beitrag zeige ich, wie Denkmalschutz und energetische Sanierung zusammenpassen, welche technischen Lösungen sinnvoll sind und warum sich die Investition trotz hoher Anforderungen langfristig rechnet. Dabei gehe ich sowohl auf die besonderen Rahmenbedingungen für denkmalgeschützte Gebäude ein als auch auf die wirtschaftlichen Faktoren und Fördermöglichkeiten, die Eigentümer und Verwaltungen kennen müssen.
Der Klima Coach zeigt Ihnen, wie Sie Denkmalschutz und energetische Sanierung miteinander verbinden können – wirtschaftlich sinnvoll, rechtlich sicher und technisch machbar.
Warum Denkmalschutz und Energieeffizienz kein Widerspruch sein müssen
Denkmalgeschützte Mehrfamilienhäuser gelten oft als schwierig, wenn es um energetische Sanierung geht. Eigentümer und Verwaltungen stehen zwischen den Vorgaben der Denkmalbehörden und den steigenden Anforderungen an Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Rechtssicherheit.
Doch bei genauer Betrachtung ist die Kombination aus Denkmalschutz und Energieeffizienz nicht nur möglich, sondern kann für Eigentümer sogar handfeste Vorteile bringen.
Diese Vorteile liegen vor allem darin, dass für denkmalgeschütztes Gebäude deutlich niedrigere Anforderungen an den Wärmeschutz gelten, höhere steuerliche Abschreibungen möglich sind sowie erhöhte Förderprogramme zur Verfügung stehen. Darüber hinaus eröffnet die technische Entwicklung heute Lösungen, die sowohl den historischen Charakter erhalten als auch die Energiekosten senken und die Wirtschaftlichkeit verbessern.
Denkmalschutz als besondere Ausgangslage
Wer ein denkmalgeschütztes Mehrfamilienhaus sanieren möchte, muss sich zunächst mit den Rahmenbedingungen des Denkmalschutzes auseinandersetzen. Diese sind nicht bundesweit einheitlich, sondern unterscheiden sich je nach Bundesland und sogar von Kommune zu Kommune.
Gemeinsames Prinzip ist aber: Der Erhalt der historischen Substanz steht an oberster Stelle. Maßnahmen an Fassade, Fenstern, Dach oder sichtbaren Bauteilen müssen von der Denkmalschutzbehörde genehmigt werden und können von ihr abgelehnt werden oder nur unter Auflagen erlaubt werden. Für Eigentümer bedeutet das, dass schon die Planung mehr Zeit und Abstimmung erfordert als bei nicht geschützten Gebäuden.
Gleichzeitig ist die Ausgangslage besonders: Viele denkmalgeschützte Gebäude sind energetisch veraltet, haben hohe Heizkosten und liegen mit ihrer Energieeffizienzklasse weit unter heutigen Standards. Diese Kombination aus hohem Energieverbrauch und strengen Auflagen macht den Sanierungsweg komplexer – aber nicht unmöglich.
Energetische Schwachstellen in denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern
Die typischen Schwachstellen denkmalgeschützter Mehrfamilienhäuser sind schnell ausgemacht: undichte oder einfach verglaste Fenster, ungedämmte Dächer und Fassaden sowie veraltete Heizungsanlagen.
Hinzu kommt, dass in vielen Häusern keine kontrollierte Lüftung vorhanden ist, sodass Feuchtigkeitsschäden drohen, wenn bauliche Maßnahmen unsachgemäß umgesetzt werden.
Für Eigentümer bedeutet das ein erhebliches wirtschaftliches Risiko: Hohe Energiekosten sind ein durchlaufender Posten, der zwar von den Mietern getragen wird, aber durch die CO₂-Steuern zunehmend auch die Vermieter belastet.
Gleichzeitig droht ein Wertverlust der Immobilie, wenn Sanierungen ausbleiben – etwa weil künftige Mieter bei hohen Nebenkosten und schlechter Energieklasse zurückschrecken. Wer diese Schwachstellen erkennt und im Rahmen der denkmalrechtlichen Möglichkeiten gezielt angeht, kann dagegen einen echten Mehrwert schaffen.
Wirtschaftlichkeit der Sanierung denkmalgeschützter Mehrfamilienhäuser
Für Eigentümer und Verwaltungen von Mehrfamilienhäusern steht bei allen Sanierungsmaßnahmen ein Aspekt im Mittelpunkt: die Wirtschaftlichkeit. Technische Lösungen sind wichtig, aber sie müssen sich langfristig tragen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist die Ausgangslage komplexer, doch die entscheidenden wirtschaftlichen Faktoren sind die gleichen wie bei jedem anderen Mehrfamilienhaus – ergänzt um besondere steuerliche Vorteile.
Im Kern entscheiden sechs Faktoren über die Wirtschaftlichkeit: die Höhe der Investitionskosten, die Umlagefähigkeit nach § 559 BGB, steuerliche Abschreibungen, die Reduzierung der CO₂-Steuer, zusätzliche Einnahmen durch Photovoltaik sowie die langfristige Wertsteigerung der Immobilie. Wer diese Punkte zusammendenkt, erkennt schnell, dass sich auch die energetische Sanierung eines denkmalgeschützten Mehrfamilienhauses rechnet.
Investitionskosten im denkmalgeschützten Gebäude
Die Investitionskosten sind bei denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern in der Regel höher als bei anderen Gebäuden. Gründe sind unter anderem spezielle Bauweisen, die Auflagen der Denkmalbehörden und ein erhöhter Abstimmungsbedarf in der Planung.
Besonders sichtbar wird das bei Fenstern, Dach und Fassaden-Dämmung: Während bei normalen Gebäuden auf kostengünstige Standardlösungen zurückgegriffen werden kann, sind in denkmalgeschützten Gebäuden oft Sonderanfertigungen erforderlich.
Ein Vergleich verdeutlicht die Unterschiede. Wie immer sind dies Durchschnittswerte und Schätzwerte, die Kosten können je nach Region und Gebäude auch etwas niedriger oder deutlich höher sein.
| Maßnahme | Standard-MFH (ca. €/m²) | Denkmal-MFH (ca. €/m²) | Mehrkosten |
| Fenster-erneuerung | 80 – 100€ | 150 – 200€ | + 70 – 100% |
| Dach-dämmung | 120 – 150€ | 180 – 250€ | + 40 – 70% |
| Fassaden-dämmung | 140 – 160€ | 200 – 260€ | + 40 – 60% |
| Heiz-technik (WP) | 90 – 110 € | 100 – 130 € | + 10 – 20% |
| Gesamt-sanierung | 450 – 520 € | 630 – 800 € | + 30 – 50% |
Bei einem Mehrfamilienhaus mit 1.000 m² Wohnfläche bedeutet das:
- Standardgebäude: ca. 500.000€
- Denkmalgeschütztes Gebäude: ca. 700.000€
Die Mehrkosten liegen also schnell bei 150.000–200.000€. Diese Summen wirken hoch, werden aber durch Förderprogramme, steuerliche Sonderregeln und die Umlage nach § 559 BGB abgefedert. Für Eigentümer zählt deshalb nicht die absolute Höhe der Kosten, sondern die Gesamtbilanz nach Abzug der finanziellen Vorteile.
Umlage der Investitionskosten auf die Miete
Ein zentraler Hebel für die Wirtschaftlichkeit ist die Umlage der Modernisierungskosten nach § 559 BGB auf die Mieten. Eigentümer können 8% der Investitionskosten jährlich auf die Miete aufschlagen – auch bei denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern.
Die Umlage ist dabei auf maximal 3 Euro pro Quadratmeter monatlich begrenzt, kann aber in der Regel unabhängig vom örtlichen Mietspiegel vorgenommen werden. Für Eigentümer bedeutet das: Selbst bei höheren Ausgangsmieten lässt sich die Investition rechtssicher umlegen.
Das bedeutet: Eigentümer können in der Regel die gesamten Investitionskosten allein über die Umlage in zwölfeinhalb Jahren vollständig refinanzieren – unabhängig von den zusätzlichen Vorteilen durch Steuer, geringerer CO₂-Steuer und Wertzuwachs der Immobilie. Gleichzeitig profitieren die Bewohner von einer höheren Wohnqualität und – je nach Maßnahme – von niedrigeren Nebenkosten.
Steuerliche Vorteile durch Denkmal-AfA
Bei denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern greifen steuerliche Sonderregelungen, die es bei normalen Gebäuden nicht gibt. Eigentümer können die sogenannte Denkmal-AfA nutzen, die über zehn Jahre bis zu 9% Sonderabschreibung ermöglicht. Zusätzlich bleibt die reguläre AfA von 2 – 2,5% jährlich bestehen.
Diese Kombination senkt die steuerliche Belastung erheblich und macht Investitionen in denkmalgeschützte Mehrfamilienhäuser besonders attraktiv. Für viele Eigentümer ist die steuerliche Entlastung sogar der entscheidende Faktor, der die höheren Investitionskosten rechtfertigt. Zusammen mit der Umlage der Investitionskosten auf die Miete entsteht so ein doppelter Hebel, der die Refinanzierung deutlich beschleunigt.
Reduzierung der CO₂-Steuer
Seit Einführung der CO₂-Steuer tragen Vermieter einen steigenden Anteil der Kosten für Heizöl und Erdgas. Bei unsanierten Gebäuden mit hohem Energieverbrauch fällt diese Belastung erheblich aus. Energetisch modernisierte Mehrfamilienhäuser senken dagegen nicht nur ihren tatsächlichen CO₂-Ausstoß und damit die Steuerlast insgesamt, sondern verbessern auch ihre Energieklasse – was den Anteil des Vermieters an der CO₂-Steuer deutlich reduziert.
Gerade bei denkmalgeschützten Gebäuden mit historisch bedingten Schwachstellen ist dieser doppelte Effekt ein wichtiger Beitrag zur Wirtschaftlichkeit. Denn während hohe Energiekosten für Vermieter nur ein durchlaufender Posten sind, belastet die CO₂-Steuer direkt die Rendite des Eigentümers. Eine energetische Sanierung senkt also sowohl den Energieverbrauch als auch die Steuerlast des Vermieters.
Photovoltaik als Einnahmequelle
Photovoltaik ist auch bei denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern ein relevanter wirtschaftlicher Faktor. Zwar sind Dachflächen nicht immer nutzbar, doch häufig gibt es Möglichkeiten auf weniger sichtbaren Gebäudeteilen oder in Form von Fassaden-PV an nicht denkmalgeschützten Teilen des Gebäudes.
Für Eigentümer eröffnen sich dadurch Einnahmen über zwei Modelle: Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Beide Ansätze ermöglichen es, den produzierten Strom direkt an die Bewohner zu verkaufen.
Die Erlöse liegen mit rund 24 -30 Cent pro Kilowattstunde deutlich über der Einspeisevergütung ins Netz. So trägt die Photovoltaik trotz denkmalbedingter Einschränkungen zur Refinanzierung der Sanierung bei. In Kombination mit einer Wärmepumpe steigert sie außerdem die energetische Gesamtbilanz des Hauses.
Wertsteigerung der Immobilie
Die langfristige Wertsteigerung ist ein weiterer entscheidender Aspekt der Wirtschaftlichkeit. Ein denkmalgeschütztes Mehrfamilienhaus, das energetisch saniert ist, vereint zwei starke Argumente: historischen Charme und moderne Energieeffizienz. Am Markt sind solche Objekte besonders gefragt. Das wirkt sich auf die Vermietbarkeit, die Höhe der erzielbaren Mieten und den potenziellen Verkaufspreis aus.
Während unsanierte denkmalgeschützte Mehrfamilienhäuser durch hohe Nebenkosten und schlechte Energieklassen zunehmend an Attraktivität verlieren, gewinnen sanierte Gebäude genau dadurch an Wert. Für Eigentümer und Verwaltungen bedeutet das: Jede Investition zahlt nicht nur kurzfristig über Umlage, Steuer und Förderungen zurück, sondern sichert auch langfristig den Immobilienwert.
Beispiel einer Wirtschaftlichkeitsanalyse
Um das Zusammenspiel aller sechs Faktoren der Wirtschaftlichkeit transparent zu machen, hier ein konkretes Beispiel für die energetische Sanierung eines denkmalgeschützten Mehrfamilienhauses mit 10 Wohneinheiten. Ich habe drei Optionen nebeneinandergestellt: eine neue Gasheizung, der Anschluss an die Fernwärme und eine Wärmepumpe inklusive guter Dämmung des Gebäudes und einer PV-Anlage.
| denkmal-geschütztes MFH | Investi-tionen | direkte Kosten Vermieter 30 Jahre | Einnahmen 30 Jahre | Rendite in 30 Jahren | Kosten Mieter 30 Jahre |
| Fernwärme |
110.000€ |
0€ | 283.800€ | 173.800€ | 1.616.996€ |
| neue Gasheizung | 52.500€ | 60.895€ | 135.450€ | 22.055€ | 1.496.161€ |
| WP + PV + Däm | 740.000€ | 0€ | 1.501.817€ | 761.817€ | 121.317€ |
| Vergleich WP + PV + Däm zu Gas | 687.500€ | -60.895€ | 1.366.367€ | 739.762€ | -1.374.843€ |
| Vergleich WP + PV + Däm zu Fernwärme | 630.000€ | 0€ | 1.218.017€ | 588.017€ |
-1.495.679€ |
Über den gesamten Lebenszyklus von 30 Jahren ist die Option Wärmepumpe, Dämmung und PV um 740.000€ profitabler als der Einbau einer neuen Gasheizung und um 590.000€ profitabler als der Abschluss ans Fernwärmenetz.
Dies liegt daran, dass bei der Wärmepumpen-Lösung durch die Umlage in 30 Jahren 1.080.000€ höhere Mieten erzielt werden, die Steuerersparnis bei über 220.000€ liegt und 200.000€ durch den Verkauf des PV-Stroms eingenommen werden.
Trotzdem gewinnen auch die Mieter bei dieser Lösung, weil sie bei der Wärmepumpen-Lösung 1.400.000€ weniger Energiekosten im Vergleich zur Gas-Lösung haben, beziehungsweise 1.500.000€ im Vergleich zur Fernwärme-Lösung.
Wenn man die Zahlen mit einem identischen Mehrfamilienhaus ohne Denkmalschutz vergleicht, liegen die Sanierungskosten zwar um ca. 200.000€ höher, aber dafür liegen in diesem Beispiel auch die Gewinne durch steuerliche Abschreibungen um 120.000€ höher, die insbesondere in den ersten 10 Jahren erzielt werden. Darüber hinaus erhält der Eigentümer höhere Förderungen, wodurch sich die Mehrkosten in diesem Beispiel fast nivellieren.
Wie gesagt sind aber die Zahlen für die Höhe der Investition mit Vorsicht zu genießen, weil diese bei denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern noch mehr vom spezifischen Gebäude abhängen.
Förderungen für die Sanierung denkmalgeschützter Mehrfamilienhäuser
Viele Eigentümer von denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern fragen sich: Welche Förderungen gibt es überhaupt, und wie lassen sie sich sinnvoll nutzen? Förderprogramme sind speziell darauf ausgerichtet, die zusätzlichen Belastungen im Denkmalschutz abzufedern und Planungssicherheit zu schaffen. Wer die richtigen Programme kennt und sie klug kombiniert, kann die Investitionskosten deutlich senken und die Wirtschaftlichkeit der Sanierung erheblich verbessern.
Im Mittelpunkt stehen die Bundesprogramme über KfW und BAFA sowie zusätzliche Förderungen auf Landes– oder kommunaler Ebene. Entscheidend ist, dass Eigentümer die Anforderungen wie technische Nachweise, Genehmigungen und Antragsfristen von Anfang an berücksichtigen – sonst gehen schnell wertvolle Zuschüsse verloren.
Bundesförderungen für denkmalgeschützte Mehrfamilienhäuser (KfW/BAFA)
Für denkmalgeschützte Mehrfamilienhäuser gibt es über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zwei zentrale Möglichkeiten: Zuschüsse von bis zu 20 – 25% für Einzelmaßnahmen wie Wärmepumpe, Dämmung oder Fenster über das BAFA sowie Zuschüsse von bis zu 25 – 45% bei einer umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus über die KfW.
Wichtig ist: Denkmalgebäude haben angepasste technische Mindestanforderungen, sodass auch Maßnahmen förderfähig sind, die bei anderen Gebäuden nicht ausreichen würden.
Eigentümer müssen allerdings den richtigen Zeitpunkt beachten – der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erleichtert nicht nur die Gesamtplanung, sondern bringt in vielen Fällen zusätzlich einen Bonus von 5%.
Landesprogramme und Denkmalämter
Viele Bundesländer und Kommunen fördern denkmalgerechte Bauteile separat – etwa Fenster, Fassade, Dach oder auch Innendämmungen. Typisch sind pauschale Zuschüsse pro Bauteil oder Anteilsförderungen von 10 – 30% der Kosten. Die Vergabe erfolgt meist in Abstimmung mit den Landesdenkmalämtern, die auch Anforderungen an Materialien und Ausführung festlegen.
Für Eigentümer bedeutet das: frühzeitig prüfen, ob es aktuelle Programme für denkmalgeschützte Mehrfamilienhäuser gibt und welche Nachweise erforderlich sind. Gefordert werden je nach Förderart – sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene – Fotodokumentationen, Materialkonzepte oder eine denkmalrechtliche Genehmigung. Gefördert wird vor allem dort, wo Standardlösungen nicht zulässig sind – etwa wenn historische Fensterprofile originalgetreu nachgebaut werden müssen.
Förderungen kombinieren und maximieren
Der größte Effekt entsteht, wenn Förderungen geschickt kombiniert werden. Möglich ist das in vielen Fällen – aber nur, wenn die Reihenfolge stimmt und die Programme sauber aufeinander abgestimmt sind.
In der Praxis hat sich gezeigt:
1. Früh planen – erst Genehmigungen einholen, dann den Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen, danach die Förderanträge stellen und schließlich Aufträge vergeben.
2. Doppelförderung vermeiden – dieselbe Maßnahme darf nicht aus zwei Programmen gleichzeitig bezahlt werden. Ein Beispiel: dieselben Fenster können nicht gleichzeitig über KfW und ein Landesprogramm gefördert werden.
3. Kumulierung nutzen – erlaubt ist es dagegen, verschiedene Programme für unterschiedliche Maßnahmen zu kombinieren, etwa KfW für die Dämmung und ein Landeszuschuss für die Fenster.
4. Maßnahmen klar trennen – je genauer Pakete abgegrenzt sind (Fenster, Dach, Wärmepumpe), desto einfacher wird die Förderbewilligung.
Welche Maßnahmen bei denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern möglich sind
Energetische Sanierungsmaßnahmen sind bei denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern eingeschränkt, aber keineswegs unmöglich. Mit den richtigen Konzepten können Eigentümer viel erreichen: Energieverluste reduzieren, die Wirtschaftlichkeit verbessern und gleichzeitig den historischen Charakter bewahren. Entscheidend ist dabei, die Maßnahmen frühzeitig mit dem Denkmalamt abzustimmen und technische Lösungen einzusetzen, die sowohl genehmigungsfähig als auch wirtschaftlich sind.
Fenster sanieren anstatt auszutauschen
Fenster gehören zu den größten Schwachstellen im Energiehaushalt eines denkmalgeschützten Gebäudes. Ein vollständiger Austausch ist oft nicht erlaubt – eine Sanierung dagegen schon. Möglich sind Rekonstruktionen mit moderner Isolierverglasung oder der Einsatz von Holzrahmen mit historisch passendem Profil. So bleibt die Originaloptik erhalten, während der Energieverlust deutlich sinkt. In vielen Fällen ist diese Lösung auch wirtschaftlich attraktiver als teure Spezialanfertigungen.
Innendämmung als Alternative zur Fassadendämmung
Eine klassische Außendämmung kommt bei denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern in der Regel nicht infrage. Stattdessen wird die Fassade von innen gedämmt. Gängig sind Kalziumsilikat-, Holzfaser- oder Schaumplatten. Sie verbessern den Wärmeschutz, ohne das äußere Erscheinungsbild zu verändern. Die Herausforderung liegt in der Ausführung: Fehler können zu Schimmel oder Feuchtigkeit führen. Deshalb ist eine sorgfältige Planung mit bauphysikalischen Berechnungen unverzichtbar.
Dach und oberste Geschossdecke
Besonders viel Energie entweicht über das Dach. Hier sind Sanierungen meist möglich, wenn sie von innen erfolgen. Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist in vielen Fällen genehmigungsfrei, solange keine sichtbaren Veränderungen an der Dachkonstruktion vorgenommen werden. Eigentümer erreichen damit oft einen großen Effekt mit vergleichsweise überschaubaren Eingriffen.
Kellerdecke und kleine Maßnahmen
Auch im Keller lassen sich deutliche Verbesserungen erzielen. Die Dämmung der Kellerdecke ist eine vergleichsweise einfache Maßnahme, die den Wärmeverlust über den Boden reduziert und den Wohnkomfort spürbar steigert. Oft lassen sich auch frei zugängliche Heizleitungen mit geringem Aufwand dämmen – hier besteht sogar eine gesetzliche Pflicht. Solche kleinen Eingriffe summieren sich und tragen erheblich zur Energieeinsparung bei, ohne das historische Erscheinungsbild zu berühren.
Heiztechnik im denkmalgeschützten Mehrfamilienhaus: Wärmepumpe als wirtschaftlichste Lösung
Die Heiztechnik ist bei der energetischen Modernisierung ein zentrales Thema. Öl- und Gasheizungen sind weder wirtschaftlich noch zukunftsfähig. Daher schreibt das Gesetz schrittweise den Einsatz von mindestens 65% erneuerbarer Energien vor und den Austausch alter Konstanttemperaturkessel.
Mittel- bis langfristig führt auch in den meisten denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern kein Weg an der Wärmepumpe vorbei, die technisch mittlerweile voll ausgereift ist. Wer frühzeitig mit der Installation anfängt, spart Kosten und kann früher vom enormen wirtschaftlichen Potenzial des Wärmepumpen-Einbaus profitieren.
Wärmepumpe im denkmalgeschützten Mehrfamilienhaus – Grundlagen und Voraussetzungen
Wärmepumpen arbeiten effizient bei niedrigen Vorlauftemperaturen. In vielen historischen Mehrfamilienhäusern lässt sich das erreichen, indem Heizkreise optimiert oder die Hydraulik angepasst werden. In einigen Fällen ist auch die Vergrößerung einiger Heizkörper sinnvoll. Eine vollständige Außendämmung ist in der Regel gar nicht notwendig für den Einsatz einer Wärmepumpe, und in denkmalgeschützten Gebäuden oft auch nicht möglich.
Wenn Dämmmaßnahmen wie die Dämmung der obersten Geschossdecke, der Kellerdecke, der Fassade oder der Einbau passender Fenster genehmigt werden, können die Vorlauftemperaturen auf 45–55 °C gesenkt werden. Dadurch sinkt der Stromverbrauch der Wärmepumpe deutlich und sie wird deutlich profitabler.
Planung, Schall und Aufstellorte
Im denkmalgeschützten Mehrfamilienhaus spielt die Platzierung der Anlage eine entscheidende Rolle. Luftwärmepumpen können beispielsweise im Innenhof mit Schallschutzwänden aufgestellt, kompakte Geräte auf Flachdächern integriert oder Erdsonden im Hof genutzt werden. Wichtig ist eine fachgerechte Planung mit belastbaren Nachweisen zu Schall, Statik und Luftführung. So lässt sich diese moderne Heiztechnik auch in einem denkmalgeschützten Gebäude erfolgreich einbinden.
Eine interessante Option ist auch der Aufbau eines kalten Nahwärmenetzes innerhalb des Gebäudes. Im Innenhof oder auf dem Dach wird eine kleine Wärmepumpe installiert, die Wasser auf 20 – 25°C heizt. Die bestehenden Gasetagenheizungen werden durch kleine Wärmepumpen in jeder Etage oder Wohnung ersetzt, die das bereits erwärmte Wasser auf die Zieltemperatur für die Heizung und das Trinkwarmwasser erwärmen. Bei diesem System ist kein einziger Durchbruch nach außen notwendig, weswegen es besonders gut für denkmalgeschützte Gebäude geeignet ist.
Hybrid nur als Ausnahme – Ziel bleibt die reine Wärmepumpe
In seltenen Fällen, wenn eine Wärmepumpe allein nicht die notwendige Heizleistung erreichen kann, ist eine Kombination mit einem Gas-Heizkessel möglich. Die Wärmepumpe deckt dann die Grundlast, während der Kessel nur an besonders kalten Tagen einspringt. Wirtschaftlich und langfristig bleibt jedoch die reine Wärmepumpe die bessere Lösung für das denkmalgeschützte Mehrfamilienhaus, auch weil die Wärmepumpe im Hybrid-Betrieb 20% weniger Förderung erhält.
Genehmigungen frühzeitig abstimmen
Der Einbau einer Wärmepumpe in einem denkmalgeschützten Gebäude ist genehmigungspflichtig. Besonders bei sichtbaren Außengeräten oder Eingriffen in die Bausubstanz verlangen Denkmalämter eine Abstimmung vor Beginn. Die Erfahrung zeigt jedoch: Wenn der historische Charakter gewahrt bleibt, sind viele Behörden offen. Damit wird die Wärmepumpe auch im denkmalgeschützten Mehrfamilienhaus zur tragfähigen Heiztechnik der Zukunft.
Photovoltaik und Denkmalschutz – Gegensätze oder Ergänzung?
Die Installation einer Photovoltaik-Anlage ist heute ein wichtiger Hebel für die Wirtschaftlichkeit der energetischen Sanierung eines Mehrfamilienhauses. Sie steigert den Wert des Gebäudes und der Verkauf des eigenen PV-Stroms schafft zusätzliche Einnahmen, wodurch die Investitionskosten schnell amortisiert sind.
Doch im Denkmalschutz steht dieser Vorteil oft im Konflikt mit den Auflagen der Denkmalpflege. Sichtbare Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden sind genehmigungspflichtig und nicht immer erlaubt. Trotzdem gilt: Mit den richtigen Lösungen ist Photovoltaik auch hier möglich – und bleibt wirtschaftlich attraktiv.
Photovoltaik auf der rückwärtigen Gebäudeseite
In vielen Fällen ist die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf einem denkmalgeschützten Mehrfamilienhaus auf der von der Straße nicht einsehbaren Seite des Daches möglich. Diese Variante ist genehmigungsfähig, weil der historische Charakter des Gebäudes zur Straßenseite hin gewahrt bleibt. Für Eigentümer ist sie zugleich die günstigste Lösung, da hier herkömmliche PV-Module genutzt werden können, die deutlich preiswerter sind als dachintegrierte Systeme.
Dachintegrierte Photovoltaik
Wenn eine Installation auf der rückwärtigen Dachseite nicht ausreicht oder nicht möglich ist, bieten dachintegrierte PV-Module eine weitere Option. Sie ersetzen die klassische Dacheindeckung und fügen sich optisch harmonisch in die Dachfläche ein. Für Eigentümer bedeutet das höhere Kosten im Vergleich zu Standardmodulen, aber auch eine deutlich größere Wahrscheinlichkeit, dass die Denkmalbehörde zustimmt. Gerade bei Sanierungen, bei denen das Dach ohnehin erneuert werden muss, ist diese Variante oft eine sinnvolle Option für Photovoltaik auf einem denkmalgeschützten Gebäude.
Fassaden-PV als Nischenlösung
Eine weitere Alternative ist die Photovoltaik an der Fassade. Solche Lösungen bleiben unauffällig, wenn sie an weniger sichtbaren Gebäudeteilen eingesetzt werden, wie dem Innenhof. In manchen Fällen können sie sogar einen architektonischen Mehrwert schaffen. Denkmalbehörden stehen dieser Variante oft offener gegenüber, solange die historische Ansicht des Gebäudes gewahrt bleibt. Für Eigentümer ist sie eine Ergänzung, wenn Dachflächen nicht nutzbar sind oder nicht ausreichen für den PV-Bedarf.
Fazit: Energetische Sanierung denkmalgeschützter Mehrfamilienhäuser – Herausforderung und Chance
Die energetische Sanierung denkmalgeschützter Mehrfamilienhäuser ist komplexer als bei anderen Gebäuden. Trotzdem lassen sich auch in diesen Gebäuden wirtschaftlich sinnvoll und erfolgreich Maßnahmen umsetzen. Wer frühzeitig mit den Denkmalbehörden in Abstimmung geht und die technischen Möglichkeiten kennt, kann Maßnahmen realisieren, die dem Klimaschutz dienen, die rechtlichen Pflichten erfüllen und über den Lebenszyklus gerechnet sehr profitabel sind.
Neben steuerlichen Sonderregelungen profitieren Eigentümer von höheren Förderungen. In Kombination mit der Umlage der Investitionskosten auf die Miete und der langfristigen Wertsteigerung der Immobilie entsteht ein stabiles Fundament, das höhere Anfangskosten abfedert und Rendite sichert.
Ob Wärmepumpe, Dämmung oder Photovoltaik – mit einer durchdachten Strategie lassen sich historische Gebäude energetisch zukunftsfähig machen. Für Verwaltungen und Eigentümer bedeutet das: weniger Belastung durch die CO₂-Steuer, eine bessere Vermietbarkeit und ein klarer Beitrag zum Klimaschutz.
Der Klima Coach unterstützt Sie dabei, die passende Strategie für Ihr denkmalgeschütztes Mehrfamilienhaus zu entwickeln – wirtschaftlich sinnvoll, technisch ausgereift und rechtlich sicher.

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