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Energiepreise 2035: Was auf Eigentümer von Mehrfamilienhäusern zukommt
Energiepreise 2035: Warum sich Energie verteuert – und wie das die Wirtschaftlichkeit von energetischen Sanierungen verändert
Viele Inhaber von Mehrfamilienhäusern unterschätzen, wie stark Energiepreise in den nächsten Jahren über die Wirtschaftlichkeit ihrer Investitionen entscheiden werden. Nicht, weil sie die Kosten selbst tragen müssten – sondern weil Wohnungen mit schlechter Energiebilanz und ohne Nutzung günstiger, erneuerbarer Energien immer schwieriger zu vermieten sind.
Und diese Entwicklung wird sich beschleunigen: 2035 werden die Stromkosten voraussichtlich bei 38-50 ct/kWh, Gaskosten bei 22-30 ct/kWh, Kosten für Wärme von Wärmepumpe und PV-Strom aber nur bei 7–11 ct/kWh liegen.
Auf der anderen Seite machen hohe Energiepreise energetische Sanierungen immer rentabler: Je teurer Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl und Pellets werden, desto größer der Vorteil von Wärmepumpe, Photovoltaik und Effizienzmaßnahmen.
Vermieter von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern profitieren von diesen Vorteilen, indem sie über Umlage der Investitionskosten energetischer Sanierungen den Anteil der Kaltmiete an der Gesamtmiete auf Kosten der Energieversorger erhöhen. Sie nehmen also nichts den Mietern weg, sondern Herstellern und Händlern von fossilen Energien.
Dieser Blogartikel gibt einen Ausblick darauf, wie sich Strom-, Gas- und Wärmepreise bis 2035 voraussichtlich entwickeln, auf welchen Annahmen offizielle Szenarien beruhen und welche Preisbereiche für die wichtigsten Energieträger realistisch sind.
Er ordnet ein, was das für Mehrfamilienhäuser mit 10, 20 und 50 Wohneinheiten bedeutet, wo die größten Risiken für unsanierte Bestände liegen und ab welchen Preisniveaus energetische Sanierungen – insbesondere mit Wärmepumpe und Photovoltaik – zu einem klaren Renditetreiber werden.
Der Klima Coach unterstützt Eigentümer von Mehrfamilienhäusern dabei, auf Basis dieser Entwicklungen die wirtschaftlich optimalen Entscheidungen zu treffen – mit unabhängigen Analysen, belastbaren Wirtschaftlichkeitsrechnungen und Sanierungsstrategien, die Energiepreise, Technik und Fördermöglichkeiten sinnvoll miteinander verbinden.
Die Grundlagen der Energiepreis-Entwicklung bis 2035
Die Entwicklung der Energiepreise bis 2035 wird von mehreren, gleichzeitig wirkenden Kräften bestimmt: steigende Nachfrage, massive geopolitische Risiken bei den Förderländern von fossilen Energien, Klimafolgekosten, die über eine bis 2035 auf 200–250€/t steigende CO₂-Steuer auf die Produzenten und Verbraucher umgelegt werden, eine zunehmende Elektrifizierung von Wärme und Mobilität und stark steigende Kosten für Energie- und Wärmenetze. Diese Faktoren wirken dauerhaft – nicht als kurzfristige Marktbewegungen, sondern als strukturelle Trends, die die Preisentwicklung der nächsten zehn Jahre und darüber hinaus maßgeblich beeinflussen.
Fossile Energien: politische Risiken und knappe Ressourcen
Fossile Energien werden bis 2035 und vermutlich weit länger von geopolitischen Instabilitäten beeinflusst. Förderländer wie Russland, Iran oder große Teile des Nahen Ostens bestimmen wesentliche Angebotsmengen. Politische Spannungen, Sanktionen, Konflikte und Transportengpässe führen zu Preissprüngen, die nicht planbar sind. Sie lassen sich auch nicht durch nationale Politik ausgleichen.
Parallel sinken die globalen Fördermengen in mehreren großen Lagerstätten, während die Nachfrage – vor allem in Asien – weiter wächst. Diese Kombination erzeugt strukturelle Knappheit und führt zu steigenden Preisen.
Daher bleibt jede Strom- und Wärmeversorgung, die von fossilen Brennstoffen abhängig ist, einem Risiko ausgesetzt, das weder kalkulierbar noch beherrschbar ist. Energetische Sanierungen und der Umstieg auf Erneuerbare Energien auch für die Wärme reduzieren diese Unsicherheiten und senken Kosten.
CO₂-Kosten: Umweltfolgen haben endlich einen Preis
Fossile Energien verursachen Kosten, die bisher nicht in den Marktpreisen enthalten waren: Klimaschäden, Extremwetter, Gesundheitsbelastungen und Folgekosten für Infrastruktur und Landwirtschaft. Studien des Umweltbundesamts beziffern diese externen Schäden in Deutschland auf mindestens 300 Mrd.€ pro Jahr – unabhängig davon, ob Deutschland sie einpreist oder nicht. Diese Kosten entstehen real, werden aber ohne Bepreisung von der Allgemeinheit getragen, anstatt vom Verursacher.
Die CO₂-Steuern korrigieren genau diese Verzerrung: Sie ordnen die Folgekosten dem Hersteller und Verbraucher zu, der sie verursacht. Mit der CO₂-Bepreisung wird für jede ausgestoßene Tonne CO₂ ein fester Betrag fällig. Heizöl, Erdgas und Kohle werden also direkt um diesen Preis pro erzeugter Kilowattstunde teurer, weil die Klimaschäden erstmals als echter Kostenblock im Energiepreis auftauchen.
Derzeit liegt die CO₂-Steuer bei 55€ pro Tonne ausgestoßenem CO₂-Äquivalent. Bis 2035 rechnen Szenarien des BMWK-Langfristszenarios und des Ariadne-Projekts mit 200–250€/t CO₂ im Gebäudesektor. Das verteuert Gas, Öl und alle fossil erzeugten Kilowattstunden – selbst dann, wenn Weltmarktpreise temporär fallen.
Stromnachfrage, Netzausbau und die Preise für Strom und Gas
Die Stromnachfrage steigt durch Wärmepumpen, Elektromobilität und Industrieelektrifizierung deutlich an. Damit verschiebt sich der Energiebedarf immer stärker in Richtung Strom. Trotzdem steigen die Kosten für die Herstellung des Stroms nicht.
Die Herstellung Erneuerbarer Energien wird immer günstiger, je höher die Produktionskapazitäten sind. Würde die erhöhte Stromnachfrage mit fossilen Energien gedeckt, würde das Gegenteil passieren. Bei beschränktem Angebot fossiler Energien steigt der Preis mit der höheren Nachfrage.
Trotzdem werden die Stromkosten vermutlich weiter steigen, aufgrund der höheren Kosten der Netzinfrastruktur: Ausbau, Modernisierung und neue Anforderungen an Steuerung und Sicherheit erhöhen die Netzentgelte und prägen damit die Energiepreise bis 2035. Die Folge sind erwartete Strompreise von 38-50 ct/kWh bis 2035.
Im Verteilnetz müssen Leitungen, Trafos und Steuertechnik so ausgebaut werden, dass Gebäude sowohl Strom beziehen als auch einspeisen können. Diese Investitionen fallen für das gesamte Netz an und werden über höhere Netzentgelte auf alle Kunden verteilt.
Im Gasnetz wird es zum gegensätzlichen Effekt kommen: Die Nachfrage nach Gas wird sinken, aber die Fixkosten für das Gasnetz bleiben bestehen. Dadurch steigen die Netzentgelte je Kilowattstunde deutlich. Weil diese Fixkosten auf immer weniger Nutzer verteilt werden, verteuern sich fossile Heizsysteme dauerhaft – auch ohne zusätzliche CO₂-Kosten. Damit ergeben sich für 2035 realistische Gaskosten von 22–30 ct/kWh, je nach Anteil erneuerbarer Gase und Belastung durch Netzentgelte.
Förderpolitik, Regulierung und Investitionsdruck
Politik und Regulierung setzen klare Anreize für die Umstellung auf erneuerbare Energien. Dazu gehören Förderprogramme von KfW und BAFA, steuerliche Vorteile wie AfA und Sonder-AfA, die gemeinsam die Kapitalkosten für energetische Sanierungen deutlich senken. Gleichzeitig erhöhen gesetzliche Klimaziele den Transformationsdruck im Gebäudesektor.
Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern entsteht daraus ein wirtschaftlicher Vorteil: Investitionen in die energetische Sanierung werden mit staatlichen Mitteln unterstützt, während gleichzeitig die Kosten für fossile Energien systematisch ansteigen. Dieser doppelte Hebel – Förderung der Lösung bei gleichzeitiger Verteuerung des Problems – macht energetische Sanierungen zu einer wirtschaftlich attraktiven Investition, die unabhängig von kurzfristigen Marktbewegungen funktioniert.
Die konkreten Hebel: Energiekosten für Mieter sinken durch Wärmepumpe und PV, sodass sie finanziellen Spielraum haben, durch höhere Kaltmieten zur Amortisierung der Investitionskosten beizutragen. Gleichzeitig steigt der Wert des Gebäudes durch bessere Energieeffizienzklassen und höhere Vermietbarkeit. Zusätzlich lassen sich über Mieterstrom- oder GGV-Modelle Einnahmen aus dem Verkauf von PV-Strom an Mieter erzielen – eine Einnahmequelle, die bei fossilen Systemen nicht existiert.
Wer diese Anreize nutzt, senkt nicht nur das Risiko steigender Energiepreise, sondern erhöht auch die Vermietbarkeit und den Wert des Gebäudes. Wer wartet, trägt hingegen die Kosten fossiler Energien weiter mit – ohne die Vorteile aus Förderung und Modernisierungsumlage zu heben.
Die Prognosen für 2035: Welche Energiepreise realistisch sind
Die konkreten Energiepreise für 2035 sind nicht präzise vorhersagbar, aber gut eingrenzbar. Wissenschaftliche Institute, Energieagenturen und Netzbetreiber arbeiten mit Szenarien, die auf verschiedenen Annahmen über politische Entwicklungen, technologischen Fortschritt und globale Nachfrage beruhen. Diese Szenarien liefern keine exakte Zahl, aber einen realistischen Korridor, innerhalb dessen sich die Preise voraussichtlich bewegen werden.
Strompreise: Stabile Basis, steigende Netzkosten
Für 2035 rechnen die meisten Szenarien mit Haushaltsstrompreisen zwischen 40 und 65 ct/kWh. Dieser Korridor ergibt sich aus zwei gegenläufigen Entwicklungen: Die Erzeugungskosten für Erneuerbare Energien sinken weiter, während die Netzkosten durch Ausbau und Modernisierung deutlich steigen. Die Bandbreite hängt vor allem davon ab, wie schnell der Ausbau der Stromnetze gelingt und wie stark die politischen Rahmenbedingungen die Kosten auf die Verbraucher umlegen.
Die McKinsey-Studie „Zukunftspfad Stromversorgung“ (2024) prognostiziert für 2035 einen Haushaltsstrompreis von 42–48 ct/kWh bei optimiertem Ausbau bzw. bis zu 50 ct/kWh im ungünstigsten Szenario, die BMWK-Prognose aus den Langfristszenarien liegt bei 38,9 ct/kWh. Die Agora Energiewende rechnet mit ähnlichen Werten im Bereich von 40–45 ct/kWh.
Für Mehrfamilienhäuser bedeutet das: Der Strompreis bleibt im Vergleich zum Heizen mit Gas oder Öl planbar und strukturell günstiger, wenn er über Wärmepumpen mit hoher Effizienz genutzt wird. Eine Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl von 4 wandelt eine Kilowattstunde Strom in 4 Kilowattstunden Wärme um. Selbst bei einem Strompreis von 50 ct/kWh liegen die realen Wärmekosten damit bei etwa 12,5 ct/kWh – deutlich unter den erwarteten Gaskosten.
Gaspreise: CO₂-Kosten und sinkende Nachfrage verteuern das System
Für Erdgas ergeben sich für 2035 erwartete Werte zwischen 22 und 30 ct/kWh. Diese Bandbreite ergibt sich aus den Basispreisen von 14–16 ct/kWh (laut IW Köln), zuzüglich CO₂-Kosten von 2–4 ct/kWh sowie stark steigenden Netzentgelten durch sinkende Nutzerzahlen. Die BMWK-Studie zur Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen (Prognos, 2023) geht von Gaspreisen zwischen 11 und 14 ct/kWh aus, allerdings ohne vollständige Berücksichtigung steigender Netzentgelte.
Das IW Köln prognostiziert für 2035 Gaspreise von 14–16 ct/kWh plus zusätzliche CO₂-Kosten von 2–4 ct/kWh, was insgesamt 16–20 ct/kWh ergibt. Die obere Grenze von 22–30 ct/kWh berücksichtigt zusätzlich die stark steigenden Netzentgelte durch sinkende Nutzerzahlen im Gasnetz – ein Effekt, den Analysten der Bundesnetzagentur und des IW Köln als strukturelles Problem identifizieren.
Zwei Faktoren machen die Preisentwicklung für Gas besonders kritisch: Erstens werden die CO₂-Kosten bis 2035 voraussichtlich auf 200–250€/t steigen und damit jeden fossil erzeugten Wärmeanteil direkt verteuern. Zweitens sinkt die Anzahl der Nutzer im Gasnetz, während die Fixkosten für Betrieb und Instandhaltung des Netzes bestehen bleiben. Diese Fixkosten müssen auf immer weniger Nutzer verteilt werden, was die Netzentgelte pro Kilowattstunde systematisch erhöht – unabhängig vom Weltmarktpreis für Gas.
Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern ergibt sich daraus eine klare Botschaft: Gasheizungen werden nicht nur durch CO₂-Kosten teurer, sondern auch durch die Struktur des Systems selbst. Wer heute noch in eine neue Gasheizung investiert, trägt diese Kosten über die nächsten 15 bis 20 Jahre mit – ohne Möglichkeit, sie durch technische Effizienz auszugleichen.
Wärmepreise aus Wärmepumpe und Photovoltaik: der günstigste Energieträger
Die günstigste Wärmeversorgung für Mehrfamilienhäuser wird 2035 voraussichtlich aus der Kombination von Wärmepumpe und Photovoltaik bestehen. Die Wärmekosten aus dieser Kombination liegen je nach Anlagengröße, Effizienz und lokalem Strompreis zwischen 7 und 11 ct/kWh.
Dieser niedrige Preis ergibt sich aus drei Faktoren: Die Wärmepumpe nutzt Umweltwärme und erzeugt mit einer Kilowattstunde Strom drei bis vier Kilowattstunden Wärme. Photovoltaikanlagen auf dem Dach produzieren Strom zu Erzeugungskosten von 8–12 ct/kWh. Und die Kombination beider Technologien nutzt lokale Ressourcen, ohne auf fossile Brennstoffe oder importierte Energieträger angewiesen zu sein.
Für Vermieter ist dieser Preisvorteil ein direkter Renditetreiber. Die Mieter zahlen niedrigere Nebenkosten, während die Investitionskosten über Modernisierungsumlage auf die Kaltmiete verteilt werden können. Die Modernisierungsumlage ermöglicht es Vermietern, bis zu 8% der Investitionskosten pro Jahr auf die Kaltmiete umzulegen – begrenzt auf maximal 3€ pro Quadratmeter und Monat (§559 BGB).
Da die Nebenkosten der Mieter gleichzeitig durch die niedrigeren Energiekosten sinken, bleibt die Warmmiete für die Mieter wirtschaftlich tragbar oder steigt nur moderat. Nach 12,5 Jahren ist die Investition allein durch die Modernisierungsumlage amortisiert, die Miete muss zu diesem Zeitpunkt aber nicht wieder gesenkt werden.
Gleichzeitig lässt sich der überschüssige PV-Strom über Mieterstrom- oder GGV-Modelle direkt an die Mieter verkaufen. Bei Mieterstromkonzepten installiert der Eigentümer eine PV-Anlage und verkauft den erzeugten Strom direkt an Mieter – zu einem Preis, der unter dem üblichen Haushaltsstrompreis liegt, aber über den eigenen Erzeugungskosten.
Der Eigentümer wird dabei zum Stromlieferanten und muss Reststrom für Zeiten mit geringer PV-Produktion einkaufen. Stromgestehungskosten von ca. 11 ct/kWh stehen erzielbaren Strompreisen von 28–33 ct/kWh entgegen. Der Mieterstromzuschlag liegt bei 2,41–2,59 ct/kWh je nach Anlagengröße und federt die zusätzlichen Verwaltungskosten teilweise ab.
Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) wird der PV-Strom ebenfalls direkt im Gebäude verbraucht, rechtlich aber ohne separate Stromlieferverträge abgewickelt. Die Mieter behalten ihre eigenen Stromverträge für Reststrom, der Eigentümer stellt nur den vor Ort erzeugten Solarstrom zur Verfügung. Dadurch entfällt die Rolle als Stromlieferant, und der Verwaltungsaufwand ist bei der GGV deutlich geringer als beim Mieterstrom – dafür gibt es keinen staatlichen Zuschlag.
Beide Modelle haben gemeinsam: Der Vermieter erzielt laufende Einnahmen aus jeder verbrauchten Kilowattstunde, die Mieter sparen gegenüber dem Netzstrom, und Einnahmen, die früher an Stromversorger geflossen sind, bleiben im Haus und fließen an den Eigentümer – zusätzlich zu Effekten aus Modernisierungsumlage und möglichen Förderprogrammen.
Energiepreise 2035: Was das für Mehrfamilienhäuser mit 10, 20 und 50 Wohneinheiten bedeutet
Die Auswirkungen steigender Energiepreise treffen nicht alle Mehrfamilienhäuser gleich. Bestandsgröße, baulicher Zustand und technische Ausstattung entscheiden darüber, wie stark die Energiekosten die Vermietbarkeit und Wirtschaftlichkeit beeinflussen.
Drei Größenklassen zeigen exemplarisch, wo die größten Risiken liegen und wo Sanierungen den höchsten Effekt erzielen.
Kleine Mehrfamilienhäuser: 10 Wohneinheiten
Ein unsaniertes Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten verbraucht im Schnitt etwa 150.000 kWh Wärme pro Jahr (Annahme: ca. 15.000 kWh pro Wohneinheit bei mittlerem energetischen Standard). Bei einem Gaspreis von 25 ct/kWh im Jahr 2035 entspricht das jährlichen Heizkosten von 37.500€, die vollständig von den Mietern getragen werden.
Diese Kosten fließen als Nebenkosten in die Warmmiete ein und belasten die Wettbewerbsfähigkeit der Wohnungen erheblich – besonders in einem Markt, in dem zunehmend mehr Gebäude mit niedrigeren Energiekosten konkurrieren.
Eine Wärmepumpe mit Jahresarbeitszahl 3,5 senkt den Energiebedarf auf etwa 43.000 kWh Strom. Bei einem Strompreis von 50 ct/kWh liegen die Heizkosten dann bei 21.500€ pro Jahr – eine Einsparung von 16.000€ jährlich. Diese Einsparung fließt direkt in die Nebenkosten der Mieter ein und erhöht die Attraktivität der Wohnungen.
Die Investitionskosten lassen sich vollständig über die Modernisierungsumlage auf die Kaltmiete umlegen: Bei 8% pro Jahr ist die Investition nach 12,5 Jahren amortisiert.
Mittlere Mehrfamilienhäuser: 20 Wohneinheiten
Ein Mehrfamilienhaus mit 20 Wohneinheiten und einem jährlichen Wärmebedarf von 300.000 kWh zahlt bei einem Gaspreis von 25 ct/kWh im Jahr 2035 etwa 75.000€ für Heizenergie. Diese Kosten tragen die Mieter direkt, aber sie beeinflussen die Vermietbarkeit und den Spielraum für Mietanpassungen erheblich. Eine Wärmepumpe mit Jahresarbeitszahl 3,5 senkt den Energiebedarf auf 86.000 kWh Strom. Bei einem Strompreis von 50 ct/kWh liegen die Heizkosten dann bei 43.000€ pro Jahr – eine Einsparung von 32.000€.
In dieser Größenklasse wird die Kombination aus Wärmepumpe und Photovoltaik besonders attraktiv. Eine PV-Anlage mit 50 kWp erzeugt etwa 50.000 kWh Strom pro Jahr, der zu einem großen Teil direkt im Gebäude verbraucht werden kann – entweder für die Wärmepumpe oder für die Haushalte der Mieter.
Der Vermieter verkauft diesen Strom über Mieterstrom- oder GGV-Modelle zu einem Preis, der unter dem Haushaltsstrompreis liegt, aber über den Erzeugungskosten. Die Marge fließt direkt an den Eigentümer und erhöht die Rendite der Investition zusätzlich zur Modernisierungsumlage.
Große Mehrfamilienhäuser: 50 Wohneinheiten
Ein Mehrfamilienhaus mit 50 Wohneinheiten und einem jährlichen Wärmebedarf von 750.000 kWh zahlt bei einem Gaspreis von 25 ct/kWh im Jahr 2035 etwa 187.500€ für Heizenergie. Diese Kosten belasten die Nebenkosten der Mieter erheblich und machen das Gebäude in einem wettbewerbsintensiven Markt zunehmend schwerer vermietbar.
Eine Wärmepumpe senkt den Energiebedarf auf etwa 215.000 kWh Strom. Bei einem Strompreis von 50 ct/kWh liegen die Heizkosten dann bei 107.500€ pro Jahr – eine Einsparung von 80.000€.
Diese Größenordnung zeigt, wie stark steigende Energiepreise die Wirtschaftlichkeit von Mehrfamilienhäusern beeinflussen. Gleichzeitig bietet die Größe des Gebäudes Skaleneffekte: Die spezifischen Investitionskosten pro Wohneinheit sinken, die Förderquoten bleiben attraktiv, und die Möglichkeiten für PV-Anlagen und Mieterstromkonzepte werden erheblich wirtschaftlicher.
In dieser Größenklasse wird die energetische Sanierung nicht nur zu einer technischen Notwendigkeit, sondern zu einem wirtschaftlichen Hebel, der die Rendite des Gebäudes dauerhaft erhöht. Wer hier nicht handelt, trägt die steigenden Energiekosten als Last mit – ohne die Vorteile aus Förderung, Umlage und Stromverkauf zu nutzen.
Strategische Perspektive: Warum steigende Energiepreise die Wirtschaftlichkeit von Sanierungen erhöhen
Steigende Energiepreise sind für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern weniger ein Problem als vielmehr ein Investitionssignal. Sie zeigen an, wo Investitionen in die energetische Sanierung den größten wirtschaftlichen Effekt erzielen. Fossile Energiepreise, CO₂-Kosten und Netzentgelte machen unsanierte Gebäude zunehmend unattraktiv für Mieter, die hohe Nebenkosten tragen müssen und im Markt zunehmend Alternativen finden.
Für Sie als Eigentümer ist entscheidend, wie hoch die Energiekosten Ihrer Mieter sind – denn davon hängt ab, wie viel Spielraum Sie für die Kaltmiete haben. Je niedriger der Anteil der Nebenkosten an der Warmmiete, desto größer sind die Spielräume für eine höhere Kaltmiete, ohne die Gesamtbelastung der Mieter aus dem Rahmen zu bringen.
Genau hier setzen Wärmepumpe, Photovoltaik mit Mieterstrom und Effizienzmaßnahmen an: Sie senken die laufenden Energiekosten, verbessern die Vermietbarkeit und eröffnen zusätzliche Erträge über Modernisierungsumlage, Förderung und steuerliche Effekte. Die Investition verschiebt laufende Zahlungen an Energieversorger in planbare, umlagefähige Investitionen in das eigene Gebäude.
Ein Beispiel: Die energetische Sanierung eines Mehrfamilienhauses (Wärmepumpe, PV-Anlage, Dämmung, neue Fenster) mit 20 Wohneinheiten kann eine Investition von ca. 790.000€ Investitionen nach Förderungen erfordern. Über 30 Jahre generiert diese Investition eine Rendite von über 1,8 Millionen Euro durch die Kombination aller sechs Hebel.
Die sechs Hebel der Wirtschaftlichkeit energetischer Sanierungen im Mehrfamilienhaus wirken dabei zusammen und verstärken sich gegenseitig:
Hebel 1: Förderungen nutzen und Investitionskosten senken
Förderungen senken die Investitionskosten erheblich und sind damit der erste Hebel der Wirtschaftlichkeit. Die Förderung über das BEG-Programm der KfW ermöglicht bei Wärmepumpen Zuschüsse von bis zu 55% für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern. Diese setzen sich zusammen aus 30% Grundförderung, ergänzt durch 5% Effizienz-Bonus (bei natürlichen Kältemitteln wie Propan) sowie 20% Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch alter Öl-, Gas- oder Kohleheizungen vor 2029.
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) beträgt die Förderung 15% über das BAFA, mit zusätzlichen 5% bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) – insgesamt 20%.
Für Photovoltaik-Anlagen gibt es keine bundesweite BEG-Förderung. Einige Bundesländer und Kommunen bieten jedoch eigene Programme an.
Ein konkretes Beispiel: Bei einer kompletten Sanierung (Wärmepumpe, PV, Dämmung, Fenster) eines 20-Wohneinheiten-Hauses mit möglichen Brutto-Investitionskosten von 1 Mio.€, könnten die Förderungen die Netto-Investition auf ca. 790.000€ reduzieren.
Hebel 2: Modernisierungsumlage – Investitionskosten auf die Miete verteilen
Nach §559 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) können Vermieter 8% der Investitionskosten jährlich als Modernisierungsumlage auf die Miete umlegen. Dies ist beschränkt auf maximal 3€ pro m² und kann unabhängig von der Vergleichsmiete zusätzlich aufgeschlagen werden. Nach 12,5 Jahren ist die Investition allein dadurch amortisiert, die Miete muss zu diesem Zeitpunkt aber nicht wieder gesenkt werden.
Ein konkretes Rechenbeispiel für die komplette energetische Sanierung eines Mehrfamilienhauses mit 20 Wohneinheiten: Bei möglichen Netto-Investitionskosten von 790.000€ (nach Förderung) ergibt sich eine Mieterhöhung von ca. 1,7 Millionen Euro über 30 Jahre, also ca. 57.000€ pro Jahr bzw. ca. 2.850€ pro Wohneinheit jährlich.
Mieter zahlen trotzdem deutlich weniger, weil ihre Energiekosten stark sinken. Im obigen Beispiel eines Mehrfamilienhauses mit 20 Wohneinheiten sparen die Mieter über 30 Jahre ca. 3 Millionen Euro an Energiekosten, während die Mieterhöhung durch die Modernisierungsumlage bei ca. 1,7 Millionen Euro liegt – eine Netto-Entlastung von 1,3 Millionen Euro. Der Anteil der Energiekosten an der Warmmiete sinkt deutlich, während der Vermieter kontinuierlich höhere Kaltmieten einnimmt.
Hebel 3: Steuerliche Vorteile für Eigentümer
Die steuerliche Abschreibung der gesamten energetischen Sanierung eines Mehrfamilienhauses mit 20 Wohneinheiten (Wärmepumpe, PV, Dämmung, Fenster) erfolgt in der Regel über die AfA (Absetzung für Abnutzung), verteilt über die gewöhnliche Nutzungsdauer von 50 Jahren. Damit lassen sich die Investitionskosten planbar auf mehrere Jahre verteilen und die Steuerlast mindern.
Bei der vollständigen energetischen Sanierung eines Mehrfamilienhauses mit 20 Wohneinheiten (Wärmepumpe, PV-Anlage, Dämmung) mit Netto-Investitionskosten von 790.000€ (nach Förderung) ergibt sich eine jährliche AfA von 15.800€. Bei einem persönlichen Steuersatz von 42% führt dies zu einer jährlichen Steuerersparnis von ca. 6.600€. Über 20 Jahre summiert sich dieser Vorteil auf 142.200€.
Für Photovoltaik-Anlagen können zusätzlich Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden: Zusätzlich zur regulären AfA von 5% jährlich können weitere 20% der Investitionskosten abgeschrieben werden – auch vollständig im ersten Jahr. Damit lassen sich im Anschaffungsjahr insgesamt bis zu 25% der Investitionskosten steuerlich geltend machen.
Gerade bei größeren Investitionen in Mehrfamilienhäuser verbessern diese steuerlichen Möglichkeiten die Gesamtrendite deutlich, weil Eigentümer neben den laufenden Einsparungen und höheren Mieteinnahmen auch eine unmittelbare steuerliche Entlastung erhalten.
Hebel 4: CO₂-Steuer-Senkung durch bessere Energieklasse
Mit einer Wärmepumpe reduziert sich die CO₂-Steuer für das Gebäude erheblich, da kaum fossile Energieträger eingesetzt werden. Zusätzlich fällt das Mehrfamilienhaus durch die Sanierung in der Regel in eine deutlich bessere Energieklasse (z.B. von E auf B oder A), was den vom Vermieter zu tragenden Anteil der CO₂-Steuer deutlich senkt.
Die CO₂-Steuer-Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter erfolgt nach einem Stufenmodell: Je schlechter die Energieeffizienzklasse, desto höher der Vermieteranteil. Bei einem unsanierten Gebäude in Klasse E trägt der Vermieter 60% der CO₂-Steuer, nach Sanierung zu einem hocheffizienten Gebäude (unter 12 kg CO₂ pro m² und Jahr) sinkt die Belastung für den Vermieter auf 0%.
Ein konkretes Beispiel aus einem Mehrfamilienhaus mit 20 Wohneinheiten zeigt die Größenordnung: Bei einer Gasheizung muss der Vermieter über 30 Jahre ca. 122.000€ an CO₂-Steuer zahlen, die er nicht über die Nebenkosten an die Mieter weiterreichen darf. Nach der energetischen Sanierung mit Wärmepumpe, PV-Anlage und Dämmung entfällt diese Belastung vollständig, der Vermieter spart also 122.000€.
Hebel 5: PV-Stromverkauf an Mieter als zusätzliche Einnahmequelle
Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhausdach bietet Eigentümern eine zusätzliche Einnahmequelle durch den Verkauf des erzeugten Stroms direkt an die Mieter. Stromgestehungskosten von ca. 11 ct/kWh stehen erzielbare Strompreise von derzeit 26–28 ct/kWh entgegen – eine Marge von 15–17 ct/kWh.
Ein konkretes Beispiel: Eine 50 kWp PV-Anlage auf einem 20-WE-Haus erzeugt etwa 45.000 kWh pro Jahr. Wenn der gesamte Strom an die Mieter zu einem Preis von 28 ct/kWh verkauft wird, ergeben sich im ersten Jahr Einnahmen von 12.880€. Bei einer Strompreissteigerung von 5% bis 2035, 3% bis 2045 und 0% bis 2055 ergeben sich über 30 Jahre Einnahmen von 684.427€. Bei geschätzten Investitionskosten von 70.000€ bleibt ein Gewinn von 614.427€.
Diese Einnahmen erhält der Inhaber zusätzlich zu den Effekten aus Förderung, Modernisierungsumlage, steuerlichen Abschreibungen und der Einsparung der CO₂-Steuer. Sie fließen dauerhaft an ihn – über die gesamte Lebensdauer der PV-Anlage von 30 Jahren und mehr. Wichtig: Der Verkauf von PV-Strom an Mieter erfordert entweder die Einrichtung eines Mieterstrom-Modells (mit Energielieferantenstatus) oder einer GGV (mit geringerem Verwaltungsaufwand). Beide Modelle verursachen zusätzliche Kosten für Messung, Abrechnung und Verwaltung, die bei der Kalkulation berücksichtigt werden müssen.
Hebel 6: Wertsteigerung durch bessere Energieklasse
Ein verbesserter energetischer Standard erhöht den Wert eines Mehrfamilienhauses deutlich, insbesondere wenn dadurch eine Energieklasse A oder A+ erreicht wird. Durch die energetische Sanierung sinken die Heiz- und Warmwasserkosten für die Bewohner, was die Wohnungen attraktiver macht und die Vermietbarkeit verbessert. Gleichzeitig steigt auch der mögliche Verkaufspreis, weil Käufer die dauerhaft niedrigeren Betriebskosten einrechnen und ein zukunftssicher modernisiertes Gebäude höher bewerten.
Konkrete Zahlen zur Wertsteigerung: Immobiliengutachter rechnen mit einer Wertsteigerung von 20-40% bei Verbesserung von einer schlechten Energieklasse auf Energieklasse A oder A+. Bei einem 20-WE-Haus mit einem Marktwert von 2 Mio.€ entspricht das einer Wertsteigerung von 400.000-800.000€.
So profitieren Eigentümer sowohl von stabileren Mieteinnahmen als auch von einem steigenden Kapitalwert. Dieser Effekt ist besonders relevant für Eigentümer, die einen Verkauf des Objekts in den nächsten 10–15 Jahren planen oder die Beleihungswerte für Refinanzierungen erhöhen möchten.
Fazit Energiepreise 2035: Fossile Kosten steigen, elektrische Stabilität gewinnt
Bis 2035 verteuern sich fossile Energien deutlich, während Wärmepumpen mit Photovoltaik deutlich günstiger werden – für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern macht diese Entwicklung energetische Sanierungen noch profitabler. Vier strukturelle Faktoren treiben diese Preisschere: CO₂-Steuern steigen auf 200-250€/t, geopolitische Risiken bei fossilen Brennstoffen nehmen zu, die Elektrifizierung erhöht die Stromnachfrage und die realen Umweltkosten werden über Steuern eingepreist. Konkret bedeutet das: Gas steigt auf 22-30 ct/kWh, während Wärmepumpen mit eigenem PV-Strom nur 7-11 ct/kWh kosten.
Jeder Euro, der in Wärmepumpe, Photovoltaik und Effizienzmaßnahmen fließt, reduziert die Abhängigkeit von Energieversorgern. Durch die energetische Sanierung sinken die Heiz– und Warmwasserkosten für die Bewohner und ermöglichen dem Inhaber die Kaltmiete zu erhöhen, um Investitionen zurückzuerhalten – ohne die Warmmiete für Mieter untragbar zu machen. Gleichzeitig verbessert sich die Vermietbarkeit, weil energieeffiziente Wohnungen in einem Umfeld hoher Energiepreise deutliche Vorteile haben.
Bei der energetischen Sanierung von Mehrfamilienhäusern wirken sechs Renditehebel gleichzeitig:
- Förderungen senken die Anfangsinvestition,
- Modernisierungsumlage und
- steuerliche Vorteile schaffen Cashflow,
- der Vermieteranteil der CO₂-Steuer sinkt auf null,
- PV-Stromverkauf bringt zusätzliche Einnahmen und
- die Immobilie steigt deutlich im Wert.
Für Eigentümer bedeutet das: Je früher die Entscheidung zur energetischen Sanierung getroffen wird, desto größer der wirtschaftliche Vorteil. Energiepreise werden zu einem zentralen Faktor für die Rendite von Mehrfamilienhäusern – und zu einem Argument für strategisches Handeln statt reaktiver Reparaturen.
Der Klima Coach unterstützt Eigentümer von Mehrfamilienhäusern dabei, diese Entwicklungen in konkrete Entscheidungen umzusetzen – mit unabhängigen Wirtschaftlichkeitsanalysen, belastbaren Sanierungsstrategien und einer Beratung, die Technik, Energiepreise, Förderungen und Vermietbarkeit sinnvoll miteinander verbindet.
10 typische Fehler bei der Installation einer Photovoltaik-Anlage – und wie Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sie vermeiden können
Teure Fehler bei der Photovoltaik vermeiden – worauf Eigentümer von Mehrfamilienhäusern achten müssen
Wer ein Mehrfamilienhaus besitzt, steht früher oder später vor derselben Frage: Lohnt sich eine Photovoltaik-Anlage auf meinem Gebäude nur für die Mieter, oder auch für mich? Und mit wie viel Aufwand, Planung und Risiko ist die Installation einer PV-Anlage für mich verbunden?
Mit der PV-Pflicht in den meisten Bundesländern und den neuen Vorgaben zur Nutzung von Erneuerbaren Energien ist die Installation in vielen Fällen sowieso verpflichtend. Sie ist aber kein finanzieller Klotz am Bein, sondern eine hochprofitable Investition. Über die gesamte Lebensdauer von mindestens 30 Jahren erwirtschaftet die PV-Anlage durch den Stromverkauf an die Mieter Einnahmen, die ein Vielfaches der ursprünglichen Investitionen betragen. Zusätzlich können die gesamten Investitionskosten innerhalb von vier Jahren steuerlich geltend gemacht werden und der Wert des Gebäudes steigt enorm.
Dabei unterschätzen viele Eigentümer, wie stark sich eine sauber geplante Installation auf die Rendite auswirkt. Wer den Energiebedarf des Gebäudes realistisch bewertet, Zähler– und Betreibermodell früh festlegt und die Anlage in eine langfristige Gebäudestrategie einbindet, vermeidet teure Fehlplanungen – und beschleunigt die Amortisation. Auch bei der Umsetzung lassen sich viel Geld, Zeit und Nerven sparen, zum Beispiel durch die Auswahl der richtigen Handwerker.
Dieser Blogbeitrag zeigt die typischen Stolperfallen und wie Sie sie vermeiden: von falschen Annahmen zum Dachpotenzial über unklare Stromnutzung bis hin zu verschenkten Fördermitteln.
Der Klima Coach unterstützt Eigentümer von Mehrfamilienhäusern dabei, Photovoltaik wirtschaftlich, rechtlich sauber und technisch belastbar umzusetzen – von der Analyse und Modellwahl (Mieterstrom/gemeinschaftliche Gebäudeversorgung/Einspeisung) über die Fördermittelstrategie bis zur Installation.
Planung und Wirtschaftlichkeit – die Basis für eine erfolgreiche PV-Anlage
Viele Eigentümer unterschätzen, wie stark sich die Planungsphase auf den späteren Ertrag einer Photovoltaik-Anlage auswirkt. Wer eine PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus nicht als technisches Projekt, sondern als langfristige Investition betrachtet, trifft bessere Entscheidungen – bei Größe, Betreiberkonzept und Ausführung. Fehler in dieser frühen Phase führen nicht nur zu Mehrkosten, sondern mindern über Jahrzehnte die Einnahmen.
Darum beginnt erfolgreiche Photovoltaik immer mit einer fundierten Analyse: Wie hoch ist der gesamte Strombedarf im Gebäude, vor allem jener der Mieter? Welche Dach- und Fassadenflächen sind geeignet? Welche Nutzung – Stromverkauf an die Mieter oder Verbrauch für Hausstrom und zentrale Wärmepumpe – bringt den höchsten Ertrag? Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, lohnt sich der Blick auf konkrete Angebote.
Fehler 1: Zu lange warten – und damit Rendite verschenken
Viele Eigentümer schieben die Entscheidung über eine Photovoltaik-Anlage auf dem Mehrfamilienhaus lange vor sich her. Manche warten auf neue Förderprogramme, andere auf günstigere Preise. Doch jeder Monat, in dem eine fertige Anlage nicht läuft, kostet bares Geld. Denn die Rendite entsteht nur, wenn Strom produziert und verkauft wird – nicht, wenn man noch plant.
Gerade im Mehrfamilienhaus addieren sich diese entgangenen Einnahmen schnell. Bei typischen Anlagen mit 30 kWp kann schon ein Jahr Verzögerung 30.000 Kilowattstunden ungenutzten Stroms bedeuten, im Wert von ca. 7.500€. Dieser Betrag fehlt dauerhaft in der Gesamtrendite. Hinzu kommt: Installationskosten und Zinsen steigen, während die Nachfrage nach Fachbetrieben weiter zunimmt. Wer zu spät plant, muss oft Kompromisse eingehen – bei Technik, Kapazitäten oder Terminlage.
Eine frühzeitige Planung sichert dagegen nicht nur eine früher beginnende Rendite, sondern auch günstigere Preise, verfügbare Handwerker und stabile Rahmenbedingungen. Sie ermöglicht es, rechtzeitig Förderanträge zu stellen und steuerliche Vorteile optimal zu nutzen. Der wichtigste Punkt dabei: Eine PV-Anlage beginnt, Geld zu verdienen, sobald sie ans Netz geht. Wer wartet, verliert – nicht theoretisch, sondern ganz real.
Fehler 2: Ohne wirtschaftliche Gesamtrechnung starten
Viele Eigentümer betrachten die Installation einer Photovoltaik-Anlage zunächst als reine Ausgabe – nicht als Investition. Das liegt daran, dass in den seltensten Fällen eine saubere Wirtschaftlichkeitsanalyse für die Situation von Inhabern von Mehrfamilienhäusern durchgeführt wird.
In der Regel wird argumentiert, die Kosten einer PV-Anlage amortisieren sich durch sinkende Stromkosten. Die Stromkosten kann der Inhaber aber 1:1 an die Mieter durchreichen, daher sind ihm diese relativ egal.
Zu einer sinnvollen Investition mit stabiler, langfristiger Rendite wird die Installation einer PV-Anlage, wenn der Inhaber des Mehrfamilienhauses alle Hebel für die Wirtschaftlichkeit von energetischen Sanierungen nutzt.
Der erste Hebel ist, die Kosten durch Inanspruchnahme von allen verfügbaren Förderungen zu senken. In Berlin werden beispielsweise Gutachten, Messplätze, Hausanschlüsse und Speicher für PV-Anlagen gefördert – alleine die Förderung des Speichers kann bis zu 30.000€ Zuschuss bringen. Bei denkmalgeschützten Häusern, Gründächern und Fassaden werden sogar bis zu 65% der Investitionskosten für die PV-Anlage selbst bezuschusst.
Der größte Hebel für die Wirtschaftlichkeit ist der Verkauf des PV-Stroms an die Mieter. Bei einem durchschnittlichen Verkaufspreis von 28 Cent pro kWh bei einer 50 kWp Anlage ergeben sich Einnahmen von über 500.000 € über den Lebenszyklus von 30 Jahren – bei einem einmaligen Investment von ca. 100.000€. In diesem Blogbeitrag finden Sie dazu mehr Zahlen.
Von der Einspeisung ins Netz – auch wenn es weniger Aufwand verursacht – würde ich grundsätzlich abraten – im gleich folgenden Beispiel würde der Inhaber in diesem Fall 450.000€ verlieren.
Darüber hinaus können die gesamten Investitionskosten innerhalb von 4 Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Bei Investitionskosten von 70.000€ und einem privaten Steuersatz von 42% wären das ein zusätzlicher Ertrag von 29.400€.
Darüber hinaus fällt der Großteil der CO₂-Steuer weg, was sich bei einem Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten über den Lebenszyklus von 30 Jahren auch auf ca. 60.000 € summiert. Zusätzlich steigt der Wert des Gebäudes anfangs in Höhe der PV-Anlage und ihr Wert sinkt nur langsam, weil die Leistung der PV-Anlage für Jahrzehnte relativ stabil bleibt.
Ich habe die wirtschaftliche Gesamtrechnung einer 50 kWp PV Anlage in dieser Tabelle skizziert (ich habe die konservative Annahme einer Strompreissteigung von 3% und einer CO₂-Steuer-Steigerung von 5% zugrunde gelegt):
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Wirtschaftlichkeit einer PV Anlage |
1. Jahr |
4. Jahr |
pro Jahr ∅ |
in 30 Jahren |
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Investition PV-Anlage inkl. Speicher |
100.000€ |
0€ |
3.333€ |
100.000€ |
|
Förderung |
-30.000€ |
0€ |
1.000€ |
-30.000€ |
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Betrieb & Wartung |
800€ |
874€ |
1.269€ |
38.060€ |
|
Netto-Investition |
70.800€ |
874€ |
5.602€ |
108.060€ |
|
Einnahmen Stromverkauf |
12.600€ |
13.768€ |
19.982€ |
599.450€ |
|
Steuerlicher Vorteil |
7.350€ |
7.350€ |
980€ |
29.400€ |
|
Ersparnis CO₂-Steuer |
145€ |
168€ |
321€ |
9.615€ |
|
Summe Einnahmen |
20.095€ |
21.286€ |
21.282€ |
638.465€ |
|
Gesamtergebnis nach Kosten |
-50.705€ |
9.391€ |
15.680€ |
530.405€ |
In diesem – sehr realistischen Fall – amortisiert sich die PV-Anlage bereits im 4. Jahr. Über den Lebenszyklus von 30 Jahren führt die anfängliche Investition von 70.000€ zu einem Gewinn von über 500.000€. Für die Finanzierung dieses 70.000€ Investments gibt es verschiedene Förderprogramme, vor allem von der KfW, mit relativ guten Zinsraten.
Diese repräsentativen Zahlen zeigen sehr eindrücklich, dass es sich bei einer PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus nicht um eine Ausgabe, sondern um ein äußerst lukratives Investment handelt. Jedes Jahr, das die Entscheidung für eine PV-Anlage hinausgezögert wird, kostet den Inhaber dieses Mehrfamilienhauses über 15.000€.
Viele Inhaber von Mehrfamilienhäusern haben Angst vor dem Zeitaufwand, den die Installation einer PV-Anlage kostet. Dieser ist aber deutlich niedriger, als die meisten annehmen. Mit dem richtigen Partner an der Seite – beispielsweise Der Klima Coach – lässt sich der Planungs- und Koordinierungsaufwand auf ein Mindestmaß reduzieren.
Selbst wenn sie im Laufe des Lebenszyklus 50 Arbeitsstunden in das Projekt PV-Anlage investieren, erhalten Sie immer noch einen Stundenlohn von 10.000€ für dieses Investment – und in der Regel sind es deutlich weniger Stunden, die Sie dafür benötigen.
Fehler 3: Den Energiebedarf des Gebäudes falsch einschätzen
Ein häufiger Planungsfehler liegt in der falschen Annahme über den tatsächlichen Stromverbrauch. Viele Eigentümer orientieren sich am Allgemeinstrom – also an Beleuchtung, Wärmepumpen oder Aufzügen – und übersehen den erheblichen Anteil, den Mieter über Mieterstrom oder GGV nutzen können.
Nicht vergessen sollte man auch den wachsenden Strombedarf durch die zunehmende Elektrifizierung von Wärme und Mobilität. Gerade in Gebäuden mit zentralen Wärmepumpen, Lüftungsanlagen und Wallboxen wird der Strombedarf deutlich höher liegen als in der Vergangenheit.
Um das gesamte wirtschaftliche Potenzial einer PV-Anlage auszunutzen und einen möglichst großen Strombedarf der Mieter zu decken, sollte deshalb möglichst die gesamte nutzbare Dachfläche mit Modulen belegt werden. Insbesondere in Regionen mit PV-Pflicht machen viele Inhaber von Mehrfamilienhäusern den Fehler, dass sie lediglich die Mindestfläche von 30% oder 50% zu belegen und damit viel Renditepotenzial ungenutzt lassen.
Entscheidend ist zudem ein ausreichend großer Speicher: Er sorgt dafür, dass der erzeugte Strom nicht nur mittags, sondern auch abends genutzt werden kann. Gerade in Mehrfamilienhäusern mit vielen zeitversetzten Verbrauchsprofilen erhöht ein Speicher die Erlöse daher erheblich.
Fehler 4: Keine Einbindung in eine Gesamtstrategie für das Gebäude
Eine Photovoltaik-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus ist selten ein isoliertes Projekt sein. In der Regel ist sie Teil einer umfassenden Gebäudestrategie – gemeinsam mit Wärmepumpe, Dämmung und gegebenenfalls Wallboxen. Nur wenn diese Komponenten aufeinander abgestimmt sind, kann das komplette wirtschaftliche und ökologische Potenzial genutzt werden.
Viele Eigentümer lassen die PV-Anlage zuerst installieren und stellen später fest, dass eigentlich das Dach hätte gedämmt werden müssen. Oder bei der Dimensionierung der Photovoltaik-Anlage werden eine später installierte Wärmepumpe und Wallboxen nicht berücksichtigt. Das führt häufig zu teuren Nachrüstungen und reduziert die Wirtschaftlichkeit der Investition enorm.
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) hilft, diese Zusammenhänge früh zu erkennen und die Reihenfolge von Maßnahmen sinnvoll zu planen. Er zeigt den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes, listet mögliche energetische Sanierungsschritte auf und macht Vorschläge für die Reihenfolge.
So wird die Photovoltaik-Anlage Teil einer langfristigen Strategie, die das Gebäude technisch modernisiert, rechtlichen Vorgaben gerecht wird und hohe zusätzliche Einkünfte ermöglicht. Nur wer die PV-Anlage im Gesamtkontext plant, schöpft ihr volles Potenzial aus.
Rechtliche und organisatorische Stolperfallen
Viele Eigentümer gehen davon aus, dass die größte Komplexität bei der Installation einer PV-Anlage in der Technik liegt. In der Praxis entstehen die meisten Verzögerungen und Fehlentscheidungen jedoch durch den Planungsprozess, Zählerstrukturen und organisatorische Abstimmungen. Wer diese Aspekte früh klärt, verhindert nicht nur spätere Kosten, sondern stellt sicher, dass die Anlage rechtlich sauber betrieben wird und das wirtschaftliche Potenzial voll zur Geltung kommt.
Fehler 5: Förderungen und rechtliche Rahmenbedingungen ignorieren
Ein häufiger Fehler ist, eine PV-Anlage zu installieren, aber die staatliche Förderung nicht in Anspruch zu nehmen. Dabei verbessern Förderungen für Speicher, Hausanschlüsse oder Gutachten die Wirtschaftlichkeit erheblich und beschleunigen die Amortisation einer Photovoltaik-Anlage. Auch die vierjährige steuerliche Sonderabschreibung ist kein Automatismus, sondern sie muss über die Steuererklärung beantragt werden.
Wichtig für Eigentümer ist vor allem, dass eine Photovoltaik-Anlage nur dann rechtssicher betrieben werden kann, wenn die grundlegenden gesetzlichen Vorgaben bereits vor der Installation geklärt sind. In Wohnungseigentümergemeinschaften ist ein eindeutiger Beschluss notwendig, der Dachnutzung, Kostenübernahme und Einnahmenverteilung rechtssicher festlegt.
Zusätzlich müssen Mietverträge und bestehende Vereinbarungen darauf geprüft werden, ob sie den Stromverkauf erlauben und welche Anpassungen nötig sind, damit Abrechnung und Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt sind.
Fehler 6: Keine klare Entscheidung zur Stromnutzung treffen
Bei vielen PV-Anlagen wird nur ein Bruchteil des wirtschaftlichen Potenzials genutzt, weil zu Beginn nicht sauber geklärt wurde, wie der erzeugte Strom genutzt oder verkauft wird.
Zwischen Einspeisung, Mieterstrom, gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung und Nutzung für Hausstrom und zentrale Wärmepumpe bestehen erhebliche Unterschiede – wirtschaftlich, steuerlich und organisatorisch. Ohne diese Entscheidung fehlt die Grundlage für die richtige Auslegung der Anlage, die Wahl der Zählerstruktur und die Dimensionierung des Speichers.
Der Verkauf des Stroms an die Mieter – entweder durch Mieterstrom oder die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) – ermöglicht stabile Erträge über Jahrzehnte. Mehr dazu finden Sie in diesem Blogartikel.
Voraussetzung für die Nutzung einer der beiden Konzepte ist jedoch, dass Zählerkonzept, vertragliche Gestaltung und technische Umsetzung frühzeitig geplant und sauber umgesetzt werden. Wird das erst während oder nach der Installation geklärt, sind teure Umbauten und Ertragsverluste häufig die Folge.
Fehler 7: Fehlende Abstimmung mit Mietern oder Verwaltung
Selbst die technisch beste PV-Anlage entfaltet ihr Potenzial nicht, wenn organisatorische Abstimmungen fehlen. Viele Eigentümer unterschätzen, wie wichtig klare Kommunikation mit Mietern, Verwaltung oder Dienstleistern ist – gerade bei Modellen, bei denen Strom an Bewohner verkauft wird. Fragen zur Zählerstruktur, zu Vertragsmodellen oder zur Datenbereitstellung müssen vor Installation geklärt sein, damit der Betrieb reibungslos funktioniert.
Versäumte Abstimmungen führen häufig zu Verzögerungen, weil Zähler nachträglich gewechselt werden müssen, Bewohner nicht über neue Abrechnungswege informiert sind oder Dienstleister unterschiedliche Erwartungen an die technische Umsetzung haben.
Wer früh und transparent kommuniziert, schafft dagegen Akzeptanz, reduziert Fragen und stellt sicher, dass die Anlage vom ersten Tag an stabil und rechtssicher betrieben werden kann.
Technik und Umsetzung – Qualität zahlt sich aus
Eine Photovoltaik-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus ist ein komplexes technisches Projekt, bei dem kleine Fehler große wirtschaftliche Folgen haben können. Entscheidend für die Stabilität und Leistungsfähigkeit einer Anlage sind nicht die Module selbst, sondern die Qualität der Planung, die technische Auslegung und die Sorgfalt bei der Installation.
Für Eigentümer zählt deshalb vor allem, dass die Anlage so gebaut wird, dass sie langfristig störungsfrei läuft, sich problemlos erweitern lässt und alle Komponenten optimal zusammenarbeiten – von der Unterkonstruktion bis zum Batteriespeicher.
Fehler 8: Angebote nur nach Preis auswählen
Viele Eigentümer vergleichen Angebote für Photovoltaik-Anlagen hauptsächlich über den Kaufpreis – und übersehen dabei neben großen Unterschieden zu laufenden Kosten und zukünftigen Einnahmen auch entscheidende Qualitätsmerkmale.
Ob eine Anlage störungsfrei läuft und den erwarteten Ertrag erzielt, hängt maßgeblich von der Erfahrung des installierenden Fachbetriebs ab, insbesondere bei Mehrfamilienhäusern. Harmonie von Modulen, Wechselrichter und Speicher, große Dachflächen, Leitungswege über mehrere Etagen und komplexe Zählerstrukturen erfordern jahrelange Erfahrung.
Ein günstiges Angebot entpuppt sich häufig als teures Risiko: falsch dimensionierte Wechselrichter, unpassende Unterkonstruktionen, fehlende Brandschutzkonzepte oder mangelhafte Verkabelung sind typische Folgen. Entscheidend ist daher die Auswahl eines Fachbetriebs, der Erfahrung mit Objekten ähnlicher Größe und ähnlicher technischen Ausgangslage hat.
Um das beste Angebot auszuwählen, sollten Sie sich auf jeden Fall Angebote für die PV-Anlage von mindestens drei verschiedenen Unternehmen machen lassen. Nur so können Sie das beste Angebot für Ihr Gebäude und für Ihre Strategie finden. Machen Sie aber nicht den gegenteiligen Fehler und lassen sich Angebote von 10 Unternehmen zuschicken, damit verschwenden Sie Ihre Zeit und die der Installationsbetriebe.
Ich würde bei Photovoltaik-Anlagen für Mehrfamilienhäuser auch nicht auf Angebote von einschlägigen Vergleichsportalen vertrauen, weil die meisten dort gelisteten Unternehmen keine Erfahrung mit Mehrfamilienhäusern haben.
Vermeiden Sie auch den Fehler, sich im Vorfeld zu sehr auf bestimmte Modul-Hersteller, Wechselrichter oder Speicher festzulegen. Die meisten Installationsbetriebe verwenden Produkte von nur wenigen Herstellern, weil sie mit diesen besonders gute Erfahrungen gemacht und gute Garantien abgeben können, oder weil diese Systeme besonders gut miteinander harmonieren.
Aufgrund der mittlerweile nicht mehr sehr großen Qualitätsunterschiede – insbesondere bei den Modulen – sollten Sie hohe Standards bei der Wahl des installierenden Unternehmens anwenden, aber diesem die Wahl von Modulen, Wechselrichter und Speicher überlassen.
Fehler 9: Keine klare Verantwortlichkeit bei der Installation
In vielen Projekten ist unklar, wer welche Entscheidung trifft und wer im Zweifel die Verantwortung trägt. Gerade bei Mehrfamilienhäusern sind Energieberater, Fachplaner, Installationsbetriebe, Netzbetreiber und Wohnungseigentümergemeinschaften beteiligt.
Wenn die Rollen nicht eindeutig sind, kommt es zu Verzögerungen, widersprüchlichen Vorgaben und technischen Fehlern, die später nur mit großem Aufwand korrigiert werden können.
Eine klare Verantwortlichkeit bedeutet: Es gibt einen Ansprechpartner, der die gesamte technische Umsetzung koordiniert, Entscheidungen dokumentiert und sicherstellt, dass Planung, Installation und Netzanschluss reibungslos ineinandergreifen. Je besser diese Rolle definiert ist, desto geringer das Risiko von Projektabbrüchen, Zusatzkosten oder Mängeln, die erst Jahre später auffallen.
Fehler 10: Die Leistung der PV-Anlage nach der Installation nicht überprüfen
Eine Photovoltaik-Anlage kann nur dann wirtschaftlich arbeiten, wenn die tatsächliche Leistung regelmäßig kontrolliert wird. Die meisten Wechselrichter bieten heute detaillierte Leistungsdaten über Apps oder Webportale an. Eigentümer können so jederzeit sehen, wie viel Strom die Anlage erzeugt, wie hoch der Ladezustand des Speichers ist und ob die Erträge zu den im Angebot zugesagten Leistungswerten passen. Wenn an sonnigen Tagen deutliche Abweichungen auftreten, sollte der Installationsbetrieb sofort informiert werden.
Minderleistung entsteht häufig durch Defekte einzelner Module, falsch eingestellte Parameter oder beschädigte Leitungen. Auch Montagefehler spielen eine Rolle, beispielsweise wenn Module nicht wie vereinbart ausgerichtet wurden oder Kabelwege ungünstig gewählt sind. Deshalb lohnt es sich, am Installationstag kurz präsent zu sein und mit dem Montageteam abzustimmen, wie Module, Kabelkanäle und Technikkomponenten verbaut werden. Kleine Korrekturen vor Ort vermeiden spätere Leistungseinbußen.
Nach der Inbetriebnahme reicht eine regelmäßige, kurze Kontrolle meist aus, um Fehlentwicklungen früh zu erkennen. Viele Probleme lassen sich schnell beheben und erhöhen unmittelbar die Erträge. Auch die Module sollten gelegentlich visuell überprüft werden, insbesondere auf Verschmutzung durch Harz oder Laub. So bleibt die Anlage langfristig leistungsfähig und erzielt die wirtschaftlichen Ergebnisse, die für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern entscheidend sind.
Fazit – Photovoltaik lohnt sich, wenn sie richtig geplant ist
Photovoltaik auf einem Mehrfamilienhaus ist eine der rentabelsten Investitionen, die Eigentümer heute tätigen können – vorausgesetzt, die Anlage wird technisch sauber geplant, wirtschaftlich durchgerechnet und rechtlich korrekt umgesetzt.
Die größten Fehler entstehen nicht auf dem Dach, sondern in den frühen Entscheidungen: zu geringe Dachbelegung, unklare Zählerstruktur, fehlende Speicherplanung, zu spätes Beantragen von Förderungen oder ein Installationsbetrieb ohne Erfahrung mit größeren Objekten. Wer diese Punkte berücksichtigt, reduziert Risiken, beschleunigt die Amortisation und schafft ein System, das über Jahrzehnte stabile Einnahmen erwirtschaftet.
Der Klima Coach analysiert die technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten Ihres Gebäudes, entwickelt eine tragfähige Gesamtrechnung, prüft Förderungen und begleitet die Umsetzung bis zur fertigen Anlage. Ziel ist eine Photovoltaik-Lösung, die rechtlich sauber, technisch belastbar und wirtschaftlich überzeugend ist – und die für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern langfristig hohe und stabile Erträge liefert.
Energetische Sanierung von Eigentumswohnungen – Was kann ich ohne Zustimmung der WEG umsetzen?
Eigentumswohnung modernisieren: So setzen Sie energetische Maßnahmen auch ohne WEG-Zustimmung um
Eigentümer von Eigentumswohnungen stehen heute vor einer besonderen Herausforderung: Sie wissen, dass die Energieeffizienzklasse zunehmend über den Wert einer Immobilie entscheidet.
Gleichzeitig hängt der offizielle Energieausweis immer vom gesamten Gebäude ab – und damit oft von einer Eigentümergemeinschaft, die auf Zeit spielt oder energetische Sanierungen blockiert. Für viele stellt sich daher die zentrale Frage: Lohnt es sich überhaupt, in der eigenen Wohnung Maßnahmen umzusetzen, wenn das Haus als Ganzes unsaniert bleibt?
Die Antwort ist: Ja – es gibt mehr Möglichkeiten, als es auf den ersten Blick scheint. Wände können gedämmt, Fenster modernisiert und eine Wärmepumpe in der Eigentumswohnung eingebaut werden, unabhängig von der Haltung der übrigen Eigentümer.
Auch kleine Photovoltaiklösungen sind realisierbar. Entscheidend ist, dass diese Schritte so gewählt werden, dass sie wirtschaftlich sinnvoll sind und nicht mit späteren Maßnahmen am Gebäude kollidieren.
Dieser Blogartikel zeigt, welche Maßnahmen Sie in Ihrer Eigentumswohnung eigenständig umsetzen können, wo technische und rechtliche Grenzen liegen und wie Sie eine positive Wirtschaftlichkeit gewährleisten können. Damit haben Sie einen klaren Überblick über Ihre Spielräume – und können fundierte Entscheidungen für die Zukunft treffen.
Der Klima Coach analysiert für Eigentümer, welche Maßnahmen in der Wohnung technisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll sind. Mit dem Energiecheck Eigentumswohnung erhalten Sie dafür ein kompaktes Gutachten, das für Ihre Mieter die Energieeffizienz der Eigentumswohnung unabhängig vom Energieausweis nachvollziehbar macht.
Energetische Sanierung in der Eigentumswohnung – Einordnung, Zielbild und Entscheidungsrahmen
Viele Inhaber von Eigentumswohnungen überlegen, welche Schritte überhaupt sinnvoll sind, wenn die WEG energetische Sanierungsmaßnahmen am gesamten Gebäude blockiert. Auch unabhängig von der WEG kann eine Eigentumswohnung energieeffizienter gemacht werden, und zwar so, dass sich das auch wirtschaftlich rechnet.
Sondereigentum vs. Gemeinschaft: Was Sie selbst entscheiden – was die WEG regelt
Für Eigentümer ist die Abgrenzung zentral: Maßnahmen innerhalb Ihrer Eigentumswohnung können Sie meist eigenständig umsetzen, etwa Fenster innerhalb der Wohnung, Wohnungseingangstüren (inklusive Dichtung/Schallschutz) und innenseitige Dämmungen.
Eingriffe in gemeinschaftliches Eigentum – Fassade, Dach, Steigleitungen, Heizungserzeuger – entscheidet die WEG. Auch die Installation einer Wärmepumpe in Ihrer Eigentumswohnung muss von der WEG genehmigt werden, weil ein Fassadendurchbruch notwendig ist – aber bei sauberer Planung spricht meist nichts gegen eine Zustimmung.
Planen Sie jede Maßnahme so, dass später nichts wieder ausgebaut werden muss. Führen Sie Leitungen und Dämmstreifen so, dass man ihren Verlauf leicht erkennen und erreichen kann. Verwenden Sie lösbare Verbindungen wie Schraub- oder Steckverbindungen statt Verklebungen, damit sich Teile bei Bedarf ohne Schäden anpassen oder austauschen lassen.
Dokumentieren Sie diese Punkte mit Fotos, Produktdatenblättern und einer kurzen Baubeschreibung. So bleibt die Wohnung anschlussfähig: Spätere Arbeiten wie eine Fassadendämmung oder eine neue zentrale Heizung können ohne Umbauten weitergeführt werden, Kosten bleiben niedrig und alle Beteiligten sehen schnell, was gemacht wurde.
Klares Zielbild: Energiebedarf senken, Wohnkomfort steigern
Der rote Faden jeder energetischen Sanierung in der Eigentumswohnung ist einfach: Die Wohnung soll weniger Wärme verlieren, mit niedrigeren Heiztemperaturen angenehm bleiben und für die Nutzung einer individuellen Wärmepumpe ausgelegt werden. Das gelingt durch dicht schließende Fenster, eine gut gedämmte Wohnungstür und eine innenseitige Dämmung.
Wenn weniger Wärme entweicht, wird es schneller warm und es wird weniger Strom für die Verwendung der Wärmepumpe benötigt. Das Ergebnis ist spürbar im Alltag: mehr Komfort, geringere Abhängigkeit von Energiepreisen und ein stabiler Werterhalt der Wohnung.
Bauliche Maßnahmen innerhalb der Wohnung – Fenster, Wohnungstür und innenseitige Dämmung gezielt einsetzen
Bei Eigentumswohnungen entscheidet die Qualität einzelner Bauteile darüber, wie viel Wärme verloren geht und wie behaglich die Räume sind. Fenster, Wohnungstür und eine Innendämmung prägen nicht nur das Wohngefühl, sondern bestimmen auch, wie effizient eine spätere technische Lösung arbeiten kann.
Mit gezielten energetischen Verbesserungen an diesen Stellen erreichen Sie sofort spürbare Verbesserungen, ermöglichen den Einbau einer Wärmepumpe und damit eine wirtschaftlich sinnvolle Investition.
Fenstererneuerung in der Wohnung – Wärmeschutz verbessern, Schallschutz mitdenken
Neue Fenster senken die Wärmeverluste und verbessern die Behaglichkeit spürbar. Während ältere Modelle oft einen U-Wert von 2,5 W/m²K oder schlechter haben, erreichen moderne Fenster heute Werte um 0,8 W/m²K. Sie verlieren damit nur noch ein Drittel der Wärme im Vergleich zu älteren Fenstern. Diesen Unterschied merkt der Mieter nicht nur, er senkt auch die Energiekosten.
Wichtig für einen Fensteraustausch ist aber eine saubere Planung. Sie müssen ein einheitliches Erscheinungsbild der Fassade gewährleisten. Planen Sie die Anschlüsse an Laibung und Fensterbank so, dass keine kalten Randzonen entstehen und dass bei einer spätere Außendämmung die Fenster nicht versetzt oder neu eingebaut werden müssen.
Wohnungseingangstür erneuern – Heizwärme halten und Schallschutz verbessern
Eine moderne Wohnungseingangstür schließt zuverlässig ab und sorgt dafür, dass weniger Heizwärme über den Flur verloren geht. Gleichzeitig verbessert sie den Schallschutz und steigert damit die Wohnqualität. Wichtig sind eine umlaufende Dichtung, ein dichter Abschluss am Boden und ein massives Türblatt, das Wärme und Geräusche wirksam abhält. Achten Sie zudem auf die im Gebäude geltenden Anforderungen an Brandschutz und Schallschutz, damit die Tür nicht nur energieeffizient, sondern auch rechtlich und technisch passend ist.
Innenseitige Dämmung – nur mit sauberem Aufbau und Feuchteschutz sinnvoll
Eine innenseitige Dämmung ist besonders dann sinnvoll, wenn sich die Außenwand in der Heizperiode deutlich kühl anfühlt und die Fassade nicht verändert werden darf. Geeignet sind Materialien wie Kalziumsilikat– oder Holzfaserplatten, die Feuchtigkeit aufnehmen und wieder abgeben können. So wird das Risiko von Schimmel deutlich reduziert.
Auch eine Ausführung mit wasserdichten Materialien oder Dampfsperre ist möglich, erfordert aber absolute Genauigkeit bei der Verarbeitung. Schon kleinste Undichtigkeiten können zu Feuchteschäden führen. Eine Lösung für diese Variante ist der Einbau einer Lüftung, welche den Heizbedarf weiter senkt.
Eine zuverlässige Wirkung erreichen beide Varianten nur, wenn der Untergrund geprüft ist, die Anschlüsse an Fensterlaibungen und Decken dicht ausgeführt werden und keine Hohlräume entstehen. An den Rändern der Dämmplatten sollte zusätzlich ein schräg verlaufender Keil des Dämmmaterials gesetzt werden, damit keine kalten Zonen entstehen. Wird die Dämmung fachgerecht umgesetzt, sinkt der Wärmebedarf der Wohnung spürbar – und damit auch der Stromverbrauch einer später eingesetzten Wärmepumpe.
Wärmepumpe in der Eigentumswohnung – technische Machbarkeit, Grenzen und Varianten
Damit der Einbau einer Wärmepumpe in einer einzelnen Eigentumswohnung wirtschaftlich sinnvoll ist, muss sie genau geplant werden. Entscheidend sind niedrige Vorlauftemperaturen, ausreichend dimensionierte Heizflächen und ein Gerätekonzept, das zum Grundriss passt. Wer diese Punkte berücksichtigt, schafft eine effiziente Lösung, die sich reibungslos in das Gebäudeumfeld einfügt.
Voraussetzungen in der Wohnung – niedrige Vorlauftemperaturen und ausreichende Heizflächen
Entscheidend für den effizienten Betrieb einer Wärmepumpe in einer einzelnen Eigentumswohnung ist eine niedrige Vorlauftemperatur von idealerweise 35–45 °C. Um dies zu ermöglichen, muss zuerst ein Heizlastberechnung durchgeführt werden. Diese gibt darüber Aufschluss, ob einzelne Heizkörper sinnvollerweise vergrößert werden sollten oder andere Anpassungen notwendig sind.
Schon durch Strangventile, moderne Thermostatventile und die Dämmung von Rohrleitungen lässt sich die Vorlauftemperatur senken. Oft sind Absenkungen um 10–15 Kelvin möglich, ohne Komfortverlust.
Wichtig ist, lieber gezielt größere Heizkörper nachzurüsten, statt eine überdimensionierte Wärmepumpe zu wählen, die im Betrieb unnötig viel Strom verbraucht. Mit diesen Maßnahmen wird die Anlage nicht nur effizient, sondern auch leise und kompakt – und die Wärmepumpe liefert stabile Raumtemperaturen selbst an kalten Tagen.
Gerätekonzepte – kompakte Luft-Wasser-Lösungen, Splitgeräte oder Luft-Luft-Wärmepumpen?
Wer eine Wärmepumpe in der Eigentumswohnung installieren möchte, steht vor der Wahl zwischen unterschiedlichen Gerätekonzepten. Allen gemeinsam ist das Grundprinzip: Sie entziehen der Außenluft Wärme, geben diese an ein Kältemittel weiter, das anschließend mithilfe von Strom verdichtet wird, und übertragen die so gewonnene Wärme an das Wasser in den Heizkörpern oder direkt an die Raumluft.
Drei Wärmepumpen-Varianten sind besonders relevant für Eigentumswohnungen: kompakte Monoblock-Luft-Wasser-Wärmepumpen, Splitgeräte und Luft-Luft-Wärmepumpen. Jede Lösung bringt eigene Vorteile und Grenzen mit sich – und die richtige Wahl entscheidet über Wirtschaftlichkeit, Komfort und den Aufwand bei Einbau und Genehmigung.
Monoblock-Luft-Wasser-Wärmepumpen
Bei dieser Variante liegt der gesamte Kältemittelkreislauf im Außengerät, die erzeugte Wärme wird über Wasserleitungen direkt an die bestehende Heizungsanlage in der Wohnung übertragen. Dafür ist ein Wanddurchbruch erforderlich, durch den die Leitungen ins Gebäude geführt werden – dieser muss von der WEG genehmigt werden.
Der Vorteil dieses Wärmepumpen-Typs: Die Installation ist vergleichsweise einfach, weil im Gebäude selbst keine kältetechnischen Arbeiten notwendig sind. Der Nachteil ist, dass diese Systeme im Innenbereich zusätzlichen Platz beanspruchen und eine sichere, frostfreie Kondensatableitung brauchen.
Außerdem müssen Heizkörper in vielen Fällen vergrößert oder ausgetauscht werden, damit die Vorlauftemperatur ausreichend gesenkt werden kann. Für Eigentümer bedeutet das: Heizkörper prüfen und anpassen, Ventile einstellen und die Regeln für den Schallschutz bei Wärmepumpen im Außenbereich beachten.
Split-Luft-Wasser-Wärmepumpen
Bei dieser Variante sitzt der Verdampfer mit Ventilator im Außengerät, während Verdichter und Wärmetauscher in einer kompakten Inneneinheit untergebracht sind. Dadurch lassen sich die Innenmodule platzsparend in Abstellräumen oder Nebenräumen installieren.
Splitgeräte sind im Wohnbereich oft leiser, erfordern jedoch eine kältetechnische Installation durch Fachbetriebe. Leitungswege müssen kurz und gut gedämmt sein. Auch hier gilt: Die Heizflächen müssen vorbereitet sein, sonst arbeitet die Wärmepumpe ineffizient.
Die Genehmigung ist oft anspruchsvoller, weil das Außengerät dauerhaft an der Fassade, auf dem Balkon oder auf dem Dach befestigt werden muss – und damit direkt ins Gemeinschaftseigentum eingreift. Sichtbarkeit, Schallemissionen und Eingriffe in die Bausubstanz machen detaillierte Unterlagen wie Schallschutzberechnungen und Montagepläne unverzichtbar. Ohne diese Vorbereitung ist eine Zustimmung der WEG in der Praxis schwer zu erreichen.
Luft-Luft-Wärmepumpen
Diese Systeme sind im Grunde moderne Klimaanlagen, die nicht nur kühlen, sondern auch effizient heizen können. Mehrere kompakte Innengeräte werden in den Wohnräumen installiert und über dünne Leitungen mit einem oder mehreren kleinen Außeneinheiten verbunden. Damit wird die Wärme direkt in die Raumluft übertragen, ohne wasserführendes Heizsystem.
Der große Vorteil: Diese Geräte sind deutlich günstiger, Heizkörper austauschen oder Vorlauftemperatur senken ist nicht nötig, ebenso wenig eine Innendämmung. Für viele Wohnungen bedeutet das deutlich weniger baulichen Eingriffe, kürzere Montagezeiten und spürbar geringere Kosten.
Ein zusätzlicher Vorteil von Luft-Luft-Wärmepumpen ist, dass sie bei einem späteren Beschluss der WEG für eine zentrale Lösung vergleichsweise einfach demontiert und entweder in einer anderen Wohnung weiterverwendet oder gebraucht verkauft werden können. Damit sinkt das Risiko eines Restwertverlusts der Investition deutlich.
Luft-Luft-Wärmepumpen arbeiten zudem sehr effizient, können im Sommer auch kühlen und bieten eine flexible Steuerung für jeden Raum. Zu beachten sind die Schallemissionen des Außengeräts sowie die Leitungsführung durch die Wand oder Fensterlaibung. Beides lässt sich aber mit fachgerechter Installation zuverlässig lösen.
Nachteilig ist, dass Luft-Luft-Systeme keine klassische Warmwasserbereitung übernehmen. Hier braucht es in der Regel eine Zusatzlösung, etwa eine kleine Warmwasser-Wärmepumpe oder einen elektrischen Durchlauferhitzer.
Welche Lösung ist die richtige?
● Wer möglichst wenig Eingriffe in Heizkörper oder Dämmung will, für den sind Luft-Luft-Wärmepumpen meist die wirtschaftlichste Lösung, die darüber hinaus mit dem geringsten Aufwand verbunden ist.
● Wer an eine klassische Heizungsstruktur anschließen will, kann auf Monoblock- oder Split-Luft-Wasser-Systeme setzen – muss dann aber Heizkörper und Hydraulik anpassen und die Genehmigung der WEG einholen.
● Unabhängig vom System gilt: Eine gute Vorbereitung mit Schallschutzberechnung, klaren Montageplänen und dokumentierten Rückbauoptionen erleichtert die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft und sichert die langfristige Wirtschaftlichkeit.
Risiko bei späterer Zentralumstellung – Fernwärme oder zentrale Wärmepumpe
Eine Lösung für eine einzelne Eigentumswohnung muss immer im Kontext möglicher späterer Lösung für das gesamte Gebäude betrachtet werden. Wenn die WEG in Zukunft beschließt, auf eine zentrale Wärmepumpe oder Fernwärme umzusteigen, droht sonst eine Doppelstruktur: parallele Wärmeerzeugung, doppelte Wartung und ungenutzte Leitungen. Wirtschaftlich bedeutet das: Eine individuell installierte Anlage kann ihre Investitionskosten möglicherweise nicht einspielen, wenn sie vorzeitig stillgelegt werden muss.
Rechtlich gilt: Die WEG kann beschließen, dass alle Eigentümer an eine zentrale Heizlösung anzuschließen sind. Sie ist auch nicht verpflichtet, dem einzelnen Eigentümer die Kosten seiner zuvor auf eigene Rechnung eingebauten Anlage zu erstatten – dieses Investitionsrisiko verbleibt grundsätzlich bei ihm. Rückbau– oder Anpassungspflichten kann die WEG beschließen, wenn die Einzelanlage die zentrale Lösung beeinträchtigt.
Um dieses Risiko zu begrenzen, sollten Eigentümer Rückbauoptionen von Anfang an mitdenken. Dazu gehören modulare Installationen, bei denen Heizflächen von der Wärmeerzeugung klar getrennt sind, dokumentierte Schnittstellen und möglichst keine irreversiblen Eingriffe ins Gemeinschaftseigentum. Sinnvoll sind auch vertragliche Vereinbarungen in der WEG, wie die Kosten für Rückbau oder Anpassungen später verteilt werden. Nachgerüstete größere Heizkörper bleiben aber in jedem Fall nutzbar – egal ob die Wärme später von der eigenen Anlage oder aus einer zentralen Quelle kommt.
Photovoltaik für Eigentumswohnungen – realistische Optionen und Nutzen
Für Eigentümer einer einzelnen Eigentumswohnung sind die Möglichkeiten für Photovoltaik begrenzt. Trotzdem gibt es zwei gangbare Wege: individuelle Balkonkraftwerke und die Nutzung von gemeinschaftlichen Fassaden– oder Dachflächen mit Zustimmung der WEG. Beide unterscheiden sich deutlich in Aufwand, Ertrag und Genehmigung.
Balkonkraftwerke und kleine Fassaden-PV-Anlagen
Balkonkraftwerke sind die einfachste Lösung. Ein bis vier PV-Module werden am Balkon oder an der Fassade befestigt und über eine Steckdose ins Wohnungsnetz eingespeist. Typische Jahreserträge liegen zwischen 1.200 und 1.800 kWh und decken damit in etwa die Hälfte des durchschnittlichen Jahresstrombedarf eines Zwei-Person-Haushalts ab
Individuelle PV-Anlage auf Fassade oder Dach
Größere Anlagen lassen sich nur mit Zustimmung der WEG umsetzen, da Fassade und Dach Gemeinschaftseigentum sind. In der Praxis genügt oft ein einfacher Beschluss der WEG, dass ein Eigentümer einen klar abgegrenzten Teil von Dach oder Fassade für eine PV-Anlage nutzen darf. Aufwändige Pläne sind dafür nicht notwendig – entscheidend ist, dass alle Eigentümer wissen, welche Fläche genutzt wird und dass die Zustimmung im Protokoll festgehalten ist.
Der Vorteil einer größeren PV-Anlage liegt darin, dass sie eine deutlich höhere Strommenge erzeugt, die an den Mieter – eventuell auch an seine Nachbarn – weiterverkauft werden kann.
Wirtschaftlichkeit der energetischen Sanierung einer Eigentumswohnung – wie sich Investitionen für Eigentümer lohnen
Für die meisten Eigentümer von Eigentumswohnungen ist die zentrale Frage: Lohnt sich die Investition in energetische Modernisierungen wirklich? Die gute Nachricht: Die energetische Sanierung einer Eigentumswohnung bringt in der Regel hohe Gewinne –die Umlage der Investitionskosten auf die Miete ist sehr profitabel. Zusätzlich lassen sich die Kosten steuerlich abschreiben und der Wert der Eigentumswohnung steigt.
Kosten energetischer Maßnahmen in der Eigentumswohnung
Bevor Gewinne entstehen, müssen Eigentümer die Kosten im Blick haben. Für eine Wohnung mit rund 100 m² Wohnfläche lassen sich typische Mittelwerte nennen:
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Maßnahme |
Kosten |
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Balkonkraftwerk |
ca. 1.400€ |
|
externe PV-Anlage |
ca. 15.000 € |
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Neue Wohnungstür |
ca. 3.000€ |
|
Innendämmung aller Außenwände |
ca. 8.000€ |
|
Neue Fenster |
ca. 12.000€ |
|
Luft-Luft-Wärmepumpe |
ca. 6.500€ |
|
Monoblock-Wärmepumpe |
ca. 20.000€ |
|
Split-Wärmepumpe |
ca. 22.000 € |
Einordnung der Kosten:
● Günstig sind kleine Maßnahmen wie Balkonkraftwerke oder eine neue Wohnungstür. Sie sind schnell umgesetzt und belasten das Budget kaum.
● Mittlere Investitionen sind Innendämmung und neue Fenster. Diese betreffen gleich mehrere Räume, bringen aber spürbare Effekte für Komfort und Energieeffizienz.
● Größere Investitionen sind Wärmepumpen. Hier bewegen sich die Kosten im Bereich von 12.000 – 20.000€. Sie sind der stärkste Hebel für die Klimabilanz und für die langfristige Wirtschaftlichkeit, erfordern aber eine gute Planung.
Förderungen – auch für Eigentumswohnungen gibt es hohe Zuschüsse
Staatliche Zuschüsse von der BAFA senken die Kosten energetischer Sanierungsmaßnahmen in Eigentumswohnungen teilweise erheblich und verbessern die Wirtschaftlichkeit. Für Einzelmaßnahmen wie Fenster, Türen und die Dämmung gibt es Zuschüsse durch die BAFA: etwa 15 % der förderfähigen Ausgaben, bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) bis 20 %, bei maximal geförderten Ausgaben von 30.000 € pro Wohneinheit. Für eine neue Wärmepumpe gibt es eine Förderung von bis zu 35%.
Umlage auf die Miete – Investitionskosten fair weitergeben
Das wichtigste Instrument, um Investitionen profitabel zu machen, ist die Modernisierungsumlage. Eigentümer dürfen nach § 559 BGB 8% der aufgewendeten Investitionskosten pro Jahr auf die Miete umlegen.
Das bedeutet: Eine Investition von 10.000 Euro kann die Jahresmiete dauerhaft um bis zu 800 Euro erhöhen – solange die gesetzliche Kappungsgrenze von höchstens 3€ pro Quadratmeter in sechs Jahren nicht überschritten wird, in der Regel ist diese Erhöhung unabhängig vom Mietspiegel umsetzbar. Dies gilt allerdings nicht für eine PV-Anlage, deren Investitionskosten nicht auf die Miete umgelegt werden kann.
Wichtig ist, die Kosten sauber zu trennen. Reine Instandhaltung, also die Beseitigung von Mängeln, ist nicht umlagefähig. Modernisierungskosten dagegen schon. Fördermittel müssen von den Gesamtkosten abgezogen werden. Wie das gleich folgende Beispiel zeigt, sind die Mieterhöhungen in der Regel geringer als die eingesparten Energiekosten für die Mieter, sodass auch diese profitieren.
Steuerliche Effekte – sofort absetzen oder über Jahre abschreiben?
Zusätzlich zur Umlage auf die Mieten können die Investitionskosten auch steuerlich abgeschrieben werden. Bei einer Luft-Luft-Wärmepumpe mit 6.500 € Investitionskosten lassen sich über 10 Jahre rund 6.500 € vollständig steuerlich geltend machen. Beim Spitzensteuersatz von 42 % ergibt das eine Ersparnis von insgesamt 2.730 €. Eine Monoblock-Wärmepumpe mit 15.000 € Kosten führt über denselben Zeitraum zu einer steuerlichen Rückerstattung von etwa 6.300 €. Für andere Maßnahmen wie Fenster, Türen oder Dämmung gilt ein längerer Abschreibungszeitraum von bis zu 50 Jahren.
Wichtig ist die Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand. Was als Erhaltungsaufwand gilt – etwa der Austausch von Heizkörpern – kann sofort steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings dürfen die Kosten in den ersten drei Jahren nach dem Kauf einer Wohnung nicht mehr als 15 % der Anschaffungskosten betragen, sonst gelten sie insgesamt als Herstellungskosten. Herstellungsaufwand, zum Beispiel eine neue Wärmepumpe, wird über Jahre abgeschrieben.
PV-Einnahmen – kurze Amortisierung und verlässliche Rendite
Eine PV-Anlage ist für Inhaber von Eigentumswohnungen eine gute Möglichkeit, laufende Einnahmen zu generieren. Am wirtschaftlichsten ist es, den Strom eines Balkonkraftwerkes oder einer PV-Dachanlage direkt an den Mieter oder sogar an mehrere Mieter zu verkaufen. In der Regel kann man einen Preis von 24 und 30 Cent pro Kilowattstunde erzielen. Dies erlaubt eine Amortisierung von oft weniger als 10 Jahren – bei einer durchschnittlichen Lebenszeit der Anlage von 30 Jahren – und reduziert zusätzlich die Stromkosten für den Mieter.
Wertsteigerung der Wohnung – Energiezustand als Preistreiber am Markt
Energetische Maßnahmen verbessern nicht nur den laufenden Cashflow, sie erhöhen auch den Wert der Wohnung. Käufer und Mieter achten heute stark auf die zu erwartenden Energiekosten. Eine Wohnung mit Wärmepumpe, modernen Fenstern und einer PV-Lösung lässt sich deutlich leichter vermieten, erzielt höhere Mieten und hat auf dem Markt einen höheren Verkaufspreis.
Beispielrechnung für die Wirtschaftlichkeit energetischer Sanierungen für eine Eigentumswohnung
Wenn man die einzelnen Aspekte der Wirtschaftlichkeit der energetischen Sanierung einer 100 m² Eigentumswohnung für einen Lebenszyklus von 30 Jahren zusammenrechnet, kommt man auf Ergebnisse, die viele überraschen. Ich habe dafür drei Fälle angenommen:
1. Nur der Einbau von Luft-Luft-Wärmepumpen, ohne energetische Verbesserungen, wie Innendämmung, neue Fenster und neue Türen.
2. Der Einbau einer Monoblock-Wärmepumpe sowie eine gute Innendämmung, neue Fenster und neue Türen.
3. Der Einbau einer Monoblock-Wärmepumpe sowie eine gute Innendämmung, neue Fenster und neue Türen sowie eine PV-Anlage mit 5 kWp Leistung.
|
Eigentums-wohnung |
Investi-tionen |
laufende Kosten 30 Jahre |
Einnahmen 30 Jahre |
Rendite in 30 Jahren |
Kosten Mieter 30 Jahre |
|
1) LL-WP |
5.000€ |
15.255€ |
14.100€ |
-6.155€ |
97.908€ |
|
2) Mono-WP + Däm |
43.000€ |
15.255€ |
117.396€ |
59.141€ |
79.353€ |
|
3) Mono-WP + Däm + PV |
58.000€ |
15.255€ |
192.723€ |
119.468€ |
70.076€ |
|
Vergleich 2) zu 1) |
38.000€ |
0 € |
103.296€ |
65.296€ |
-18.554€ |
|
Vergleich 3) zu 1) |
53.000€ |
0 € |
178.623€ |
125.623€ |
-27.832€ |
Es zeigt sich, dass der Einbau von Luft-Luft-Wärmepumpen zwar mit Abstand die günstigste und einfachste Variante ist. Dem Inhaber der Eigentumswohnung entgehen aber in diesem Fall 120.000€ möglicher Gewinne, die er mit der zusätzlichen energetischen Sanierung und der PV-Anlage hätte. Auch die Option ohne PV-Anlage wäre um 65.000€ profitabler.
Das liegt vor allem an drei Faktoren: durch die höheren Installationskosten kann sowohl die Miete deutlich mehr angehoben werden und die steuerlichen Abschreibungen sind höher. Darüber hinaus kann der Vermieter selbst mit einer kleinen 5 kWp PV-Anlage über 30 Jahre 64.000€ einnehmen.
Vergleicht man die Option mit Wärmepumpe, Dämmung und PV-Anlage mit der Option, keinerlei energetische Modernisierung durchzuführen, verliert der Inhaber der Eigentumswohnung sogar 140.000€ an Gewinnen, weil die Investitionskosten deutlich geringer sind als die Einnahmen, die ihm in diesem Fall entgehen.
Wie sehen die Optionen aus Sicht des Mieters aus? Wenn es keinerlei Modernisierung gibt, zahlt der Mieter die nächsten 30 Jahre 170.000€ für Gas, Strom und CO²-Steuer. Diese Kosten liegen um 107.000€ höher, als die Energiekosten für 30 Jahre in der energetisch modernisieren Wohnung.
Die höheren Mietkosten von 108.000€ für 30 Jahre in Option 3) (die durch die Umlage der Investitionskosten auf die Miete entstehen) sind also fast identisch, wie seine Einsparung bei den Nebenkosten. Er lebt also ohne zusätzliche Kosten in einer deutlich komfortableren Wohnung und hat einen erheblich niedrigeren Klimafußabdruck.
Energieausweis und Nachweis der energetischen Sanierung einer Eigentumswohnung
Der Energieausweis bewertet immer das gesamte Gebäude, nie eine einzelne Eigentumswohnung. Das bedeutet: Auch wenn Sie Ihre Wohnung energetisch modernisieren – etwa mit neuen Fenstern, Innendämmung und einer eigenen Wärmepumpe – verändert sich die Energieeffizienzklasse des Hauses im Ausweis nicht.
Für Eigentümer ist das oft unbefriedigend, weil Verbesserungen der Energieeffizienz in der Wohnung bei Vermietung oder Verkauf nicht sichtbar werden.
Genau aus diesem Grund habe ich den Energiecheck Eigentumswohnung entwickelt: ein kompaktes Gutachten, das die erzielten Verbesserungen konkret nachweist und unabhängig vom Energieausweis nachvollziehbar macht. Eigentümer können dieses Dokument gezielt einsetzen, um die Qualität ihrer Wohnung gegenüber potenziellen Mietern oder Käufern zu belegen.
Fazit – Energetische Sanierung von Eigentumswohnungen sind technisch umsetzbar, profitabel und mehrheitsfähig
Für Inhaber von Eigentumswohnungen lohnt sich eine energetische Sanierung gleich mehrfach. Maßnahmen wie eine Luft-Luft-Wärmepumpe, eine kompakte Luft-Wasser-Wärmepumpe, neue Fenster, Innendämmung und eine PV-Anlage ermöglichen hohe Gewinne – durch die Umlage auf die Miete, steuerliche Abschreibungen und den Verkauf von PV-Strom.
Zusätzlich steigt der Wert der Wohnung, was die Vermietbarkeit und den möglichen Verkaufspreis verbessert. Mit klarer Planung und der Zustimmung der WEG bleibt die Investition langfristig gesichert.
Der Klima Coach unterstützt Sie von der Wirtschaftlichkeitsanalysen über den Energiecheck Eigentumswohnung bis zur Umsetzungunterstützung – inklusive Unterlagen für die Eigentümerversammlung und klaren Stufenplänen. Damit sichern Sie nicht nur die technische Machbarkeit, sondern vor allem stabile Gewinne und eine nachhaltige Wertsteigerung Ihrer Eigentumswohnung.
Energetische Sanierung von denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern: Vorgaben, Möglichkeiten und Wirtschaftlichkeit
Energetische Sanierung von denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern – Chancen und Grenzen im Überblick
Denkmalgeschützte Mehrfamilienhäuser stellen Eigentümer und Verwaltungen vor eine besondere Herausforderung: Historische Substanz soll bewahrt werden, gleichzeitig steigen die Anforderungen an Energieeffizienz, Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit. Was auf den ersten Blick kompliziert wirkt, kann mit der richtigen Planung zu einer echten Chance werden – für den Werterhalt der Immobilie und für stabile Renditen.
Die größten Unsicherheiten sind in der Regel: Welche Maßnahmen sind im denkmalgeschützten Mehrfamilienhaus technisch überhaupt möglich, welche sind erlaubt oder sogar verpflichtend und wie trägt sich das alles wirtschaftlich? Auf all diese Fragen gibt es klarere Antworten, als es auf den ersten Blick scheint: Mit passender Technik – allen voran der Wärmepumpe – denkmalgerechter Dämmung und einer durchdachten Nutzung von Photovoltaik lassen sich auch geschützte Gebäude erfolgreich modernisieren. Förderungen, steuerliche Sonderregeln und die Möglichkeit, Investitionen auf die Miete umzulegen, eröffnen zusätzliche Spielräume.
In diesem Beitrag zeige ich, wie Denkmalschutz und energetische Sanierung zusammenpassen, welche technischen Lösungen sinnvoll sind und warum sich die Investition trotz hoher Anforderungen langfristig rechnet. Dabei gehe ich sowohl auf die besonderen Rahmenbedingungen für denkmalgeschützte Gebäude ein als auch auf die wirtschaftlichen Faktoren und Fördermöglichkeiten, die Eigentümer und Verwaltungen kennen müssen.
Der Klima Coach zeigt Ihnen, wie Sie Denkmalschutz und energetische Sanierung miteinander verbinden können – wirtschaftlich sinnvoll, rechtlich sicher und technisch machbar.
Warum Denkmalschutz und Energieeffizienz kein Widerspruch sein müssen
Denkmalgeschützte Mehrfamilienhäuser gelten oft als schwierig, wenn es um energetische Sanierung geht. Eigentümer und Verwaltungen stehen zwischen den Vorgaben der Denkmalbehörden und den steigenden Anforderungen an Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Rechtssicherheit.
Doch bei genauer Betrachtung ist die Kombination aus Denkmalschutz und Energieeffizienz nicht nur möglich, sondern kann für Eigentümer sogar handfeste Vorteile bringen.
Diese Vorteile liegen vor allem darin, dass für denkmalgeschütztes Gebäude deutlich niedrigere Anforderungen an den Wärmeschutz gelten, höhere steuerliche Abschreibungen möglich sind sowie erhöhte Förderprogramme zur Verfügung stehen. Darüber hinaus eröffnet die technische Entwicklung heute Lösungen, die sowohl den historischen Charakter erhalten als auch die Energiekosten senken und die Wirtschaftlichkeit verbessern.
Denkmalschutz als besondere Ausgangslage
Wer ein denkmalgeschütztes Mehrfamilienhaus sanieren möchte, muss sich zunächst mit den Rahmenbedingungen des Denkmalschutzes auseinandersetzen. Diese sind nicht bundesweit einheitlich, sondern unterscheiden sich je nach Bundesland und sogar von Kommune zu Kommune.
Gemeinsames Prinzip ist aber: Der Erhalt der historischen Substanz steht an oberster Stelle. Maßnahmen an Fassade, Fenstern, Dach oder sichtbaren Bauteilen müssen von der Denkmalschutzbehörde genehmigt werden und können von ihr abgelehnt werden oder nur unter Auflagen erlaubt werden. Für Eigentümer bedeutet das, dass schon die Planung mehr Zeit und Abstimmung erfordert als bei nicht geschützten Gebäuden.
Gleichzeitig ist die Ausgangslage besonders: Viele denkmalgeschützte Gebäude sind energetisch veraltet, haben hohe Heizkosten und liegen mit ihrer Energieeffizienzklasse weit unter heutigen Standards. Diese Kombination aus hohem Energieverbrauch und strengen Auflagen macht den Sanierungsweg komplexer – aber nicht unmöglich.
Energetische Schwachstellen in denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern
Die typischen Schwachstellen denkmalgeschützter Mehrfamilienhäuser sind schnell ausgemacht: undichte oder einfach verglaste Fenster, ungedämmte Dächer und Fassaden sowie veraltete Heizungsanlagen.
Hinzu kommt, dass in vielen Häusern keine kontrollierte Lüftung vorhanden ist, sodass Feuchtigkeitsschäden drohen, wenn bauliche Maßnahmen unsachgemäß umgesetzt werden.
Für Eigentümer bedeutet das ein erhebliches wirtschaftliches Risiko: Hohe Energiekosten sind ein durchlaufender Posten, der zwar von den Mietern getragen wird, aber durch die CO₂-Steuern zunehmend auch die Vermieter belastet.
Gleichzeitig droht ein Wertverlust der Immobilie, wenn Sanierungen ausbleiben – etwa weil künftige Mieter bei hohen Nebenkosten und schlechter Energieklasse zurückschrecken. Wer diese Schwachstellen erkennt und im Rahmen der denkmalrechtlichen Möglichkeiten gezielt angeht, kann dagegen einen echten Mehrwert schaffen.
Wirtschaftlichkeit der Sanierung denkmalgeschützter Mehrfamilienhäuser
Für Eigentümer und Verwaltungen von Mehrfamilienhäusern steht bei allen Sanierungsmaßnahmen ein Aspekt im Mittelpunkt: die Wirtschaftlichkeit. Technische Lösungen sind wichtig, aber sie müssen sich langfristig tragen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist die Ausgangslage komplexer, doch die entscheidenden wirtschaftlichen Faktoren sind die gleichen wie bei jedem anderen Mehrfamilienhaus – ergänzt um besondere steuerliche Vorteile.
Im Kern entscheiden sechs Faktoren über die Wirtschaftlichkeit: die Höhe der Investitionskosten, die Umlagefähigkeit nach § 559 BGB, steuerliche Abschreibungen, die Reduzierung der CO₂-Steuer, zusätzliche Einnahmen durch Photovoltaik sowie die langfristige Wertsteigerung der Immobilie. Wer diese Punkte zusammendenkt, erkennt schnell, dass sich auch die energetische Sanierung eines denkmalgeschützten Mehrfamilienhauses rechnet.
Investitionskosten im denkmalgeschützten Gebäude
Die Investitionskosten sind bei denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern in der Regel höher als bei anderen Gebäuden. Gründe sind unter anderem spezielle Bauweisen, die Auflagen der Denkmalbehörden und ein erhöhter Abstimmungsbedarf in der Planung.
Besonders sichtbar wird das bei Fenstern, Dach und Fassaden-Dämmung: Während bei normalen Gebäuden auf kostengünstige Standardlösungen zurückgegriffen werden kann, sind in denkmalgeschützten Gebäuden oft Sonderanfertigungen erforderlich.
Ein Vergleich verdeutlicht die Unterschiede. Wie immer sind dies Durchschnittswerte und Schätzwerte, die Kosten können je nach Region und Gebäude auch etwas niedriger oder deutlich höher sein.
| Maßnahme | Standard-MFH (ca. €/m²) | Denkmal-MFH (ca. €/m²) | Mehrkosten |
| Fenster-erneuerung | 80 – 100€ | 150 – 200€ | + 70 – 100% |
| Dach-dämmung | 120 – 150€ | 180 – 250€ | + 40 – 70% |
| Fassaden-dämmung | 140 – 160€ | 200 – 260€ | + 40 – 60% |
| Heiz-technik (WP) | 90 – 110 € | 100 – 130 € | + 10 – 20% |
| Gesamt-sanierung | 450 – 520 € | 630 – 800 € | + 30 – 50% |
Bei einem Mehrfamilienhaus mit 1.000 m² Wohnfläche bedeutet das:
- Standardgebäude: ca. 500.000€
- Denkmalgeschütztes Gebäude: ca. 700.000€
Die Mehrkosten liegen also schnell bei 150.000–200.000€. Diese Summen wirken hoch, werden aber durch Förderprogramme, steuerliche Sonderregeln und die Umlage nach § 559 BGB abgefedert. Für Eigentümer zählt deshalb nicht die absolute Höhe der Kosten, sondern die Gesamtbilanz nach Abzug der finanziellen Vorteile.
Umlage der Investitionskosten auf die Miete
Ein zentraler Hebel für die Wirtschaftlichkeit ist die Umlage der Modernisierungskosten nach § 559 BGB auf die Mieten. Eigentümer können 8% der Investitionskosten jährlich auf die Miete aufschlagen – auch bei denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern.
Die Umlage ist dabei auf maximal 3 Euro pro Quadratmeter monatlich begrenzt, kann aber in der Regel unabhängig vom örtlichen Mietspiegel vorgenommen werden. Für Eigentümer bedeutet das: Selbst bei höheren Ausgangsmieten lässt sich die Investition rechtssicher umlegen.
Das bedeutet: Eigentümer können in der Regel die gesamten Investitionskosten allein über die Umlage in zwölfeinhalb Jahren vollständig refinanzieren – unabhängig von den zusätzlichen Vorteilen durch Steuer, geringerer CO₂-Steuer und Wertzuwachs der Immobilie. Gleichzeitig profitieren die Bewohner von einer höheren Wohnqualität und – je nach Maßnahme – von niedrigeren Nebenkosten.
Steuerliche Vorteile durch Denkmal-AfA
Bei denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern greifen steuerliche Sonderregelungen, die es bei normalen Gebäuden nicht gibt. Eigentümer können die sogenannte Denkmal-AfA nutzen, die über zehn Jahre bis zu 9% Sonderabschreibung ermöglicht. Zusätzlich bleibt die reguläre AfA von 2 – 2,5% jährlich bestehen.
Diese Kombination senkt die steuerliche Belastung erheblich und macht Investitionen in denkmalgeschützte Mehrfamilienhäuser besonders attraktiv. Für viele Eigentümer ist die steuerliche Entlastung sogar der entscheidende Faktor, der die höheren Investitionskosten rechtfertigt. Zusammen mit der Umlage der Investitionskosten auf die Miete entsteht so ein doppelter Hebel, der die Refinanzierung deutlich beschleunigt.
Reduzierung der CO₂-Steuer
Seit Einführung der CO₂-Steuer tragen Vermieter einen steigenden Anteil der Kosten für Heizöl und Erdgas. Bei unsanierten Gebäuden mit hohem Energieverbrauch fällt diese Belastung erheblich aus. Energetisch modernisierte Mehrfamilienhäuser senken dagegen nicht nur ihren tatsächlichen CO₂-Ausstoß und damit die Steuerlast insgesamt, sondern verbessern auch ihre Energieklasse – was den Anteil des Vermieters an der CO₂-Steuer deutlich reduziert.
Gerade bei denkmalgeschützten Gebäuden mit historisch bedingten Schwachstellen ist dieser doppelte Effekt ein wichtiger Beitrag zur Wirtschaftlichkeit. Denn während hohe Energiekosten für Vermieter nur ein durchlaufender Posten sind, belastet die CO₂-Steuer direkt die Rendite des Eigentümers. Eine energetische Sanierung senkt also sowohl den Energieverbrauch als auch die Steuerlast des Vermieters.
Photovoltaik als Einnahmequelle
Photovoltaik ist auch bei denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern ein relevanter wirtschaftlicher Faktor. Zwar sind Dachflächen nicht immer nutzbar, doch häufig gibt es Möglichkeiten auf weniger sichtbaren Gebäudeteilen oder in Form von Fassaden-PV an nicht denkmalgeschützten Teilen des Gebäudes.
Für Eigentümer eröffnen sich dadurch Einnahmen über zwei Modelle: Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Beide Ansätze ermöglichen es, den produzierten Strom direkt an die Bewohner zu verkaufen.
Die Erlöse liegen mit rund 24 -30 Cent pro Kilowattstunde deutlich über der Einspeisevergütung ins Netz. So trägt die Photovoltaik trotz denkmalbedingter Einschränkungen zur Refinanzierung der Sanierung bei. In Kombination mit einer Wärmepumpe steigert sie außerdem die energetische Gesamtbilanz des Hauses.
Wertsteigerung der Immobilie
Die langfristige Wertsteigerung ist ein weiterer entscheidender Aspekt der Wirtschaftlichkeit. Ein denkmalgeschütztes Mehrfamilienhaus, das energetisch saniert ist, vereint zwei starke Argumente: historischen Charme und moderne Energieeffizienz. Am Markt sind solche Objekte besonders gefragt. Das wirkt sich auf die Vermietbarkeit, die Höhe der erzielbaren Mieten und den potenziellen Verkaufspreis aus.
Während unsanierte denkmalgeschützte Mehrfamilienhäuser durch hohe Nebenkosten und schlechte Energieklassen zunehmend an Attraktivität verlieren, gewinnen sanierte Gebäude genau dadurch an Wert. Für Eigentümer und Verwaltungen bedeutet das: Jede Investition zahlt nicht nur kurzfristig über Umlage, Steuer und Förderungen zurück, sondern sichert auch langfristig den Immobilienwert.
Beispiel einer Wirtschaftlichkeitsanalyse
Um das Zusammenspiel aller sechs Faktoren der Wirtschaftlichkeit transparent zu machen, hier ein konkretes Beispiel für die energetische Sanierung eines denkmalgeschützten Mehrfamilienhauses mit 10 Wohneinheiten. Ich habe drei Optionen nebeneinandergestellt: eine neue Gasheizung, der Anschluss an die Fernwärme und eine Wärmepumpe inklusive guter Dämmung des Gebäudes und einer PV-Anlage.
| denkmal-geschütztes MFH | Investi-tionen | direkte Kosten Vermieter 30 Jahre | Einnahmen 30 Jahre | Rendite in 30 Jahren | Kosten Mieter 30 Jahre |
| Fernwärme |
110.000€ |
0€ | 283.800€ | 173.800€ | 1.616.996€ |
| neue Gasheizung | 52.500€ | 60.895€ | 135.450€ | 22.055€ | 1.496.161€ |
| WP + PV + Däm | 740.000€ | 0€ | 1.501.817€ | 761.817€ | 121.317€ |
| Vergleich WP + PV + Däm zu Gas | 687.500€ | -60.895€ | 1.366.367€ | 739.762€ | -1.374.843€ |
| Vergleich WP + PV + Däm zu Fernwärme | 630.000€ | 0€ | 1.218.017€ | 588.017€ |
-1.495.679€ |
Über den gesamten Lebenszyklus von 30 Jahren ist die Option Wärmepumpe, Dämmung und PV um 740.000€ profitabler als der Einbau einer neuen Gasheizung und um 590.000€ profitabler als der Abschluss ans Fernwärmenetz.
Dies liegt daran, dass bei der Wärmepumpen-Lösung durch die Umlage in 30 Jahren 1.080.000€ höhere Mieten erzielt werden, die Steuerersparnis bei über 220.000€ liegt und 200.000€ durch den Verkauf des PV-Stroms eingenommen werden.
Trotzdem gewinnen auch die Mieter bei dieser Lösung, weil sie bei der Wärmepumpen-Lösung 1.400.000€ weniger Energiekosten im Vergleich zur Gas-Lösung haben, beziehungsweise 1.500.000€ im Vergleich zur Fernwärme-Lösung.
Wenn man die Zahlen mit einem identischen Mehrfamilienhaus ohne Denkmalschutz vergleicht, liegen die Sanierungskosten zwar um ca. 200.000€ höher, aber dafür liegen in diesem Beispiel auch die Gewinne durch steuerliche Abschreibungen um 120.000€ höher, die insbesondere in den ersten 10 Jahren erzielt werden. Darüber hinaus erhält der Eigentümer höhere Förderungen, wodurch sich die Mehrkosten in diesem Beispiel fast nivellieren.
Wie gesagt sind aber die Zahlen für die Höhe der Investition mit Vorsicht zu genießen, weil diese bei denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern noch mehr vom spezifischen Gebäude abhängen.
Förderungen für die Sanierung denkmalgeschützter Mehrfamilienhäuser
Viele Eigentümer von denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern fragen sich: Welche Förderungen gibt es überhaupt, und wie lassen sie sich sinnvoll nutzen? Förderprogramme sind speziell darauf ausgerichtet, die zusätzlichen Belastungen im Denkmalschutz abzufedern und Planungssicherheit zu schaffen. Wer die richtigen Programme kennt und sie klug kombiniert, kann die Investitionskosten deutlich senken und die Wirtschaftlichkeit der Sanierung erheblich verbessern.
Im Mittelpunkt stehen die Bundesprogramme über KfW und BAFA sowie zusätzliche Förderungen auf Landes– oder kommunaler Ebene. Entscheidend ist, dass Eigentümer die Anforderungen wie technische Nachweise, Genehmigungen und Antragsfristen von Anfang an berücksichtigen – sonst gehen schnell wertvolle Zuschüsse verloren.
Bundesförderungen für denkmalgeschützte Mehrfamilienhäuser (KfW/BAFA)
Für denkmalgeschützte Mehrfamilienhäuser gibt es über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zwei zentrale Möglichkeiten: Zuschüsse von bis zu 20 – 25% für Einzelmaßnahmen wie Wärmepumpe, Dämmung oder Fenster über das BAFA sowie Zuschüsse von bis zu 25 – 45% bei einer umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus über die KfW.
Wichtig ist: Denkmalgebäude haben angepasste technische Mindestanforderungen, sodass auch Maßnahmen förderfähig sind, die bei anderen Gebäuden nicht ausreichen würden.
Eigentümer müssen allerdings den richtigen Zeitpunkt beachten – der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erleichtert nicht nur die Gesamtplanung, sondern bringt in vielen Fällen zusätzlich einen Bonus von 5%.
Landesprogramme und Denkmalämter
Viele Bundesländer und Kommunen fördern denkmalgerechte Bauteile separat – etwa Fenster, Fassade, Dach oder auch Innendämmungen. Typisch sind pauschale Zuschüsse pro Bauteil oder Anteilsförderungen von 10 – 30% der Kosten. Die Vergabe erfolgt meist in Abstimmung mit den Landesdenkmalämtern, die auch Anforderungen an Materialien und Ausführung festlegen.
Für Eigentümer bedeutet das: frühzeitig prüfen, ob es aktuelle Programme für denkmalgeschützte Mehrfamilienhäuser gibt und welche Nachweise erforderlich sind. Gefordert werden je nach Förderart – sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene – Fotodokumentationen, Materialkonzepte oder eine denkmalrechtliche Genehmigung. Gefördert wird vor allem dort, wo Standardlösungen nicht zulässig sind – etwa wenn historische Fensterprofile originalgetreu nachgebaut werden müssen.
Förderungen kombinieren und maximieren
Der größte Effekt entsteht, wenn Förderungen geschickt kombiniert werden. Möglich ist das in vielen Fällen – aber nur, wenn die Reihenfolge stimmt und die Programme sauber aufeinander abgestimmt sind.
In der Praxis hat sich gezeigt:
1. Früh planen – erst Genehmigungen einholen, dann den Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen, danach die Förderanträge stellen und schließlich Aufträge vergeben.
2. Doppelförderung vermeiden – dieselbe Maßnahme darf nicht aus zwei Programmen gleichzeitig bezahlt werden. Ein Beispiel: dieselben Fenster können nicht gleichzeitig über KfW und ein Landesprogramm gefördert werden.
3. Kumulierung nutzen – erlaubt ist es dagegen, verschiedene Programme für unterschiedliche Maßnahmen zu kombinieren, etwa KfW für die Dämmung und ein Landeszuschuss für die Fenster.
4. Maßnahmen klar trennen – je genauer Pakete abgegrenzt sind (Fenster, Dach, Wärmepumpe), desto einfacher wird die Förderbewilligung.
Welche Maßnahmen bei denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern möglich sind
Energetische Sanierungsmaßnahmen sind bei denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern eingeschränkt, aber keineswegs unmöglich. Mit den richtigen Konzepten können Eigentümer viel erreichen: Energieverluste reduzieren, die Wirtschaftlichkeit verbessern und gleichzeitig den historischen Charakter bewahren. Entscheidend ist dabei, die Maßnahmen frühzeitig mit dem Denkmalamt abzustimmen und technische Lösungen einzusetzen, die sowohl genehmigungsfähig als auch wirtschaftlich sind.
Fenster sanieren anstatt auszutauschen
Fenster gehören zu den größten Schwachstellen im Energiehaushalt eines denkmalgeschützten Gebäudes. Ein vollständiger Austausch ist oft nicht erlaubt – eine Sanierung dagegen schon. Möglich sind Rekonstruktionen mit moderner Isolierverglasung oder der Einsatz von Holzrahmen mit historisch passendem Profil. So bleibt die Originaloptik erhalten, während der Energieverlust deutlich sinkt. In vielen Fällen ist diese Lösung auch wirtschaftlich attraktiver als teure Spezialanfertigungen.
Innendämmung als Alternative zur Fassadendämmung
Eine klassische Außendämmung kommt bei denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern in der Regel nicht infrage. Stattdessen wird die Fassade von innen gedämmt. Gängig sind Kalziumsilikat-, Holzfaser- oder Schaumplatten. Sie verbessern den Wärmeschutz, ohne das äußere Erscheinungsbild zu verändern. Die Herausforderung liegt in der Ausführung: Fehler können zu Schimmel oder Feuchtigkeit führen. Deshalb ist eine sorgfältige Planung mit bauphysikalischen Berechnungen unverzichtbar.
Dach und oberste Geschossdecke
Besonders viel Energie entweicht über das Dach. Hier sind Sanierungen meist möglich, wenn sie von innen erfolgen. Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist in vielen Fällen genehmigungsfrei, solange keine sichtbaren Veränderungen an der Dachkonstruktion vorgenommen werden. Eigentümer erreichen damit oft einen großen Effekt mit vergleichsweise überschaubaren Eingriffen.
Kellerdecke und kleine Maßnahmen
Auch im Keller lassen sich deutliche Verbesserungen erzielen. Die Dämmung der Kellerdecke ist eine vergleichsweise einfache Maßnahme, die den Wärmeverlust über den Boden reduziert und den Wohnkomfort spürbar steigert. Oft lassen sich auch frei zugängliche Heizleitungen mit geringem Aufwand dämmen – hier besteht sogar eine gesetzliche Pflicht. Solche kleinen Eingriffe summieren sich und tragen erheblich zur Energieeinsparung bei, ohne das historische Erscheinungsbild zu berühren.
Heiztechnik im denkmalgeschützten Mehrfamilienhaus: Wärmepumpe als wirtschaftlichste Lösung
Die Heiztechnik ist bei der energetischen Modernisierung ein zentrales Thema. Öl- und Gasheizungen sind weder wirtschaftlich noch zukunftsfähig. Daher schreibt das Gesetz schrittweise den Einsatz von mindestens 65% erneuerbarer Energien vor und den Austausch alter Konstanttemperaturkessel.
Mittel- bis langfristig führt auch in den meisten denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern kein Weg an der Wärmepumpe vorbei, die technisch mittlerweile voll ausgereift ist. Wer frühzeitig mit der Installation anfängt, spart Kosten und kann früher vom enormen wirtschaftlichen Potenzial des Wärmepumpen-Einbaus profitieren.
Wärmepumpe im denkmalgeschützten Mehrfamilienhaus – Grundlagen und Voraussetzungen
Wärmepumpen arbeiten effizient bei niedrigen Vorlauftemperaturen. In vielen historischen Mehrfamilienhäusern lässt sich das erreichen, indem Heizkreise optimiert oder die Hydraulik angepasst werden. In einigen Fällen ist auch die Vergrößerung einiger Heizkörper sinnvoll. Eine vollständige Außendämmung ist in der Regel gar nicht notwendig für den Einsatz einer Wärmepumpe, und in denkmalgeschützten Gebäuden oft auch nicht möglich.
Wenn Dämmmaßnahmen wie die Dämmung der obersten Geschossdecke, der Kellerdecke, der Fassade oder der Einbau passender Fenster genehmigt werden, können die Vorlauftemperaturen auf 45–55 °C gesenkt werden. Dadurch sinkt der Stromverbrauch der Wärmepumpe deutlich und sie wird deutlich profitabler.
Planung, Schall und Aufstellorte
Im denkmalgeschützten Mehrfamilienhaus spielt die Platzierung der Anlage eine entscheidende Rolle. Luftwärmepumpen können beispielsweise im Innenhof mit Schallschutzwänden aufgestellt, kompakte Geräte auf Flachdächern integriert oder Erdsonden im Hof genutzt werden. Wichtig ist eine fachgerechte Planung mit belastbaren Nachweisen zu Schall, Statik und Luftführung. So lässt sich diese moderne Heiztechnik auch in einem denkmalgeschützten Gebäude erfolgreich einbinden.
Eine interessante Option ist auch der Aufbau eines kalten Nahwärmenetzes innerhalb des Gebäudes. Im Innenhof oder auf dem Dach wird eine kleine Wärmepumpe installiert, die Wasser auf 20 – 25°C heizt. Die bestehenden Gasetagenheizungen werden durch kleine Wärmepumpen in jeder Etage oder Wohnung ersetzt, die das bereits erwärmte Wasser auf die Zieltemperatur für die Heizung und das Trinkwarmwasser erwärmen. Bei diesem System ist kein einziger Durchbruch nach außen notwendig, weswegen es besonders gut für denkmalgeschützte Gebäude geeignet ist.
Hybrid nur als Ausnahme – Ziel bleibt die reine Wärmepumpe
In seltenen Fällen, wenn eine Wärmepumpe allein nicht die notwendige Heizleistung erreichen kann, ist eine Kombination mit einem Gas-Heizkessel möglich. Die Wärmepumpe deckt dann die Grundlast, während der Kessel nur an besonders kalten Tagen einspringt. Wirtschaftlich und langfristig bleibt jedoch die reine Wärmepumpe die bessere Lösung für das denkmalgeschützte Mehrfamilienhaus, auch weil die Wärmepumpe im Hybrid-Betrieb 20% weniger Förderung erhält.
Genehmigungen frühzeitig abstimmen
Der Einbau einer Wärmepumpe in einem denkmalgeschützten Gebäude ist genehmigungspflichtig. Besonders bei sichtbaren Außengeräten oder Eingriffen in die Bausubstanz verlangen Denkmalämter eine Abstimmung vor Beginn. Die Erfahrung zeigt jedoch: Wenn der historische Charakter gewahrt bleibt, sind viele Behörden offen. Damit wird die Wärmepumpe auch im denkmalgeschützten Mehrfamilienhaus zur tragfähigen Heiztechnik der Zukunft.
Photovoltaik und Denkmalschutz – Gegensätze oder Ergänzung?
Die Installation einer Photovoltaik-Anlage ist heute ein wichtiger Hebel für die Wirtschaftlichkeit der energetischen Sanierung eines Mehrfamilienhauses. Sie steigert den Wert des Gebäudes und der Verkauf des eigenen PV-Stroms schafft zusätzliche Einnahmen, wodurch die Investitionskosten schnell amortisiert sind.
Doch im Denkmalschutz steht dieser Vorteil oft im Konflikt mit den Auflagen der Denkmalpflege. Sichtbare Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden sind genehmigungspflichtig und nicht immer erlaubt. Trotzdem gilt: Mit den richtigen Lösungen ist Photovoltaik auch hier möglich – und bleibt wirtschaftlich attraktiv.
Photovoltaik auf der rückwärtigen Gebäudeseite
In vielen Fällen ist die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf einem denkmalgeschützten Mehrfamilienhaus auf der von der Straße nicht einsehbaren Seite des Daches möglich. Diese Variante ist genehmigungsfähig, weil der historische Charakter des Gebäudes zur Straßenseite hin gewahrt bleibt. Für Eigentümer ist sie zugleich die günstigste Lösung, da hier herkömmliche PV-Module genutzt werden können, die deutlich preiswerter sind als dachintegrierte Systeme.
Dachintegrierte Photovoltaik
Wenn eine Installation auf der rückwärtigen Dachseite nicht ausreicht oder nicht möglich ist, bieten dachintegrierte PV-Module eine weitere Option. Sie ersetzen die klassische Dacheindeckung und fügen sich optisch harmonisch in die Dachfläche ein. Für Eigentümer bedeutet das höhere Kosten im Vergleich zu Standardmodulen, aber auch eine deutlich größere Wahrscheinlichkeit, dass die Denkmalbehörde zustimmt. Gerade bei Sanierungen, bei denen das Dach ohnehin erneuert werden muss, ist diese Variante oft eine sinnvolle Option für Photovoltaik auf einem denkmalgeschützten Gebäude.
Fassaden-PV als Nischenlösung
Eine weitere Alternative ist die Photovoltaik an der Fassade. Solche Lösungen bleiben unauffällig, wenn sie an weniger sichtbaren Gebäudeteilen eingesetzt werden, wie dem Innenhof. In manchen Fällen können sie sogar einen architektonischen Mehrwert schaffen. Denkmalbehörden stehen dieser Variante oft offener gegenüber, solange die historische Ansicht des Gebäudes gewahrt bleibt. Für Eigentümer ist sie eine Ergänzung, wenn Dachflächen nicht nutzbar sind oder nicht ausreichen für den PV-Bedarf.
Fazit: Energetische Sanierung denkmalgeschützter Mehrfamilienhäuser – Herausforderung und Chance
Die energetische Sanierung denkmalgeschützter Mehrfamilienhäuser ist komplexer als bei anderen Gebäuden. Trotzdem lassen sich auch in diesen Gebäuden wirtschaftlich sinnvoll und erfolgreich Maßnahmen umsetzen. Wer frühzeitig mit den Denkmalbehörden in Abstimmung geht und die technischen Möglichkeiten kennt, kann Maßnahmen realisieren, die dem Klimaschutz dienen, die rechtlichen Pflichten erfüllen und über den Lebenszyklus gerechnet sehr profitabel sind.
Neben steuerlichen Sonderregelungen profitieren Eigentümer von höheren Förderungen. In Kombination mit der Umlage der Investitionskosten auf die Miete und der langfristigen Wertsteigerung der Immobilie entsteht ein stabiles Fundament, das höhere Anfangskosten abfedert und Rendite sichert.
Ob Wärmepumpe, Dämmung oder Photovoltaik – mit einer durchdachten Strategie lassen sich historische Gebäude energetisch zukunftsfähig machen. Für Verwaltungen und Eigentümer bedeutet das: weniger Belastung durch die CO₂-Steuer, eine bessere Vermietbarkeit und ein klarer Beitrag zum Klimaschutz.
Der Klima Coach unterstützt Sie dabei, die passende Strategie für Ihr denkmalgeschütztes Mehrfamilienhaus zu entwickeln – wirtschaftlich sinnvoll, technisch ausgereift und rechtlich sicher.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Pflichtdokument mit Förderbonus für Mehrfamilienhäuser
Individueller Sanierungsfahrplan: Förderung, Grenzen und Nutzen für Mehrfamilienhäuser
Die meisten Eigentümer und Verwaltungen von Mehrfamilienhäusern, die eine energetische Sanierung planen, haben eins gemeinsam: Sie stehen vor einer Fülle widersprüchlicher Empfehlungen, Förderregeln und technischen Optionen und fragen sich, ob ihr Projekt überhaupt umsetzbar ist und sich lohnt.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) wird dabei oft als das „Allheilmittel“ präsentiert – als Dokument, das nicht nur den Zugang zu Fördermitteln sichert, sondern gleichzeitig alle Entscheidungen über Maßnahmen, Kosten und Zeitplanung vorgibt.
Doch die Ernüchterung folgt schnell: In der Praxis liefert der iSFP meist nur eine grobe Orientierung, keine belastbare Wirtschaftlichkeitsanalyse, selten eine strategisch durchdachte Zeitplanung. Er zeigt Schwachstellen im Gebäude auf und hilft beim „Förder-Boost“ – aber er ersetzt keinesfalls eine fundierte Sanierungsplanung.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Fördervorteile der iSFP tatsächlich bietet, wie er aufgebaut ist und welche gesetzlichen Grundlagen gelten. Außerdem zeige ich, welche Grenzen Sie kennen müssen – von fehlender Wirtschaftlichkeitsanalyse bis hin zur unzureichenden Zeitplanung – und wie Sie den iSFP sinnvoll als Einstieg in eine durchdachte Sanierungsstrategie für Ihr Mehrfamilienhaus nutzen können.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie den iSFP als Einstieg nutzen und daraus eine echte Sanierungsstrategie mit belastbarer Wirtschaftlichkeitsanalyse entwickeln, unterstützt Sie Der Klima Coach mit einer unabhängigen Beratung für Ihr Mehrfamilienhaus.
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und für wen ist er sinnvoll?
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein standardisiertes Instrument der Energieberatung, das einen Überblick über den energetischen Ist-Zustand eines Einfamilienhauses, Mehrfamilienhauses oder Nichtwohngebäudes liefert und notwendige Sanierungsmaßnahmen vorschlägt.
Er wurde im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) etabliert und dient als Einstieg in eine strukturierte Sanierungsplanung. Der iSFP beschreibt, welche Bauteile energetisch schwach sind, welche Maßnahmen technisch realistisch sind und wie sich einzelne Schritte zu einem sinnvollen Gesamtkonzept verbinden lassen – stets mit Blick auf die Förderfähigkeit.
Das GEG ist der rechtliche Rahmen für energetische Sanierungen allgemein
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammen mit den BEG-Richtlinien bildet den rechtlichen Rahmen. Nachfolgend und allgemein wird viel von GEG und BEG gesprochen – auch wenn beide Rechtsgrundlagen sehr ähnlich klingen, darf man sie nicht verwechseln, denn die darin formulierten Mindeststandards sind unterschiedlich.
Im GEG ist festgelegt, welche energetischen Standards bei Sanierungen eingehalten werden müssen. Das betrifft zum Beispiel die Dämmung von Dächern, Fassaden, Kellerdecken und den Austausch von Fenstern und Türen: Wer diese Bauteile erneuert oder austauscht, muss bestimmte Wärmedurchgangswerte einhalten.
Der sogenannte U-Wert gibt an, wie viel Wärme durch ein Bauteil nach außen verloren geht – je kleiner der Wert, desto besser die Dämmwirkung.
Der iSFP selbst ist im GEG nicht vorgeschrieben, er kann aber als Instrument genutzt werden, um Sanierungsschritte so zu planen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Das BEG ist die rechtliche Grundlage für Förderungen und den individuellen Sanierungsfahrplan
Die BEG-Richtlinien (Bundesförderung für effiziente Gebäude) regeln die staatliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen. Hier ist der iSFP ausdrücklich verankert: Er ist ein förderfähiges Beratungsprodukt, das nur von gelisteten Energieeffizienz-Experten erstellt werden darf.
Mit ihm soll sichergestellt werden, dass die geplanten Maßnahmen ausreichend sind, um den Energieverbrauch maßgeblich zu senken. Damit wird der iSFP rechtlich zum Bindeglied zwischen der energetischen Pflicht aus dem GEG und den finanziellen Anreizen der BEG.
Die BEG knüpft die Förderung an strengere technische Mindestanforderungen, als diese im GEG vorgegeben sind. Dadurch soll gewährleistet werden, dass nur Maßnahmen mit spürbarer energetischer Wirkung gefördert werden.
|
Bauteil |
GEG U-Wert |
BEG U-Wert |
|
Dach |
0,24 |
0,14 |
|
Außenwand |
0,24 |
0,20 |
|
Kellerdecke |
0,30 |
0,25 |
|
Fenster |
1,3 |
0,95 |
Wem nutzt der individuelle Sanierungsfahrplan?
Besonders hilfreich ist der iSFP in folgenden Situationen:
1. Wenn Unklarheit besteht, wie das Gebäude energetisch grundsätzlich einzuschätzen
2. Wenn höhere Fördermittel in Anspruch genommen werden sollen, auch wenn dies unter Umständen höhere Sanierungskosten zur Folge hat.
3. Wenn unklar ist, in welcher Reihenfolge die Umsetzung wirtschaftlich und technisch Sinn ergibt.
4. Wenn mehrere Eigentümerparteien beteiligt sind und eine neutrale, fachlich nachvollziehbare Grundlage für die weitere Sanierungsplanung benötigt wird.
Aufbau und Inhalte eines iSFP
Der iSFP besteht aus zwei Dokumenten: dem eigentlichen individuellen Sanierungsfahrplan und der „Umsetzungshilfe“, die deutlich ausführlicher als der eigentliche iSFP ist.
Die wichtigsten Bestandteile des iSFP:
1. Energetischer Ist-Zustand des Gebäudes – Bewertung von Fassade, Dach, Fenstern und Heizungsanlage.
2. Sanierungsfahrplan – eine Liste vorgeschlagener Sanierungsmaßnahmen, in 3 – 5 Maßnahmepakete aufgeteilt, inklusive graphischer Darstellung.
3. Ihr Haus in Zukunft – Ergebnisse und Vorteile der Sanierungsmaßnahmen.
4. Kostendarstellung – eine Liste mit möglichen Kosten und Fördersummen, bei denen es sich aber in der Regel um sehr grobe Schätzungen handelt.
5. Ihre nächsten Schritte – Tipps für das weitere Vorgehen.
Die wichtigsten Bestandteile der Umsetzungshilfe:
1. Allgemeine Informationen – Grundlagen der Energieberatung und Hemmnisse für das Erreichen der besten Energieklasse.
2. Maßnahmenpakete – dies ist der Kern des gesamten iSFP. Hier werden alle sinnvollen Sanierungsschritte im Detail aufgezählt, begründet und ihre Ergebnisse aufgezeigt.
3. Ihr Haus in Zukunft –Tipps für die Nutzung Ihres Gebäudes und zur Senkung des Energieverbrauchs.
4. Technische Dokumentation – Tabellen mit Flächen, Investitionssummen, Kennwerten und Zielwerten nach GEG und BEG.
Effizienzhaus-Standards im Überblick
Ein Effizienzhaus ist eine Gebäudekategorie, die beschreibt, wie gut ein Haus im Vergleich zu einem festgelegten Referenzgebäude nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) energetisch abschneidet.
Dabei geht es vor allem um zwei Kennzahlen: den Primärenergiebedarf (wie viel Energie das Gebäude für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung benötigt, unter Berücksichtigung des Energieträgers) und den Transmissionswärmeverlust (wie viel Wärme durch Dach, Fassade, Fenster und Decken verloren geht). Je niedriger diese Werte sind, desto besser die Energieeffizienz.
Ziel des Effizienzhaus-Systems ist es, Sanierungen vergleichbar zu machen und Eigentümern ein klares Zielniveau zu geben, das auch als Voraussetzung für Förderungen dient. Jede erreichte Klasse bringt Vorteile mit sich: Wer ein Effizienzhaus 85 erreicht, sichert sich bereits attraktive Zuschüsse und steigert die Vermietbarkeit durch eine bessere Energieklasse.
Ein Effizienzhaus 55 wird besonders stark gefördert und zeigt Mietern wie Käufern, dass das Gebäude langfristig zukunftssicher ist. Ein Effizienzhaus 40 gilt als nahezu klimaneutral, erhöht den Marktwert erheblich, erfordert aber fast immer eine Vollsanierung mit hohen Investitionen.
Der Nachteil der höheren Standards ist also der deutlich größere Aufwand: Je niedriger die Effizienzhauszahl, desto umfangreicher und teurer sind die baulichen Maßnahmen. Eigentümer und Verwaltungen von Mehrfamilienhäusern müssen deshalb sorgfältig abwägen, ob die zusätzlichen Förderungen und die langfristige Wertsteigerung die höheren Investitionskosten rechtfertigen.
Die wichtigsten Effizienzhaus-Kategorien sind:
Effizienzhaus 100 – entspricht in etwa dem energetischen Standard eines Neubaus nach aktuellem GEG.
Effizienzhaus 85 – benötigt nur noch 85 % der Primärenergie im Vergleich zum Referenzgebäude.
Effizienzhaus 70 – noch einmal strenger, mit deutlich besseren Dämmwerten und effizienterer Technik.
Effizienzhaus 55 – gilt als ambitionierter Sanierungsstandard. Gebäude verbrauchen nur 55 % der Primärenergie des Referenzgebäudes.
Effizienzhaus 40 – fast Passivhaus-Niveau, erfordert meist umfassende Dämmung, sehr gute Fenster und hocheffiziente Anlagentechnik.
Bei jeder Effizienzklasse gibt es auch die Möglichkeit, dass es sich um eine Erneuerbare-Energien-Gebäude handelt (welches mindestens 65% seiner Wärmeenergie durch Erneuerbare Energien speist), dann heißt es beispielsweise Effizienzhaus 85 EE.
Warum lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern?
Ein iSFP lohnt sich in erster Linie wegen seines direkten Fördervorteils und der strukturierten Orientierung. Wenn ein iSFP vorliegt, erhöht sich der Zuschuss für energetische Sanierungsmaßnahmen nicht nur von meist 15% auf 20%, sondern die Summe der anrechenbaren Gesamtsanierungskosten verdoppeln sich in der Regel auch.
Einzelmaßnahmen oder Gesamtsanierung?
Bevor wir uns die konkreten Zahlen anschauen, möchte ich noch kurz den Unterschied zwischen Einzelmaßnahmen und Gesamtsanierung erklären, und was die Vor- und Nachteile sind. Eigentümer und Verwaltungen von Mehrfamilienhäusern müssen sich entscheiden, ob sie ihr Gebäude Schritt für Schritt modernisieren oder in einem größeren Projekt eine Gesamtsanierung umsetzen.
Bei Einzelmaßnahmen wird jeweils ein bestimmtes Bauteil oder eine Anlage verbessert – zum Beispiel Dach, Fassade, Fenster oder Heizungsanlage. Das ermöglicht eine flexible Umsetzung und lässt sich leichter mit laufender Vermietung vereinbaren.
Der Nachteil: Ohne klare Strategie kann eine Maßnahme später von weiteren Arbeiten überholt oder sogar entwertet werden. Zudem muss eine Einzelmaßnahme in der Regel vollständig abgeschlossen und abgerechnet sein, bevor die nächste gefördert beantragt werden kann – das verlängert die Umsetzung und erschwert die Planung.
Eine Gesamtsanierung verfolgt das Ziel, das Gebäude auf einen bestimmten Effizienzhaus-Standard zu bringen. Dies kann entweder in einem einzigen Schritt oder – mit Hilfe eines iSFP – in mehreren aufeinander abgestimmten Etappen geschehen.
Dazu werden mehrere Gewerke kombiniert – etwa Dämmung, Heizungstausch und neue Fenster – und in einem abgestimmten Konzept umgesetzt. Das erfordert zwar eine größere Investition und umfangreichere Planung, schafft aber langfristige Sicherheit und verhindert doppelte Arbeiten.
Für Eigentümer ist es entscheidend, diesen Unterschied zu kennen: Nur wenn klar ist, ob einzelne Schritte oder ein Gesamtpaket sinnvoll sind, lässt sich eine Sanierungsstrategie entwickeln, die wirtschaftlich und technisch trägt.
Fördervorteile durch den iSFP
Besonders greifbar wird der Mehrwert des iSFP, wenn man ihn an konkreten Sanierungsmaßnahmen durchrechnet. Bei einer Einzelmaßnahme für eine Dachdämmung, eine Fassadendämmung oder einen Fensteraustausch in einem Mehrfamilienhaus mit zehn Wohneinheiten zeigt sich, dass der zusätzliche Bonus schnell zu fünfstelligen Beträgen führt.
Die maximale Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle liegt ohne iSFP bei bis zu 4.500 € pro Wohneinheit (15 % von 30.000 €) – also bei 45.000€ für ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten.
Mit iSFP erhöht sich der Betrag deutlich auf bis zu 12.000 € pro Wohneinheit (20 % von 60.000 €) – also auf 120.000€ für ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten. Mit iSFP kann man in diesem Fall also bis zu 75.000€ mehr Förderung in Anspruch nehmen. Damit wird der iSFP zu einem echten Hebel, um hohe Investitionen wirtschaftlich darstellbar zu machen.
Im Unterschied dazu gelten bei der Gesamtsanierung zum Effizienzhaus andere Obergrenzen und Fördersätze: Die maximal förderfähigen Investitionskosten für eine Gesamtsanierung zum Effizienzhaus liegen bei 120.000€, bei einer EE-Klasse sogar bei 150.000€ pro Wohneinheit. Wird durch die Gesamtsanierung ein Effizienzhaus 85 EE erreicht, werden ohne iSFP davon bis zu 35% bezuschusst, mit iSFP bis zu 40%.
Für ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten ergibt sich damit eine maximale Fördersumme von 525.000 € ohne iSFP und 600.000 mit iSFP – in Summe bringt der iSFP auch in diesem Fall ein Förderungsplus von 75.000€. Die 5% Zusatzbonus für den iSFP werden aber nur gewährt, wenn die Gesamtsanierung in Einzelschritten durchgeführt wird, und nicht ein einem einzigen Schritt.
Der iSFP erleichtert die Priorisierung
Darüber hinaus erleichtert der iSFP die Priorisierung. Er zeigt, welche Bauteile die größte energetische Wirkung entfalten und welche Maßnahmen voneinander abhängen. So wird klar, wann die Photovoltaik-Anlage sinnvoll integriert wird, wie sich die Wärmepumpe mit den vorhandenen Heizkörpern vertragen und welche vorbereitenden Schritte – etwa größere Heizflächen oder die Dämmung der Kellerdecke – zuerst zu erledigen sind.
Für Eigentümer und Verwaltungen von Mehrfamilienhäusern ist das hilfreich, um Maßnahmenpakete in Budgets und Zeitfenster einzutakten und Beschlüsse zielgerichtet vorzubereiten.
Planungssicherheit und Wirtschaftlichkeit
Ein iSFP gibt Eigentümern von Mehrfamilienhäusern eine erste Orientierung, welche Investitionen in welcher Reihenfolge sinnvoll sein könnten. Das schafft Planungssicherheit, weil klar wird, welche Bauteile oder Anlagenteile in den kommenden Jahren voraussichtlich angefasst werden sollten. Auch wirtschaftlich liefert der iSFP einen gewissen Rahmen: Die Maßnahmenblätter enthalten überschlägige Kosten und einen Rahmen der Fördermöglichkeiten.
Doch Eigentümer sollten diese Angaben richtig einordnen. Die Zahlen im iSFP sind bewusst sehr grob gehalten und ersetzen keine detaillierte Wirtschaftlichkeitsanalyse. Sie zeigen eher Größenordnungen und Tendenzen, nicht aber belastbare Kalkulationen für ein konkretes Projekt.
Richtig genutzt, kann der iSFP damit helfen, Entscheidungen nicht ins Blaue hinein zu treffen – er verhindert aber nicht, dass für eine ernsthafte Investition weitere Berechnungen und eine individuelle Planung erforderlich sind.
So ist der iSFP nützlich, um einen ersten roten Faden zu haben. Für Eigentümer, die wissen wollen, ob sich eine Sanierung tatsächlich rechnet, ist er jedoch nur der Einstieg in eine tiefere Analyse.
Kosten für einen iSFP
Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans erfordert eine umfassende Analyse des Gebäudes und eine aufwändige Simulation in einem speziellen Programm. Die Kosten steigen mit der Anzahl der Wohneinheiten. Für ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten liegen die Honorare eines Energieeffizienz-Experten in der Regel zwischen 3.000 und 5.000 €. Bei 20 Wohneinheiten können es bereits 5.000 bis 8.000 € sein, und für größere Objekte mit 50 Wohneinheiten sind 10.000 € und mehr realistisch.
Die Kosten von Online-Dienstleistern sind teilweise deutlich günstiger, die Ergebnisse sind aber kaum zu gebrauchen, weil in der Regel kein Besuch vor Ort stattfindet und standardisierte Texte verwendet werden, die wenig bis gar nicht auf das Gebäude eingehen, für die der iSFP erstellt wurde.
Gefördert wird die Erstellung durch das BAFA mit einem Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 500 € pro Wohneinheit und höchstens 15.000 € pro Gebäude. Wichtig ist: Der Antrag auf Förderung muss vor Auftragserteilung gestellt werden, und der iSFP darf nur von gelisteten Energieeffizienz-Experten erstellt werden. Damit reduziert sich der Eigenanteil für Eigentümer deutlich und macht den iSFP auch aus Kostensicht zu einer sinnvollen Investition.
Welche Schritte umfasst die Erstellung eines iSFP für Mehrfamilienhäuser?
Ablauf der Erstellung
Die Erstellung eines iSFP ist ein standardisierter Prozess, der Eigentümern eine nachvollziehbare Struktur bietet. Zunächst führt der Energieberater ein Erstgespräch, um die Ziele des Eigentümers zu verstehen – dies erfolgt in der Regel als Videokonferenz. Anschließend erfolgt eine Vor-Ort-Begehung, bei der die Maße des Gebäudes sowie Baujahr und Zustand von Dach, Fassade, Fenstern, Heizungsanlage, Warmwasserbereitung und technischer Infrastruktur aufgenommen werden.
Mit diesen Informationen wird das Gebäude in einer speziellen Energieberatersoftware simuliert und auf dieser Basis der energetische Ist-Zustand berechnet. Daraus leitet der Berater Maßnahmenpakete ab, die in den iSFP einfließen. Typisch sind Kombinationen aus Dämmmaßnahmen, einer Wärmepumpe sowie einer Photovoltaik-Anlage. Der fertige individuelle Sanierungsfahrplan wird anschließend vom Energieberater übergeben und besten Fall im Detail erläutert.
Rolle des Energieberaters
Der iSFP darf ausschließlich von einem Energieeffizienz-Experten erstellt werden. Dies sind Energieberater mit spezieller Zusatzausbildung, die in der offiziellen Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen ist. Für Eigentümer bedeutet das: Nur diese Berater sind befugt, einen iSFP auszustellen, der für die BEG-Förderung anerkannt wird.
Der Energieberater übernimmt außerdem die Beantragung der Förderung für die Erstellung des iSFP und achtet darauf, dass die empfohlenen Sanierungsschritte fachlich und zeitlich sinnvoll eingeordnet werden. Damit ist der iSFP nicht nur ein Dokument, sondern auch das Ergebnis eines Prozesses, der ohne qualifizierten Berater gar nicht möglich ist.
Dauer der Erstellung
Von der Antragstellung bis zur fertigen Übergabe vergehen meist vier bis acht Wochen. Der iSFP selber ist zwar in ein paar Tagen intensiver Arbeit erstellt, aber Termine für die vor-Ort-Begehung in mehreren Wohnungen am selben Tag zu finden und die Abstimmung mit dem Eigentümer erfordert Zeit. Wer Förderungen nutzen möchte, sollte diese Dauer einkalkulieren, da ein gültiger iSFP Voraussetzung für bestimmte Anträge ist.
Was der iSFP nicht leisten kann – Grenzen und typische Missverständnisse
Viele Eigentümer gehen mit der Erwartung an einen iSFP, damit eine vollständige Sanierungsstrategie zu erhalten. Doch in der Praxis ist der iSFP ein Überblicksdokument – kein Sanierungskonzept und kein Ersatz für eine fundierte Sanierungsplanung. Leider scheint der iSFP auch in erster Linie für Einfamilienhäuser entwickelt worden zu sein. Insbesondere die Wirtschaftlichkeitsberechnung ist für Mehrfamilienhäuser größtenteils nutzlos.
Unklare und grobe Kostendarstellung
Die Kostenangaben im iSFP sind nicht belastbar. Statt einer detaillierten Kalkulation werden lediglich grobe Schätzungen gemacht, die sich häufig stark von den realen Angeboten unterscheiden. In den Energieberaterprogrammen, die für die Erstellung des iSFP genutzt werden, sind Kosten für alle Sanierungsschritte angelegt, die mit wenigen Klicks in den iSFP übernommen werden können. Leider sind diese Vorgaben oft falsch, da sie regional auch sehr unterschiedlich sein können. Gute Energieberater arbeiten mit eigenen Zahlen, die sie recherchiert haben.
Aber nur weil die KI sagt, die Dämmung der Fassade eines Mehrfamilienhauses kostet im Schnitt 150 € pro m², heißt das nicht, dass Sie ein Unternehmen finden, dass Ihnen diesen Preis anbietet. Vielleicht müssen Sie das doppelte zahlen, oder im Besten Fall 50% weniger. Wie teuer die Sanierung wird, wissen sie erst, wenn Sie konkrete Angebote von Firmen erhalten haben, die bereit sind, die Umsetzung der Maßnahme bei Ihnen durchzuführen.
Besonders irreführend ist die Kategorie der ‚Sowieso-Kosten‘: Darunter fallen die Aufwendungen, die auch ohne eine energetische Sanierung irgendwann angefallen wären – etwa der Austausch eines alten Dachs, weil es undicht ist. Im iSFP werden zwar die gesamten Investitionskosten genannt, zusätzlich aber auch die abgezogenen ‚Sowieso-Kosten‘ und nur die energetischen Mehrkosten hervorgehoben. Für Eigentümer wirkt es dadurch so, als sei die Maßnahme günstiger, als sie in der Realität tatsächlich ist.
Diese Art der Kostendarstellung gehört zu den typischen iSFP Nachteilen: Eigentümer erhalten zwar eine Zahl, die aber in vielen Fällen nichts mit den realen Marktpreisen und den tatsächlich anfallenden Gesamtkosten zu tun hat.
Schwächen der Wirtschaftlichkeitsanalyse
Noch gravierender sind die iSFP-Grenzen bei der Wirtschaftlichkeitsanalyse. Der iSFP betrachtet nur Energieeinsparungen und vergleicht sie mit groben Investitionskosten. Für Einfamilienhäuser mag das teilweise sinnvoll sein, für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sind die sinkenden Energiepreise in der Regel aber nur ein durchlaufender Posten und können nicht zur Amortisierung der Investitionskosten beitragen.
Abgesehen davon wird im iSFP davon ausgegangen, dass die Energiepreise in den nächsten 30 Jahren auf dem heutigen Niveau eingefroren bleiben, was nicht realistisch ist und die Wirtschaftlichkeit deutlich schlechter darstellt, als sie eigentlich ist.
Für Eigentümer und Verwalter von Mehrfamilienhäusern sind fünf Aspekte für die Wirtschaftlichkeit ihrer Investitionen in energetische Sanierungen relevant, die im iSFP gänzlich fehlen:
● Mieterhöhung nach §559 BGB: Eigentümer können nach einer energetischen Sanierung 8 % der Investitionskosten pro Jahr auf die Miete umlegen – maximal 3 € pro Quadratmeter. Dieser Anspruch ist in der Regel unabhängig vom Mietspiegel und ermöglicht es, die Investition in relativ kurzer Zeit vollständig zu amortisieren. Danach sorgt die Umlage für dauerhafte zusätzliche Einnahmen.
● Steuerliche Vorteile: Abschreibungen und mögliche Sonderabschreibungen reduzieren die steuerliche Belastung über viele Jahre hinweg erheblich und verbessern so direkt die Wirtschaftlichkeit der Investition – zusätzlich zur Umlage auf die Miete.
● CO₂-Steuer: Nach einer energetischen Sanierung sinkt sowohl der Gesamtumfang der CO₂-Steuer als auch der Vermieteranteil erheblich – bei unsanierten Gebäuden steigt er dagegen weiter an.
● Wertsteigerung: Ein Eigentumswohnung, welche durch energetische Sanierungen von Energieklasse D/E zur Energieklasse A aufgewertet wird, kann im Schnitt um 650€ pro m² im Wert steigen. Auf ein Mehrfamilienhaus mit 800m² Wohnfläche umgerechnet entspricht das einer Wertsteigerung von über 500.000€. Für Eigentümer bedeutet das: Während unsanierte Gebäude spürbar an Attraktivität verlieren, gewinnen sanierte Immobilien sowohl beim Verkaufspreis als auch bei der Vermietbarkeit deutlich.
● Photovoltaik-Erlöse: Der Verkauf von Strom an Mieter oder die Nutzung für Allgemeinstrom schafft zusätzliche Einnahmen, die im iSFP nicht auftauchen. Mit einer Photovoltaik-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus kann man über den Lebenszyklus einen Gewinn von über 400.000 € erzielen.
Da die fünf maßgeblichen Faktoren fehlen, welche die Wirtschaftlichkeit von energetischen Sanierungs-Investitionen in einem Mehrfamilienhaus ausmachen, liefert der iSFP kein Bild der tatsächlichen Wirtschaftlichkeit. Wer allein auf die dort enthaltenen Berechnungen vertraut, die sich in erster Linie auf eingesparte Energiekosten beziehen, riskiert, Chancen zu verschenken und Investitionsentscheidungen auf falscher Grundlage zu treffen.
Fehlende Maßnahmen- und Zeitplanung
Der iSFP stellt Maßnahmen zwar in Etappen dar, doch eine echte Zeitplanung fehlt. Ob eine Fassadendämmung in fünf oder zehn Jahren sinnvoll ist, bleibt offen. Auch die Wechselwirkungen zwischen einzelnen Gewerken – etwa Dämmung und Heiztechnik – werden nicht berücksichtigt. Für die komplexe Realität von Mehrfamilienhäusern reicht diese Grobeinteilung nicht aus, um eine Sanierung sicher und wirtschaftlich zu steuern.
Fazit –Warum der iSFP nur der erste Schritt zur erfolgreichen Sanierungsplanung ist
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein nützliches Instrument für Eigentümer und Verwaltungen von Mehrfamilienhäusern. Er bringt einen klaren Fördervorteil, schafft Transparenz über den energetischen Zustand und zeigt, welche Schwachstellen im Gebäude bestehen. Wer ihn nutzt, spart nicht nur bares Geld, sondern erhält eine strukturierte Orientierung für die ersten Schritte einer Sanierung.
Genauso wichtig ist aber auch die richtige Einordnung: Der iSFP ist kein Ersatz für eine strategische Sanierungsplanung eines Mehrfamilienhaus. Er enthält weder eine belastbare Zeit- und Maßnahmenabfolge noch eine belastbare Wirtschaftlichkeitsanalyse, die Sie für Investitionsentscheidungen benötigen. Die Kostenschätzungen sind grob, „sowieso-Kosten“ können den Blick verstellen und zentrale Ertragseffekte – Mieterhöhung nach §559 BGB, steuerliche Effekte, CO₂-Steuer, Wertsteigerung und PV-Erlöse – werden im iSFP gar nicht abgebildet. Wer fundiert entscheiden will, braucht darauf aufbauend ein individuelles, wirtschaftlich durchgerechnetes Konzept.
Der Klima Coach verbindet beides: ich nutze den iSFP als Einstieg und entwickle daraus eine maßgeschneiderte Sanierungsstrategie mit priorisierten Maßnahmen, realistischem Zeitplan und belastbarer Wirtschaftlichkeitsanalyse – inklusive Förderstrategie und Blick auf alle relevanten Einnahmeeffekte. Auf Wunsch unterstütze ich auch bei der Umsetzung, etwa beim Einholen und Bewerten von Angeboten für einzelne Maßnahmen. Wenn Sie wissen möchten, wie das genau für Ihr Mehrfamilienhaus aussieht, vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.
Fernwärme im Mehrfamilienhaus – Chancen, Grenzen und Alternativen
Fernwärme im Mehrfamilienhaus – Chancen, Grenzen und Alternativen
Fernwärme ist ein Thema, das in den letzten Jahren immer stärker in den Fokus gerückt ist. Politiker:innen, Energieversorger und Städte bewerben den Ausbau der Wärmenetze als zentralen Baustein der Wärmewende.
Für Eigentümer und Verwaltungen von Mehrfamilienhäusern klingt die Idee auf den ersten Blick verlockend: Ein Anschluss an ein bestehendes Netz, kein eigener Heizkessel, keine Brennstoffbeschaffung, Erfüllung der 65%-Regel für Erneuerbare Energien und weniger organisatorischer Aufwand. Doch ob sich Fernwärme für Mehrfamilienhäuser tatsächlich lohnt, hängt von vielen Faktoren ab – und die Antwort fällt je nach Perspektive unterschiedlich aus.
Für Eigentümer stehen vor allem die Höhe der Investitionskosten und die Wirtschaftlichkeit, beispielsweise durch die Umlagefähigkeit auf die Miete im Mittelpunkt. Für Mieter geht es um bezahlbare Nebenkosten und planbare Energiepreise. Ökologisch zählt die CO₂-Bilanz des Systems. Und strategisch stellt sich die Frage, wie zukunftssicher eine Entscheidung heute ist.
Der Vergleich mit dezentralen Lösungen zeigt: Wer in Dämmung, Wärmepumpe und Photovoltaik (PV) investiert, verschafft sich langfristig einen entscheidenden Vorteil. Denn während die Anfangsinvestitionen höher sind, sinken nach der Amortisation die laufenden Kosten drastisch. Die Lebenszykluskosten einer Lösung mit Wärmepumpe, PV und ordentlicher Dämmung sind meist wesentlich geringer als der Anschluss ans Fernwärmenetz und die Gewinne deutlich höher.
Selbstbewohner und Mieter profitieren bei Wärmepumpe und PV von niedrigen Betriebskosten und Unabhängigkeit von externen Energiepreisen. Ein Anschluss an die Fernwärme bedeutet dagegen, dauerhaft an die Preisgestaltung der Versorger gebunden zu sein – mit steigender Tendenz.
Neben der klassischen Fernwärme entstehen in vielen Kommunen derzeit auch Konzepte sogenannter lokaler kalter Nah- oder Wärmenetze. Dabei wird das Wasser im Netz nicht auf Heiztemperatur gebracht, sondern nur leicht erwärmt und erst direkt im Mehrfamilienhaus mithilfe von Wärmepumpen auf die benötigte Heiz- und Warmwassertemperatur angehoben – mit deutlich weniger Energieverlusten und mehr Flexibilität für Eigentümer. Für die Sanierung von Mehrfamilienhäusern im Bestand ist dies in vielen Fällen die wirtschaftlichere und nachhaltigere Alternative zu klassischen Fernwärmenetzen.
In diesem Blogbeitrag zeige ich die Chancen und Grenzen des Anschlusses von Mehrfamilienhäusern ans fernwärmenetz auf: wann sie sich lohnt – und wann die Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus mit PV die wirtschaftlichere und nachhaltigere Lösung ist.
Wie Fernwärme funktioniert – zentrale Wärme aus dem Netz
Technische Grundlagen
Fernwärme bedeutet, dass Gebäude ihre Wärme nicht selbst erzeugen, sondern aus einem zentralen Netz beziehen. Über isolierte Rohrleitungen gelangt heißes Wasser aus Heizkraftwerken oder Großkesseln zu den einzelnen Gebäuden. Ein Wärmetauscher im Mehrfamilienhaus überträgt die Energie auf das interne Heizsystem im Mehrfamilienhaus.
Der Wärmetauscher spielt eine zentrale Rolle: Er trennt das interne Heizungsnetz des Gebäudes hydraulisch vom öffentlichen Netz, sorgt für einen sicheren Betrieb und passt die Temperatur an die Bedürfnisse des Gebäudes an.
Der entscheidende Unterschied zu dezentralen Heizsystemen: Während Gasheizungen oder Wärmepumpen im Mehrfamilienhaus direkt im Gebäude Energie erzeugen, kommt die Fernwärme von außen – mit allen Vor- und Nachteilen.
Die Effizienz von Fernwärmenetzen hängt stark von der Vorlauftemperatur und dem eingesetzten Brennstoffmix ab. In vielen Städten stammt die Wärme noch überwiegend aus Erdgas oder Kohle, zunehmend aber auch aus Abwärme und erneuerbaren Quellen. Entscheidend ist der jeweilige Versorger: Einige wenige Netze sind bereits klimafreundlich, die meisten sind aber noch weit entfernt von CO₂-Neutralität.
Für Eigentümer bietet Fernwärme den Vorteil einer zentralen Versorgung mit nur geringem Wartungsaufwand. Gleichzeitig entsteht eine Abhängigkeit vom Netzbetreiber – sowohl technisch als auch preislich.
Energieträger im Wärmenetz
Die Energiequellen für Fernwärme sind vielfältig. Noch immer wird ein Großteil mit fossilen Brennstoffen wie Erdgas und Kohle erzeugt. Hinzu kommt ein kleiner Anteil von Abwärme aus Industrieprozessen oder Müllverbrennungsanlagen.
In neueren Netzen wächst der Anteil erneuerbarer Energien – etwa durch Biomasse, Geothermie oder Solarthermie. Aufgrund des berechtigt hohen Drucks, die Fernwärmenetze möglichst bald klimaneutral zu machen, planen viele Regionen und Kommunen – beispielsweise Berlin – Kohle und Gas durch die Verbrennung von Holz zu ersetzen.
Dies ist aber deutlich weniger nachhaltig als die Nutzung von Umgebungswärme und der Sonnenenergie. Letzteres ist in der Regel nur durch Nutzung von Geothermie, Wärmepumpen, Photovoltaik und Solarthermie garantiert – und in vielen Fällen ist das dezentral leichter und wirtschaftlicher zu gewährleisten als über zentrale Fernwärmenetze.
Welche Energieträger tatsächlich genutzt werden, hängt stark vom jeweiligen Netzbetreiber ab. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, die ans Fernwärmenetz angebunden sind, haben hier keinerlei Einfluss. Wer sich an ein Netz anschließt, akzeptiert automatisch den dortigen Brennstoffmix.
Vorlauftemperaturen und Effizienz
Ein weiterer kritischer Punkt sind die Vorlauftemperaturen. Ältere Netze arbeiten oft mit sehr hohen Temperaturen (90 °C oder mehr), was zu Energieverlusten führt. Moderne Niedertemperaturnetze sind effizienter, aber bisher noch selten.
Hohe Vorlauftemperaturen bedeuten nicht nur größere Verluste, sondern auch, dass das Netz schwer auf erneuerbare Quellen umgestellt werden kann. Damit entscheidet die Vorlauftemperatur im Hintergrund maßgeblich über die Effizienz der Fernwärme.
Kalte Wärmenetze als Alternative
Ein alternatives Konzept zu klassischen, heißen Fernwärmenetzen sind sogenannte kalte Nah- oder Fernwärmenetze. Hier wird das Wasser im Netz lediglich auf 20 bis 25°C erwärmt und in nahezu ungedämmten Leitungen transportiert. Erst direkt im Gebäude wird mithilfe von Wärmepumpen die notwendige Heiz- und Warmwassertemperatur erreicht.
Dieses Modell reduziert die Transportverluste erheblich, benötigt weniger Dämmung der Rohrleitungen und erlaubt es, erneuerbare Energiequellen wie Geothermie oder Solarthermie effizient einzubinden. Für Eigentümer und Verwaltungen von Mehrfamilienhäusern bedeutet das: mehr Versorgungssicherheit, geringere Netzverluste und eine deutlich bessere Wirtschaftlichkeit.
Viele Fachleute sehen deshalb in kalten Wärmenetzen die eigentliche Zukunft kommunaler Versorgung – im Gegensatz zu klassischen Hochtemperatur-Fernwärmenetzen, die schwer auf erneuerbare Energien umstellbar sind.
Vor- und Nachteile für Eigentümer
Fernwärme bringt einige Vorteile für Eigentümer und Verwaltungen von Mehrfamilienhäusern: sie sparen Platz im Heizungskeller, müssen keine eigene Anlage installieren und haben wenig Aufwand mit Wartung oder Schornsteinfeger. Auch Versorgungssicherheit wird meist garantiert.
Die Nachteile sind jedoch gravierend: Die Abhängigkeit vom Netzbetreiber ist absolut. Preise, Energieträger und künftige Investitionen liegen nicht in der Hand der Eigentümer. Damit können sie weder die Kostenentwicklung langfristig selbst steuern noch von ihren Investitionen wirtschaftlich profitieren – ein entscheidender Unterschied zu einer Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus mit Photovoltaik.
Die Wirtschaftlichkeit von Fernwärme im Mehrfamilienhaus
Kostenstruktur von Fernwärme
Die Wirtschaftlichkeit von Fernwärme hängt entscheidend von ihrer Kostenstruktur ab. Die Investitionskosten – etwa für Bauarbeiten, Leitungsverlegung und die Übergabestation – sind relativ gering, während der Großteil der Lebenszykluskosten auf den laufenden Betrieb entfällt.
Von diesen laufenden Kosten kann der Eigentümer nicht profitieren, er kann sie nur 1:1 an die Mieter weiterreichen. Für die Mieter stellen die steigenden Kosten des Fernwärmenetzes eine stetige Mehrbelastung dar und ihre Möglichkeit und Bereitschaft sinkt, Mietsteigerung für eine qualitative Verbesserung des Mehrfamilienhauses zu akzeptieren.
Beim Einbau einer Wärmepumpe verhält es sich genau andersherum. Die Investitionskosten sind hoch, während die laufenden Kosten im Betrieb gering sind. Der Eigentümer kann die hohen Investitionskosten zu seinem wirtschaftlichen Gewinn nutzen, indem er sie auf die Miete umlegt, steuerlich ansetzt, geringere CO₂-Steuern zahlen muss und von der Wertsteigerung des Gebäudes profitiert.
Ähnlich zeigt sich der Vorteil kalter Wärmenetze mit einer Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus für ihre Inhaber. Im Vergleich zum klassischen Fernwärmenetz entfällt ein größerer Teil der Gesamtkosten auf die Investitionskosten im Gebäude, während die laufenden Bezugskosten deutlich geringer ausfallen.
Eine Wärmepumpe – mit oder ohne Nutzung eines kalten Wärmenetzes – schafft damit bessere Voraussetzungen für eine nachhaltige Wirtschaftlichkeit und eine spürbare Wertsteigerung der Immobilie.
Ein nicht unwichtiger Aspekt klassischer Fernwärmenetze: Die Bezugskosten steigen regelmäßig – sowohl durch allgemeine Energiepreissteigerungen als auch durch Anpassungen der Versorger. Einmal angeschlossen, gibt es kaum Möglichkeiten, zu wechseln oder die Fernwärmekosten zu reduzieren.
Umlagefähigkeit und rechtliche Rahmenbedingungen
Die Umlagefähigkeit von Investitionen ist bei allen energetischen Sanierungen ein zentraler Faktor für ihre Wirtschaftlichkeit. Nach § 559 BGB können Vermieter die Kosten einer energetischen Modernisierung grundsätzlich mit acht Prozent pro Jahr auf die Miete umlegen.
Unabhängig davon, ob die Miete bereits an der Grenze von zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, erlaubt § 559 BGB eine zusätzliche Modernisierungsmieterhöhung – begrenzt durch die Kappungsgrenze von höchstens drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren.
Diese Möglichkeit kann ein Vermieter bei Nutzung von Fernwärme in der Regel nicht ausschöpfen, weil sich die Investitionskosten auf die einmaligen Anschlusskosten beschränken. Da diese Investitionen vergleichsweise gering sind, bleibt der wirtschaftliche Effekt für Eigentümer überschaubar.
Grundlagen der Wirtschaftlichkeitsberechnung
Eine seriöse Betrachtung der Wirtschaftlichkeit muss sowohl die Ausgaben– als auch die Einnahmeseite im Blick behalten. Zu den Ausgaben bei Fernwärme zählen die Investitionskosten (CAPEX) für Anschluss, Heizungsanlage oder begleitende Maßnahmen wie Dämmung ebenso wie die Betriebskosten (OPEX) über den gesamten Lebenszyklus.
Gerade bei Fernwärme machen die laufenden Bezugskosten den größten Anteil aus, während bei Wärmepumpen und kalten Wärmenetzen ein größerer Teil der Gesamtausgaben in der Anfangsinvestition liegt. Förderprogramme können die anfänglichen Investitionen erheblich reduzieren.
Auf der Einnahmeseite greifen fünf Hebel gleichzeitig, wodurch die Investitionen in energetische Sanierungen über die Zeit zu hohen Renditen führen:
1) Umlage nach § 559 BGB – die kompletten Investitionskosten können (innerhalb der gesetzlichen Grenzen) auf die Miete verteilt werden. Nach der Amortisation ist keine Mietminderung notwendig, das Mietniveau bleibt dauerhaft erhöht.
2) Steuerliche Effekte (AfA, Sonder-AfA) – die Investition wird zusätzlich über die Abschreibung steuermindernd wirksam und verbessert den laufenden Cashflow.
3) Senkung der CO₂-Steuer – mit der Abkehr von fossilen Energien sinken die CO₂-Steuern dauerhaft. Je besser das Mehrfamilienhaus gedämmt ist, desto geringer ist darüber hinaus der Vermieteranteil der CO₂-Steuer.
4) Wertsteigerung – eine bessere Energieeffizienzklasse erhöht die Vermietbarkeit, reduziert Leerstandsrisiken und steigert den möglichen Verkaufspreis der Immobilie erheblich.
5) Erlöse aus Photovoltaik – durch den Verkauf von selbst produziertem PV-Strom entstehen zusätzliche Einnahmen, die beim reinen Fernwärmebezug nicht zur Verfügung stehen.
Wenn man die gesamten Kosten und Einnahmen über den Lebenszyklus hinweg betrachtet, zeigt sich ein klares Bild: Bei der Fernwärme fallen die Investitionen zwar geringer aus, doch Eigentümern von Mehrfamilienhäusern haben nur eingeschränkte Möglichkeiten, durch Einnahmen Renditen zu erzielen.
Wärmepumpe und Photovoltaik ermöglichen dagegen, alle fünf Einnahmefaktoren aktiv zu nutzen und sich gleichzeitig von den Preisrisiken externer Versorger zu lösen – in der Praxis ist das meist die wirtschaftlichere und renditestärkere Lösung.
Der Klima Coach bietet Eigentümern und Verwaltungen von Mehrfamilienhäusern fundierte Wirtschaftlichkeitsanalysen an, um genau solche Unterschiede zwischen Fernwärme. Einer neuen Gasheizung und einer Wärmepumpen-Lösungen transparent zu machen.
Wirtschaftlichkeitsanalyse für Fernwärme anhand von drei Beispielen
Die wirtschaftlichen Vor- und Nachteile von Fernwärme sieht man, wenn man eine Wirtschaftlichkeitsanalyse für die drei Fälle A) Anschluss ans Fernwärmenetz, B) Einbau einer neuen Gasheizung und C) Einbau einer Wärmepumpe, Installation einer PV-Anlage und Anbringung einer ordentlichen Dämmung aufstellt. Nachfolgend gehe ich auf die Eckpunkte einer solchen Wirtschaftlichkeitsanalyse mit 10 Wohneinheiten, mit 20 Wohneinheiten und mit 50 Wohneinheiten ein.
Wirtschaftlichkeitsanalyse für ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten
| 10 Wohn-einheiten | Investi-tionen | laufende Kosten 30 Jahre | Einnahmen 30 Jahre | Rendite in 30 Jahren | Kosten Mieter 30 Jahre |
| Fernwärme | 95.000€ | 0€ | 245.100€ | 150.100€ | 1.616.996€ |
| neue Gasheizung | 42.500€ | 60.895€ | 109.650€ | 6.255€ | 1.496.161€ |
| WP + PV + Däm | 470.000€ | 0€ | 1.433.869€ | 963.869€ | 121.317€ |
| Vergleich Fernwärme zu Gas | 52.500€ | -60.895€ | 135.450€ | 143.845€ | 120.836€ |
| Vergleich Fernwärme zu WP + PV + Däm | -375.000€ | 0€ | -1.188.769€ | -813.769€ | 1.495.679€ |
Ich empfehle meinen Kunden immer, nicht nur auf die Investitionskosten zu schauen, sondern eine Lebenszyklusanalyse über 30 Jahre zu machen. Nur so lässt sich die Wirtschaftlichkeit wirklich evaluieren, weil so Investitionskosten und laufende Kosten den zusätzlichen Einnahmen gegenübergestellt werden.
Fernwärme im Vergleich zur Gasheizung
Über den gesamten Lebenszyklus ist die Rendite eines Anschlusses an das Fernwärme-Netz gegenüber der Installation eines neuen Gasanschlusses um 144.000 € höher. Dies liegt vor allem an zwei Faktoren: Erstens muss der Eigentümer bei einer Gasheizung in den nächsten 30 Jahren über 60.000 € CO₂-Steuer bezahlen, die er nicht über die Nebenkosten an die Mieter weiterreichen darf. Zweitens kann er durch die höheren Investitionskosten einen größeren Betrag auf die Miete umlegen und damit das Mietniveau weiter anheben, und zwar zeitlich unbeschränkt, über die Amortisationszeit hinaus.
Fernwärme im Vergleich zur Wärmepumpe + PV + Dämmung
Im Vergleich zur Installation einer Wärmepumpe, einer PV-Anlage und einer ordentlichen Dämmung verliert der Eigentümer mit der Option Fernwärme aber 800.000 € potentieller Rendite. Dies liegt einerseits daran, dass er über 30 Jahre durch die höhere Umlage auf die Miete knapp 650.000 € höhere Mieteinnahmen hat. Andererseits nimmt er mit dem Verkauf des PV-Stroms fast 500.000 € über die Lebenszeit der Anlage ein. Die um 375.000€ höheren Investitionskosten sind also schnell amortisiert.
Auswirkungen auf die Mieter und die Immobilie
Wie ist die Perspektive der Mieter auf die drei Optionen? Bei der Option mit der Wärmepumpe sparen die Mieter über die 30 Jahre Laufzeit knapp 1.500.000€ Energiekosten im Vergleich zum Anschluss ans Fernwärmenetz.
Selbst wenn ihre Mieten wie in meinem Beispiel über 850.000 € höher ausfallen als ohne die energetische Sanierung, sparen sie trotzdem 650.000 € ein gegenüber der Option Anschluss an das Fernwärmenetz.
Die Zahlen für den Vergleich Wärmepumpe gegenüber einer neuen Gasheizung fallen noch deutlicher aus und zeigen, dass die Wärmepumpe, mit PV-Anlage und Dämmung die deutlich bessere wirtschaftliche Entscheidung ist.
Interessant ist auch, sich die Wertentwicklung der Immobilie für alle drei Fälle anzuschauen. Ich bin von einem Immobilienwert von 400.000 € ausgegangen. Wenn wir annehmen, dass der Wert beim Einbau einer Gasheizung um 30% sinkt, weil die 65%-Regel für Erneuerbare nicht eingehalten wird, die Immobilie einen schlechten Energieausweis hat und die Bewohner deutlich höhere Heizkosten fürchten müssen, sinkt der Wert um fast 100.000€ auf 307.000 €.
Wenn wir von einer Wertsteigerung für die Fernwärme von 20% ausgehen, weil eine bessere Energieklasse erreicht wird, die 65%-Regel eingehalten wird, geringere CO₂-Steuern zu zahlen sind, aber die Mieter trotzdem mit hohen Energiekosten durch die Fernwärme rechnen müssen, steigt der Wert der Immobilie um 80.000 € auf 480.000 €.
Wenn wir bei der Kombination Wärmepumpe, PV-Anlage und Dämmung von einer Wertsteigerung von 50% ausgehen, steigt der Immobilienwert um 200.000 € auf 600.000 €. Dieser Aspekte muss bei der Wirtschaftlichkeitsanalyse eigentlich noch zur Rendite hinzugerechnet werden.
Wirtschaftlichkeitsanalyse für ein Mehrfamilienhaus mit 20 Wohneinheiten
|
20 Wohn-einheiten |
Investi-tionen |
laufende Kosten 30 Jahre |
Einnahmen 30 Jahre |
Rendite in 30 Jahren |
Kosten Mieter 30 Jahre |
|
Fernwärme |
157.500€ |
0€ |
406.350€ |
248.850€ |
3.195.933€ |
|
neue Gasheizung |
95.000€ |
121.790€ |
245.100€ |
28.310€ |
2.920.958€ |
|
WP + PV + Däm |
790.000€ |
0€ |
2.598.104€ |
1.808.104€ |
214.089€ |
|
Vergleich Fernwärme zu Gas |
62.500€ |
-121.790€ |
161.250€ |
220.540€ |
274.975€ |
|
Vergleich Fernwärme zu WP + PV + Däm |
-632.500€ |
0€ |
-2.191.754€ |
-1.559.254€ |
2.981.843€ |
Die Ergebnisse für ein Mehrfamilienhaus mit 20 Wohneinheiten gehen in dieselbe Richtung, wie die eines Gebäudes mit 10 Wohneinheiten, nur ist der Ausschlag noch größer. In diesem Fall ist die Rendite der Option mit Fernwärme über den Lebenszyklus von 30 Jahren um 160.000 € höher als die Option, eine neue Gas-Heizung zu installieren.
Die Installation von Wärmepumpe, PV-Anlage und Dämmung wiederum würde zu einer um über 2.000.000 € höheren Rendite führen als der Anschluss ans Fernwärmenetz. Die Mieter würden sich in diesem Zeitraum 3.000.000 € Energiekosten sparen, profitieren also trotz einer Mieterhöhung von 1.700.000 € massiv von der energetischen Sanierung.
Wirtschaftlichkeitsanalyse für ein Mehrfamilienhaus mit 50 Wohneinheiten
|
50 Wohn-einheiten |
Investi-tionen |
laufende Kosten 30 Jahre |
Einnahmen 30 Jahre |
Rendite in 30 Jahren |
Kosten Mieter 30 Jahre |
|
Fernwärme |
335.000€ |
0€ |
864.300€ |
529.300€ |
7.894.681€ |
|
neue Gasheizung |
190.000€ |
304.476€ |
490.200€ |
-4.276€ |
7.195.351€ |
|
WP + PV + Däm |
1.770.000€ |
0€ |
6.193.679€ |
4.423.679€ |
487.648€ |
|
Vergleich Fernwärme zu Gas |
145.000€ |
-304.476€ |
374.100€ |
533.576€ |
699.330€ |
|
Vergleich Fernwärme zu WP + PV + Däm |
-1.435.000€ |
0€ |
-5.329.379€ |
-3.894.379€ |
7.407.033€ |
Noch deutlicher wird der Vorteil der Kombination aus Wärmepumpe, PV-Anlage und Dämmung gegenüber der Fernwärme und einer neuen Gas-Heizung bei einem Mehrfamilienhaus mit 50 Wohneinheiten. Die Rendite für den Eigentümer bei der Wärmepumpen-Option ist über 5.000.000 € höher als die Option Fernwärme. Auch in diesem Fall würden die Mieter deutlich profitieren, weil die Mieterhöhung durch Umlage der Investitionskosten lediglich 4.200.000 € beträgt, während sie über 7.000.000 € an Energiekosten einsparen.
Gesetzliche Grundlagen und Pflichten für Eigentümer und Verwaltungen
Kommunale Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentrales Instrument der Wärmewende. Städte und Gemeinden legen fest, wo Wärmenetze ausgebaut oder neu errichtet werden. Für Städte mit mehr als 100.000 Einwohner muss die Wärmeplanung bis 2026 abgeschlossen sein, für kleinere Gemeinden bis 2028.
In jenen Gebieten, die ein Wärmenetz haben oder erhalten werden, kann ein Anschlusszwang an die Fernwärme bestehen oder eingeführt werden. Eigentümer verlieren damit ihre Wahlfreiheit – sie müssen sich anschließen oder eine gleichwertige, klimaneutrale Alternative umsetzen. Der Einbau einer Wärmepumpe wird voraussichtlich in allen Fällen als gleichwertige, klimaneutrale Alternative akzeptiert, aber die entsprechende Rechtsprechung steht noch aus.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz regelt die Anforderungen an Heizsysteme, Übergangsfristen und Sanierungspflichten. Für Bestandsgebäude gilt: Konstanttemperaturkessel für Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen bereits jetzt ausgetauscht werden. Rohrleitungen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden. Und für das Dach beziehungsweise die oberste Geschossdecke gilt ein Grenzwert für den maximalen Temperaturverlust, der praktisch eine Dämmpflicht darstellt.
Wenn Sanierungen anstehen, entweder an der Fassade, dem Dach oder den Fenstern, gelten strengere Dämmpflichten. Auch für die Heizungsanlage gelten deutlich strengere Regeln, für den Fall eines Austausches. Sobald die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen, also spätestens 2026 oder 2028, greift beim Heizungswechsel die Pflicht zur Nutzung von 65% Erneuerbare Energien. Neben dem Einbau einer Wärmepumpe oder einer Holzpellet-Heizung ist der Anschluss an die Fernwärme eine der Optionen, um diese Regel zukünftig einzuhalten.
Förderlandschaft und steuerliche Regelungen
Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kann man auch beim Anschluss an ein Fernwärmenetz Förderungen erhalten, allerdings in geringerem Umfang als bei Wärmepumpen oder Dämmmaßnahmen. Förderfähig sind in der Regel nur die Investitionen im Gebäude selbst – also die Übergabestation, die Regelungstechnik und gegebenenfalls hydraulische Anpassungen.
Die Zuschüsse liegen bei etwa 15 bis 20% der Kosten, sofern das Fernwärmenetz bestimmte Effizienzstandards erfüllt und einen ausreichend hohen Anteil erneuerbarer Energien oder Abwärme nutzt. Der Nachweis dafür muss vom Versorger erbracht werden.
Steuerlich lassen sich auch beim Fernwärmeanschluss die Investitionskosten über die Abschreibung (AfA) geltend machen, allerdings ist der entstehende Vorteil ebenfalls begrenzt, weil sich die Abschreibung nur auf die geringen Anschlusskosten bezieht.
Klimabilanz und Zukunftssicherheit von Fernwärme
CO₂-Bilanz der Fernwärme
Die Klimabilanz der Wärmenetze hängt stark vom Brennstoffmix ab. Weil in erste Linie Kohle und Gas verbrannt wird, liegt der Anteil fossiler Energien in vielen Netzen noch bei über 70%. Zwar gibt es Ankündigungen, alle Netze bis 2045 klimaneutral zu machen, aber in vielen Fällen – beispielsweise in Berlin – ist noch nicht ersichtlich, wie das passieren soll.
Neben der ökologischen Komponente und den negativen Auswirkungen nicht klima-neutraler Wärmenetze auf die globale Erwärmung, wird die hohe Abhängigkeit von fossilen Energieträgern auch negative Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Nutzung von Wärmenetzen haben.
Einerseits werden die Preise für Kohle, Gas und Öl weiter steigen, während die Kosten für Wärmepumpe und Erneuerbare Energien vermutlich weiter sinken werden. Andererseits fällt die CO₂-Steuer auch für die Bereitstellung nicht klimaneutraler Energie in Wärmenetzen an und wird den Anstieg der Fernwärmegebühren für nicht-nachhaltige Netze noch weiter beschleunigen.
Vergleich mit Wärmepumpe und Strommix
Wärmepumpen im Mehrfamilienhaus arbeiten zunehmend klimaneutral, weil 75% der benötigten Energie klimaneutral aus der Umwelt bereitgestellt werden und die verbleibenden 25% aus dem Strommix jährlich grüner werden. In Kombination mit einer eigenen PV-Anlage erreichen sie nahezu CO₂-freien Betrieb. Fernwärme wird dagegen in den meisten Regionen auf absehbare Zeit teilweise von fossilen Rohstoffen abhängig bleiben.
Risiken zentraler Abhängigkeit
Ein weiterer Punkt den man bei der Nutzung von Fernwärme als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses bedenken sollte: als Fernwärmekunde ist man vollständig von der Preisgestaltung und den Investitionsentscheidungen der Versorger abhängig. Eine Wahlfreiheit gibt es nicht, weil es bis auf wenige Einzelfälle maximal ein verfügbares Fernwärmenetz am Standort der Immobilie geben wird.
Dezentrale Heizsysteme mit einer eigenen Wärmepumpe und einer PV-Anlage bieten dagegen Unabhängigkeit und Planungssicherheit. Ein späterer Wechsel von Fernwärme auf eine Wärmepumpe ist mit hohen Zusatzkosten verbunden, weswegen die Entscheidung zwischen Fernwärme und eigener Wärmepumpe gut abgewogen werden sollte.
Fazit – Fernwärme ist nicht immer die beste Lösung
Der Anschluss eines Mehrfamilienhauses an die Fernwärme ist eine Antwort auf verschiedene rechtliche Anforderungen, wie die 65%-Pflicht für Erneuerbare Energien und das Verbot von über 30 Jahre alten Konstanttemperaturkesseln. Sie ermöglicht auch, den Energieausweis eines Gebäudes zu verbessern.
Wenn man sich den gesamten Lebenszyklus anschaut, zeigt sich aber, dass die Kombination aus Wärmepumpe, Photovoltaik und Dämmung für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern aus wirtschaftlicher Sicht die deutlich bessere Option ist.
Sie ermöglicht eine hohe Umlage auf die Mieten, schadet aber nicht den Mietern, weil diese Energiekosten in einem noch höheren Umfang einsparen. Die Wärmepumpen-Option ermöglicht darüber hinaus Einnahmen vom Verkauf von PV-Strom und führt zu einer größeren Wertsteigerung der Immobilie, als dies beim Anschluss ans Fernwärmenetz der Fall ist.
Zudem bleibt bei der Fernwärme die Unsicherheit über die künftige Preis- und Brennstoffentwicklung bestehen – ein Risiko, das Eigentümer mit einer Wärmepumpe vermeiden können.
Der Klima Coach unterstützt Sie als Eigentümer oder Verwaltung eines Mehrfamilienhauses gerne dabei, ihre individuelle Situation zu analysieren, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung aufzustellen und die passende Entscheidung zu treffen, ob Fernwärme für Ihre Immobilie eine sinnvolle Lösung ist und worin die Alternativen liegen.
Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus: Technik, Kosten und Wirtschaftlichkeit im Überblick
Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus: Technik, Kosten und Wirtschaftlichkeit im Überblick
Wenn Sie beim Thema Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus zuerst an „zu teuer, zu kompliziert, noch nicht ausgereift und nichts für mein Mehrfamilienhaus“ denken, sind Sie in bester Gesellschaft. Genau so höre ich es täglich von Eigentümern und Verwaltungen. Und ja: Ohne passende Voraussetzungen, saubere Auslegung und klare Abläufe wird eine Wärmepumpe im Bestand nicht gut funktionieren und nicht wirtschaftlich sein. Entscheidend ist, die Wärmepumpe richtig anzugehen: Mit klarer Analyse und guter Planung lässt sich für fast jedes Mehrfamilienhaus eine Wärmepumpen-Lösung finden, die zuverlässig funktioniert und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Die Wärmepumpe wird zum Standard Heizsystem, auch für Mehrfamilienhäuser im Bestand. Da drei Viertel der von ihr benötigten Energie gratis aus der Umwelt kommt, ist sie schlichtweg die effizienteste und damit günstigste Lösung. Gleichzeitig steigen die CO₂-Steuer und die Energiepreise kontinuierlich an – alte Öl- und Gasheizungen machen den Heizungstausch im Mehrfamilienhaus damit nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich unausweichlich. Der Umstieg auf Wärmepumpen wird mir der neuen 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien zusätzlich beschleunigt.
Was das konkret für Ihr Mehrfamilienhaus bedeutet, erläutere ich in diesem Blogbeitrag. Sie erfahren hier kompakt,
- welche Wärmepumpen-Typen es gibt und wie sie funktionieren,
- welche Voraussetzungen (Dämmung, Heizflächen, hydraulischer Abgleich) notwendig sind und welche Herausforderungen (Schall, Aufstellorte, Genehmigungen, Netzanschluss) gelöst werden müssen,
- welche Variante zu welchem Haus passt: zentral fürs ganze Gebäude, etagenweise, wohnungsweise oder als Mischlösung mit einem kalten lokalen Nahwärmenetz,
- und wie Sie Förderung, Umlage auf die Miete, steuerliche Abschreibung und reduzierte CO₂-Steuern zu einer belastbaren Wirtschaftlichkeitsrechnung verbinden,
- wie Photovoltaik im Mehrfamilienhaus und Lastmanagement Betriebskosten senken und die Versorgung stabilisieren.
Wenn Sie vor der Entscheidung stehen, wie es mit der Heizung in Ihrem Mehrfamilienhaus weitergeht, unterstützt Sie Der Klima Coach persönlich – von der ersten Analyse über den individuellen Sanierungsfahrplan bis hin zur Fördermittelberatung. Vereinbaren Sie dafür jetzt Ihr Erstgespräch.
So funktionieren Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern
Wärmequellen für Wärmepumpen: Luft, Erdreich und Grundwasser sinnvoll nutzen
Eine Wärmepumpe nutzt die Umweltwärme und verstärkt sie. Die am häufigsten angezapften Quellen sind Außenluft, Erdreich und Grundwasser. Mit ca. 85% ist die Verwendung der Außenluft für sogenannte Luft-Luft und Luft-Wasser-Wärmepumpen die häufigste Variante, die auch für die meisten Mehrfamilienhäuser in Frage kommt.
Der technische Ablauf ist immer derselbe: Ein Kältemittel nimmt die Wärme der Umweltwärme bei niedriger Temperatur auf, ein Verdichter hebt das Temperaturniveau an und ein Wärmetauscher gibt die Energie an Heizung und Warmwasser ab.
Während die Installation von Luft-Wasser und Luft-Luft-Wärmepumpen relativ unkompliziert ist, müssen für die Nutzung der Erdwärme spezielle Kollektoren oder Sonden in die Erde eingebracht werden. Dies ist nicht günstig, dafür erfordert diese Wärmepumpe weniger Strom für den laufenden Betrieb, weswegen sie oft geringere Lebenszykluskosten als Luft-Wasser Wärmepumpen hat.
Für die Wasser-Wasser-Wärmepumpen müssen neue Brunnen gebohrt werden. Insbesondere in urbanen Regionen wird selten die erforderliche Genehmigung für Wasser-Wasser Wärmepumpen erteilt, weswegen sie für die meisten Mehrfamilienhäuser im Bestand nicht in Frage kommen.
Die Effizienz einer Wärmepumpe bestimmen: COP und Jahresarbeitszahl verständlich einordnen
Oft wird über die Effizienz einer Wärmepumpe gesprochen. Diese drückt aus, wie viel elektrischen Strom die Wärmepumpe für den laufenden Betrieb braucht. Je höher die Effizienz, desto weniger Strom wird benötigt und desto geringer die laufenden Kosten.
Die Effizienz wird in zwei verschiedenen Zahlen ausgedrückt. Der Coefficient of Performance (COP) beschreibt die Effizienz an einem Normbetriebspunkt im Teststand. Diese Zahl ist normalerweise deutlich besser als die spätere Realität, aber vor Einbau der Wärmepumpe ist es der einzige Wert, um verschiedene Modelle zu vergleichen.
Wichtiger im Alltag ist die Jahresarbeitszahl (JAZ). Sie drückt aus, wie viele Kilowattstunden Wärme aus einer Kilowattstunde Strom erzeugt werden. In gut geplanten Mehrfamilienhäusern sind 3–4 ein realistischer Bereich. Bei einer Jahresarbeitszahl von 3 werden 75% der Heizenergie gratis durch die Umweltwärme zur Verfügung gestellt, für die verbleibenden 25% wird elektrischer Strom gebraucht. Bei einer JAZ von 4 wird nur für 20% der Heizenergie Strom benötigt.
Entscheidend für die Effizienz einer Wärmepumpe sind niedrige Vorlauftemperaturen, ausreichend dimensionierte Heizflächen, eine saubere Hydraulik und eine korrekt berechnete Heizlast. In den meisten Mehrfamilienhäusern lassen sich diese Vorgaben erreichen und selbst für die anderen Fälle gibt es Wärmepumpen-Lösungen.
Voraussetzungen für Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern
Dämmung der Gebäudehülle als Schlüssel zur Effizienz
Wärmepumpen arbeiten am besten mit niedrigen Vorlauftemperaturen. Je weniger das Wasser aufgeheizt werden muss, welches über die Leitungen in die Heizkörper fließt, desto kleiner kann die Wärmepumpe sein und desto weniger Strom braucht sie im laufenden Betrieb.
Voraussetzung dafür ist eine ordentliche Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke und Fenstern. Einige dieser Dämmmaßnahmen sind gesetzlich sowieso vorgeschrieben, andere machen Sinn, weil sie die Heizkosten enorm reduzieren und schnell amortisiert sind. Das heißt aber nicht, dass ein Mehrfamilienhaus erst für viele hunderttausende Euro saniert werden muss, bevor eine Wärmepumpe eingebaut werden kann. Ob eine leistungsstärkere Wärmepumpe oder eine bessere Dämmung die wirtschaftlich sinnvollere Variante ist, oder ob es andere Lösungen gibt, muss tatsächlich für jedes Gebäude separat geprüft werden.
Heizkörper und Heizsystem müssen geprüft werden
Ob die bestehenden Heizkörper ausreichen, hängt von der erforderlichen Heizlast ab, also von der genauen Größe jedes einzelnen Zimmers und der erforderlichen Temperatur. In den meisten Mehrfamilienhäusern sind sie groß genug, um mit niedrigeren Vorlauftemperaturen zu arbeiten. In einzelnen Fällen ist aber der Austausch von einzelnen Heizkörpern wirtschaftlich sinnvoll – dies ermöglicht eine niedrigere Vorlauftemperatur und spart über den gesamten Lebenszyklus viel Geld, im Vergleich zu einer überdimensionierten Wärmepumpe.
Am Anfang der Planung für eine Wärmepumpe steht also eine genaue Heizlastberechnung, die von einem Fachplaner oder Energieberater erstellt werden sollte.
Hydraulischer Abgleich und kleine Maßnahmen
Nach dem Einbau der Wärmepumpe ist ein hydraulischer Abgleich Pflicht, also eine genaue Einstellung des gesamten Heizsystems. Nur so wird jeder Heizkörper gleichmäßig mit Wasser versorgt, was die Effizienz steigert und bis zu 15% Heizkosten spart. Zusätzlich verbessern einfache Maßnahmen wie Rohrdämmung oder moderne Thermostatventile den Betrieb und helfen, die Anlage optimal auszunutzen.
Zentrale Wärmepumpe: Lösungen für das gesamte Mehrfamilienhaus
Technisches Konzept hinter einer zentralen Wärmepumpe
Bei einer zentralen Wärmepumpe für ein Mehrfamilienhaus versorgt eine relativ große Wärmepumpe alle Wohneinheiten über das bestehende Heiznetz. Sie ist besonders geeignet für Mehrfamilienhäuser, die bisher durch einen zentralen Gas- oder Öl-Kessel beheizt wurden.
Besonders verbreitet ist dafür die Luft-Wasser-Wärmepumpe, die vergleichsweise einfach zu installieren ist. In der Regel wird eine Außeneinheit vor dem Gebäude oder auf dem Dach aufgestellt und die Inneneinheit im Keller oder auf dem Dachboden.
Eine Alternative dazu ist eine Sole-Wasser-Wärmepumpe, welche die Erdwärme über Sonden oder Kollektoren nutzt und noch effizienter arbeitet, aber höhere Investitionen erfordert. Wenn Platz für Erdkollektoren oder Sonden vorhanden ist und die erforderlichen Genehmigungen erhalten werden, ist dies für den gesamten Lebenszyklus meist die beste Lösung.
In vielen Fällen macht es Sinn, zwei separate Wärmepumpen zu installieren: eine nur in der kalten Jahreszeit benötigte Wärmepumpe für das Heizwasser mit einer moderaten Temperatur und einer kleineren, ganzjährigen Wärmepumpe für das Brauchwasser für Dusche und co.
Herausforderungen bei zentralen Lösungen
Für eine zentrale Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus sind ausreichende Flächen für Technikräume, Speicher und Außengeräte notwendig. Besonders bei Bohrungen für die Nutzung der Erdwärme können Genehmigungsverfahren aufwendig sein und werden gerade in urbanen Quartieren oft nicht erteilt. Sorgfältig müssen die Schallemissionen der Außengeräte berücksichtigt werden. Aber auch dafür gibt es fast immer Lösungen, beispielsweise durch schallmindernde Gehäuse.
Wärmepumpe für jede Etage – Der ideale Ersatz für Gasetagenheizungen
Funktionsweise einer Etagenlösung
Bei diesem Konzept erhält jede Etage eine eigene Wärmepumpe, meist als Luft-Wasser-Wärmepumpe ausgeführt. Jede Einheit arbeitet unabhängig, sodass eine hohe Versorgungssicherheit besteht – fällt eine Anlage aus, bleiben die übrigen Etagen versorgt.
Eine Wärmepumpe-Etagenheizung ist besonders geeignet, wenn bereits Etagenheizungen bestehen. Auch bei Sanierungen in Teilschritten – etwa wenn nicht alle Wohnungen gleichzeitig modernisiert werden – ist diese Lösung praktisch. Damit ist sie für viele Etagenheizungen in Mehrfamilienhäusern im Bestand eine flexible Alternative.
Herausforderungen in der Praxis
Für jede Etage ist ein eigenes Außengerät notwendig, sodass ausreichend Platz benötigt wird, entweder an der Fassade oder auf dem Dach. Kreative Lösungen müssen vor allem bei Mehrfamilienhäusern im Denkmalschutz gefunden werden. Auch muss der Schallschutz bei der Planung berücksichtigt werden, damit sich die Schallwellen der einzelnen Außengeräte nicht gegenseitig verstärken. Da die Geräte immer leider werden, tritt dieses Problem aber immer weiter in den Hintergrund. Wichtig ist eine transparente Abrechnung pro Etage, damit die Kosten verursachungsgerecht verteilt werden können.
Eine Wärmepumpe für jede Wohnung – die flexibelste Lösung im Mehrfamilienhaus
Bei dieser Variante hat jede Wohnung ihre eigene Wärmepumpe – als Luft-Wasser-Wärmepumpe oder als Luft-Luft-Wärmepumpe. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe entzieht der Außenluft Energie und erwärmt damit Heizungswasser und Warmwasser für die Wohnung.
Individuelle Luft-Luft Wärmepumpen
Eine Luft-Luft-Wärmepumpe funktioniert ähnlich wie eine moderne Klimaanlage: Sie nutzt die Außenluft und gibt die Wärme direkt als Warmluft in die Räume ab. Zwar werden für jeden regelmäßig benutzten Raum eine eigene Luft-Luft-Wärmepumpe benötigt, aber wegen ihrer niedrigen Kosten können mehrere dieser Mini-Wärmepumpen oft günstiger sein als einer für die gesamte Wohnung. Sie haben aber ästhetische Nachteile.
Mit beiden Varianten kann man bei den meisten Modellen die Wohnung im Sommer auch kühlen, was einen echten Mehrwert für die Mieter darstellt.
Ein lokales kaltes Nahwärmenetz
Eine weitere Möglichkeit ist ein lokales kaltes Nahwärmenetz: Eine zentrale Wärmepumpe erzeugt für das gesamte Haus eine Vorwärme von ca. 20 – 25°C, wofür nur eine relativ kleine und günstige Wärmepumpe notwendig ist. Dieses Wasser wird zu sehr kleinen Wärmepumpen in jeder Wohnung geleitet, wo es auf die notwendige Heizwärme und Brauchwasser erhitzt wird. Diese Lösung funktioniert auch bei denkmalgeschützten Gebäuden, da keine Außengeräte für jede Wohnung oder Etage benötigt werden.
Die richtige Lösung für heterogene WEGs
In vielen Häusern gibt es sehr unterschiedliche Interessen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft. Zum einen haben Vermieter andere Interessen als Selbstnutzer. Zum anderen denken einige Inhaber wirtschaftlich langfristig, während andere Anfangsinvestitionen möglichst vermeiden möchten. In diesem Fall ist die wohnungsweise Wärmepumpe eine passende Lösung. Auch wenn in Eigentümergemeinschaften Wohnungen schrittweise saniert werden, bietet dieses Konzept große Flexibilität. Als dezentrale Wärmepumpe ermöglicht es, einzelne Wohneinheiten unabhängig zu modernisieren.
Wärmepumpen im Mehrfamilienhaus im Bestand sind wirtschaftlich sinnvoll
Investitionskosten für Wärmepumpen
Die Investitionskosten für eine Wärmepumpen-Lösung hängen stark von der gewählten Variante ab: Zentrale Systeme sind pro Kilowatt Heizleistung meist günstiger, während wohnungsweise Lösungen höhere Investitionen pro Einheit erfordern. Auch Gebäudestruktur und gewählte Technik spielen eine entscheidende Rolle.
Nachfolgend eine grobe Schätzung – abhängig vom Gebäude kann die Lösung am Schluss aber auch deutlich günstiger oder teurer sein. Aber so bekommen Sie ein etwas besseres Gefühl.
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Variante |
5 WE |
20 WE |
50 WE |
Hinweise |
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Zentrale Luft-Wasser-Wärmepumpe |
60.000 – 100.000€ |
180.000 – 350.000€ |
400.000 – 800.000€ |
Heizzentrale erneuern, Pufferspeicher, Regelung, Außenaufstellung; gute Skalierung, günstigste zentrale Einstiegslösung. |
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Zentrale Sole-Wasser-WP (Erdsonden) |
90.000 – 160.000€ |
300.000 – 600.000€ |
700.000 – 1.300.000€ |
Sehr effizient, aber Genehmigung/Bohrungen; höhere CAPEX, oft bessere OPEX. |
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Zentrale Sole-Wasser-WP (Kollektoren) |
70.000 – 130.000€ |
220.000 – 450.000€ |
520.000 – 1.000.000€ |
Mittlere Effizienz; hoher Platzbedarf im Garten; in urbanen Lagen oft schwierig. |
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Etagenweise (je Etage 1 Luft-Wasser-WP) |
70.000 – 120.000€ |
220.000 – 420.000€ |
520.000 – 950.000€ |
Mehrere Außengeräte, Schall/Platz beachten; einfache Abrechnung je Etage; gute Option bei vorhandenen Etagenheizungen. |
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Wohnungsweise Luft-Wasser-WP |
55.000 – 90.000€ |
220.000 – 360.000€ |
550.000 – 900.000€ |
Autarke WE, DHW je Wohnung integrierbar; viele Außengeräte/Platzbedarf, Optik/Schall planen. |
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Wohnungsweise Luft-Luft-WP (2–3 Innengeräte je Wohnung) |
30.000 – 60.000€ |
120.000 – 240.000€ |
300.000 – 600.000€ |
*Heizen/Lüften/Kühlen; Warmwasser separat (Durchlauferhitzer/Boiler/Fernwärme/zentral). Viele Außengeräte entfallen bei kaltem Nahwärmenetz. |
Laufende Kosten im Betrieb
Der Strombedarf variiert je nach der Effizienz der Wärmepumpe und dem Gebäudezustand. Man kann den derzeitigen Gasverbrauch in kWh in etwa durch vier teilen, um den zukünftigen Stromverbrauch zu erhalten. In der Regel gilt: je höher die Anfangsinvestitionen, desto günstiger die laufenden Kosten und desto geringer sind Lebenszykluskosten.
Der Wartungsaufwand fällt deutlich geringer aus als bei Gas- oder Ölheizungen. Wenn die Wärmepumpe einmal richtig justiert ist, reicht meist eine Fernwartung aus.
Förderprogramme clever nutzen
Mit der Förderung über das BEG-Programm der KfW und der BAFA sind Zuschüsse von bis zu 55% möglich. Sie setzen sich zusammen aus 30% Grundförderung, ergänzt durch 5% Effizienz-Bonus (z.B. bei Nutzung von Erdreich, Wasser, Abwasser oder natürlichen Kältemitteln) sowie bis zu 20% Heizungs-Tausch-Bonus beim Ersatz alter Öl-, Kohle- oder Gasheizungen. Zusätzlich lassen sich KfW-Kredite nutzen, um die Finanzierung zu sichern. Damit sind Förderungen für Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern ein zentraler Bestandteil jeder Wirtschaftlichkeitsrechnung.
Umlage der Investitionen auf die Miete
Nach §559 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) können Vermieter 8% der Investitionskosten jährlich als Modernisierungsumlage auf die Miete umlegen. Dies ist beschränkt auf maximal 3€ pro m², darf aber auf die erlaubte Miethöhe in Abhängigkeit der Vergleichsmieten aufgeschlagen werden. Nach 12,5 Jahren ist die Investition allein dadurch amortisiert, die Miete muss zu diesem Zeitpunkt aber nicht wieder gesenkt werden. Mieter zahlen trotzdem im Schnitt nicht mehr, weil ihre Heizkosten stark sinken.
Steuerliche Vorteile für Eigentümer
Die steuerliche Abschreibung einer Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus erfolgt in der Regel über die AfA (Absetzung für Abnutzung), also verteilt über die gewöhnliche Nutzungsdauer. Damit lassen sich die Investitionskosten planbar auf mehrere Jahre verteilen und die Steuerlast mindern. In vielen Fällen sind zusätzlich Sonderabschreibungen möglich, die einen Teil der Kosten schon in den ersten Jahren steuerlich wirksam machen. Gerade bei größeren Investitionen in Mehrfamilienhäuser verbessert das die Gesamtrendite deutlich, weil Eigentümer neben den laufenden Einsparungen und höheren Mieteinnahmen auch eine unmittelbare steuerliche Entlastung erhalten.
CO₂-Kosten deutlich senken
Mit einer Wärmepumpe reduziert sich die CO₂-Steuer für das Gebäude erheblich, da kaum fossile Energieträger eingesetzt werden. Da das Mehrfamilienhauses in der Regel in eine deutlich bessere Energieklasse fällt, wird darüber hinaus der Anteil des vom Vermieter zu tragenden Anteils der CO²-Steuer deutlich gesenkt.
Selbstnutzer profitieren doppelt
Wer im eigenen Haus wohnt, senkt mit einer Wärmepumpe die Energiekosten besonders stark. Da ein Großteil der benötigten Wärme aus kostenloser Umweltenergie stammt, sind die laufenden Kosten deutlich geringer als bei fossilen Heizungen. Gleichzeitig macht der Umstieg unabhängiger von steigenden Öl- und Gaspreisen und schafft mehr Planungssicherheit für die Zukunft.
Wertsteigerung für die Immobilie
Ein verbesserter energetischer Standard erhöht den Wert eines Mehrfamilienhauses deutlich, insbesondere wenn dadurch eine Energieklasse A oder A+ erreicht wird. Durch eine bessere Energieeffizienzklasse sinken die Nebenkosten für die Bewohner, was die Wohnungen attraktiver macht und die Vermietbarkeit verbessert. Gleichzeitig steigt auch der mögliche Verkaufspreis, weil Käufer die dauerhaft niedrigeren Betriebskosten einrechnen und ein zukunftssicher modernisiertes Gebäude höher bewerten. So profitieren Eigentümer sowohl von stabileren Mieteinnahmen als auch von einem steigenden Kapitalwert.
Photovoltaik und Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus: Chancen der Kombination
Viele fragen sich, wo der Nutzen einer Kombination von Wärmepumpe und Photovoltaik-Anlage im Mehrfamilienhaus liegt. Im Sommer ist der PV-Ertrag am höchsten, während die Wärmepumpe kaum Strom braucht. Im Winter ist dagegen der Strombedarf der Wärmepumpe am höchsten, während die PV-Anlage nur noch wenig Strom liefert.
PV-Strom in Übergangszeiten für die Wärmepumpe nutzen
Sinnvoll ist die Kombination vor allem im Frühjahr und Herbst: Dann erzeugt die Photovoltaik-Anlage noch spürbar Strom, während die Wärmepumpe bereits regelmäßiger arbeitet. Mit einer passenden Steuerung lässt sich dann die Warmwasserbereitung oder ein kurzer Heizbetrieb in die sonnigen Stunden legen, insbesondere auf Zeiten, wenn die Mieter einen geringen Strombedarf in ihren Haushalten haben.
Der Verkauf des PV-Stroms an Mieter ist wirtschaftlich am sinnvollsten
Für die Verwendung des Stroms von der PV-Anlage eines Mehrfamilienhauses gibt es vier theoretische Optionen:
- ins allgemeine Netz einspeisen
- für den Hausstrom wie Licht und Fahrstuhl verwenden
- an die Bewohner weiterverkaufen oder
- für den Betrieb der Wärmepumpe verwenden.
Wirtschaftlich am sinnvollsten ist es, wenn er in erster Linie an die Bewohner verkauft wird. Über ein gemeinschaftliches Gebäudeversorgungskonzept (GGV) oder ein Mieterstrommodell lässt sich der PV-Strom für rund 24 bis 28 Cent pro Kilowattstunde verkaufen – günstiger für die Mieter als der Marktpreis, und für den Eigentümer ein direkter Beitrag zur Refinanzierung der Investition.
Die Wärmepumpe sollte mit Netzstrom betrieben werden
Für den Betrieb der Wärmepumpe ist die wirtschaftlichste Lösung, sie in erster Linie mit Netzstrom zu betreiben, da dieser Kostenblock vollständig auf die Nebenkosten umgelegt wird. Aus Sicht des Inhabers kann man hier weder Geld verlieren, noch gewinnen, weil es ein durchlaufender Posten ist. Darüber hinaus gibt es spezielle Stromtarife für Wärmepumpen, die deutlich günstiger als die normalen Strompreise sind, sodass auch die Mieter davon profitieren. Nur zu den Zeiten, in denen nicht der gesamte PV-Strom von den Mietern abgenommen werden kann, sollte er zur Deckung des Wärmepumpenbedarfs eingesetzt werden.
In der Gesamtbilanz macht die Kombination von Wärmepumpe und PV großen Sinn
Im Ergebnis ist es trotz allem sinnvoll, im Mehrfamilienhaus eine PV-Anlage und eine Wärmepumpe zu installieren. Sowohl aus wirtschaftlicher als aus energetischer Sicht ist die Gesamtbilanz entscheidend.
Der PV-Ertrag wird vorrangig als Mieterstrom bzw. im GGV verkauft und refinanziert für den Inhaber die Investition, während er für die Mieter die Stromkosten senkt. Die Wärmepumpe senkt für den Mieter die Heizkosten, während die Mieten in etwa in gleicher Dimension steigen, womit der Vermieter die Wärmepumpe finanziert.
Die Mieter profitieren am Ende von höherem Wohnkomfort, insgesamt leicht sinkenden oder gleichbleibenden Kosten und vor allem von zukünftig stabilen, nicht weiter steigenden Energiepreisen. Der Vermieter profitiert fünffach von der Investition:
- durch steigende Mieteinnahmen,
- durch Erlöse durch den PV-Strom-Verkauf,
- Steuerersparnisse,
- niedrigere CO²-Steuern und
- einem Wertzuwachs der Immobilie.
Auch für die energetische Bilanz des Mehrfamilienhauses ist die Kombination sehr sinnvoll und leistet einen großen Beitrag für den Klimaschutz. Der Bedarf für externen Strom für das Mehrfamilienhaus sinkt dank der PV-Anlage deutlich. Durch die Wärmepumpe wird der Bedarf an Öl und Gas auf null gesenkt, während der Strombedarf leicht steigt.
Planung & Umsetzung – typische Stolperfallen vermeiden
Warum die richtige Reihenfolge der Maßnahmen entscheidend ist
Für den Einbau einer Wärmepumpe in ein Mehrfamilienhaus sind meist keine umfangreichen Sanierungen notwendig. Oft reicht es, einzelne Punkte wie Heizflächen, Vorlauftemperaturen oder die Hydraulik zu optimieren, damit die Anlage effizient arbeiten kann. Wenn ohnehin eine größere Sanierung ansteht, sollte sie jedoch vor dem Einbau der Wärmepumpe erfolgen, da eine verbesserte Dämmung und moderne Fenster den Heizbedarf deutlich senken und eine kleinere, günstigere Wärmepumpe ermöglichen. Entscheidend ist, die Maßnahmen in einer sinnvollen Reihenfolge zu planen – so vermeiden Eigentümer unnötige Mehrkosten und stellen sicher, dass die Wärmepumpe langfristig wirtschaftlich betrieben wird.
Rechtliche Vorgaben und Förderfristen frühzeitig beachten
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt klare Pflichten für den Heizungstausch vor, zum Beispiel die Vorgabe von 65 Prozent erneuerbaren Energien bei neuen Heizungen sowie die Austauschpflicht alter Öl- und Gasheizungen. Zusätzlich können Sonden und manchmal auch Erdkollektoren für Sole-Wasser-Systeme genehmigungspflichtig sein. Auch Förderprogramme haben feste Fristen, die eingehalten werden müssen. Wer rechtzeitig plant, sichert sich nicht nur Zuschüsse, sondern vermeidet auch Verzögerungen bei der Umsetzung.
Heizlastberechnung als Grundlage für die richtige Dimensionierung
Ein häufiger Fehler ist eine falsche Größe der Wärmepumpe. Eine zu klein ausgelegte Wärmepumpe deckt den Bedarf zwar mithilfe eines Heizstabs, verursacht dadurch aber höhere Stromkosten und mehr Verschleiß. Eine zu große Anlage verbraucht durch häufiges Takten unnötig Strom und ihre Lebensdauer wird dadurch verkürzt. Eine fundierte Heizlastberechnung durch einen Heizungsbauer oder Energieberater ist daher unverzichtbar. Sie zeigt genau, welche Leistung das System braucht, und sorgt für eine effiziente und wirtschaftliche Auslegung.
Fazit: Wärmepumpe als Standardlösung für Mehrfamilienhäuser
Wärmepumpen für Mehrfamilienhäuser im Bestand sind keine Utopie mehr, sie sind Realität und heute bereits der Standard. Sie sind die wirtschaftlichste Lösung, bieten Rechtssicherheit und sind technisch ausgereift. Durch Wärmepumpen wird der Gebäudewert gesteigert, Investitionskosten können auf Mieten umgelegt und steuerlich geltend gemacht werden, Energiekosten für die Bewohner sinken und sie machen unabhängig von immer teureren fossilen Energien.
Wer jetzt handelt, profitiert doppelt: von hohen Förderquoten und von Planungssicherheit für die nächsten Jahrzehnte. Der Klima Coach begleitet Eigentümer und Verwaltungen bei Analyse, Strategie und Umsetzung – von der ersten Einschätzung über den individuellen Sanierungsfahrplan bis hin zur Fördermittelberatung. So wird der Umstieg nicht zum Risiko, sondern zur Investition mit klaren Vorteilen.
Gesetzliche Pflichten 2025 für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern im Überblick
Sanierungspflicht im Mehrfamilienhaus 2025: GEG-Pflichten im Überblick
2025 bringt für Eigentümer und Verwalter von Mehrfamilienhäusern klare Vorgaben: Das Gebäudeenergiegesetz, neue Photovoltaik-Regeln in einzelnen Bundesländern und die Heizkostenverordnung setzen verbindliche Leitplanken für Heizung, Dämmung und Energieverbrauch. Diese Pflichten sind nicht optional – sie betreffen alle, die ihre Immobilien sicher und wirtschaftlich in die Zukunft führen wollen.
Gleichzeitig eröffnen die Regelungen Chancen: Wer die gesetzlichen Anforderungen jetzt im Blick hat, kann Maßnahmen so planen, dass sie sich mehrfach auszahlen – durch Rechtssicherheit, Wertsteigerungen, höhere Mieten, geringere Energiekosten, höhere Attraktivität und stabile Werte. Doch welche Pflichten gelten wirklich für Mehrfamilienhäuser im Jahr 2025? Wo ist sofortiges Handeln gefragt, wo entsteht Spielraum – und wie lassen sich Pflichten mit wirtschaftlichen Vorteilen verbinden?
In diesem Blogbeitrag gebe ich Ihnen einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben für 2025, zeige die zentralen Fristen, Pflichten und wirtschaftlichen Hebel und erkläre, warum es sich lohnt, frühzeitig mit einer klaren Strategie zu arbeiten. So können Sie sicher sein, dass Sie nicht nur Pflichten erfüllen, sondern Ihre Immobilie zukunftsfähig und rentabel aufstellen.
Ob Sie ein ganzes Mehrfamilienhaus besitzen, Teil einer Eigentümergemeinschaft sind oder ein größeres Portfolio betreuen – 2025 bringt verbindliche Vorgaben, die Sie kennen sollten. Nachfolgend ordne ich die relevanten Regeln ohne Alarmismus ein, erkläre, wann welche Vorschrift greift, und zeige, wie sich aus Pflichterfüllung handfeste Vorteile für Betriebskosten, Rentabilität, steuerliche Gestaltung und Wertstabilität entwickeln. Die meisten Vorgaben wirken anlassbezogen und lassen sich mit ohnehin geplanten Investitionen verbinden – genau darin liegt Ihre Chance.
Als Der Klima Coach unterstütze ich Sie dabei, die gesetzlichen Vorgaben nicht nur einzuhalten, sondern wirtschaftlich für sich zu nutzen. Wenn Sie wissen möchten, wie sich diese Vorgaben konkret auf Ihre Immobilie auswirken, können Sie ein kostenloses Erstgespräch mit mir vereinbaren – praxisnah, individuell und unverbindlich.
Was 2025 für Eigentümer und Verwaltungen wirklich zählt
Ob Sie gerade Instandhaltungen planen, eine Sanierung vorbereiten oder Wohnungen neu vermarkten – 2025 sollten Sie die gesetzlichen Vorgaben rund um Energie und Sanierung im Blick haben. Für Mehrfamilienhäuser konzentrieren sich die Pflichten auf wenige, dafür entscheidende Stellschrauben.
Zentrale Pflichten für Heizungen im Mehrfamilienhaus
Dazu gehört, dass neue Heizungen künftig so ausgelegt sein müssen, dass sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Alte Konstanttemperaturkessel, die seit Jahrzehnten laufen, dürfen nicht mehr weiterbetrieben werden. Auch beim Wärmeschutz gibt es klare Vorgaben: Die oberste Geschossdecke zu unbeheizten Dachräumen muss ausreichend gedämmt sein, ebenso frei zugängige Leitungen in Keller oder Dachboden.
Weitere Pflichten: Photovoltaik, Energieausweis und Heizkostenabrechnungs
In einigen Bundesländern greifen zudem Photovoltaik-Pflichten, sobald ein Neubau entsteht oder ein Dach grundlegend saniert wird. Und schließlich spielen auch der Energieausweis bei Vermietung oder Verkauf sowie die Heizkostenverordnung mit ihrer Pflicht zu fernablesbarer Technik eine wichtige Rolle. Mehr Details und wirtschaftliche Modelle finden Sie in meinem Blogbeitrag Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus, inklusive einer detaillierten Übersicht zu PV-Pflichten und Renditemodellen. Diese Rahmenbedingungen bilden die Grundlage, auf der Sie Ihre Investitionen planen können – mit genug Spielraum, um den richtigen Zeitpunkt und die passende Reihenfolge für Ihr Gebäude festzulegen.
Gesetzliche Vorgaben als wirtschaftliche Chance nutzen
Wichtig ist dabei: Die gesetzlichen Pflichten bedeuten nicht automatisch höhere Kosten. Im Gegenteil – wenn Sie die Maßnahmen geschickt aufeinander abstimmen, können Sie gleich mehrfach profitieren. Investitionen steigern den Wert Ihrer Immobilie, sind steuerlich absetzbar und können auf die Miete umgelegt werden. Zusätzliche Einnahmen können durch den Verkauf des Stroms einer PV-Anlage generiert werden und Ihr Anteil an der CO₂-Steuer sinkt deutlich, sobald das Gebäude energetisch modernisiert ist. Pflicht und wirtschaftlicher Vorteil gehen hier Hand in Hand.
Heizungspflicht 2025: Was die 65 %-Vorgabe für erneuerbare Energien im Mehrfamilienhaus bedeutet
Was die 65-Prozent-Pflicht für Heizungen im Bestand bedeutet
Für Bestandsgebäude schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in § 71 künftig verbindlich vor, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Pflicht gilt, sobald die jeweilige Kommune ihre Wärmeplanung abgeschlossen hat – in Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern spätestens bis zum 30. Juni 2026, in kleineren Gemeinden bis spätestens 30. Juni 2028.
Ab diesem Zeitpunkt gilt: Wer eine neue Heizung einbaut, muss die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien erfüllen. Spätestens dann führt am Umstieg auf eine Wärmepumpe in den meisten Fällen kein Weg mehr vorbei. Damit wird die Wärmepumpe zum neuen Standard für Heizsysteme – sie ist technisch ausgereift, hat im Lebenszyklus die geringsten Kosten, hat einen sehr kleinen Klimafußabdruck und ist für die meisten Bestandsgebäude gut geeignet. Für Eigentümer bedeutet das: Sie müssen nicht in Aktionismus verfallen, aber klug ist es, den Umstieg auf eine Wärmepumpe jetzt schon vorzubereiten, anstatt abzuwarten, bis eine Heizung endgültig ausfällt.
Für Eigentümer und Verwaltungen von Mehrfamilienhäusern bedeutet das konkret: Wer jetzt handelt, sichert sich Fördermittel und Planungsspielraum. Ohne eine klare Strategie riskieren Sie nicht nur Bußgelder, sondern auch deutlich höhere Betriebskosten. Als Der Klima Coach helfe ich Ihnen, rechtzeitig auf Wärmepumpen und wirtschaftlich sinnvolle Kombinationen mit Photovoltaik umzusteigen.
Einige Heizkessel müssen zwingend ausgetauscht werdens
Neben der 65-Prozent-Pflicht für Erneuerbare Energien schreibt das GEG auch eine klare Austauschpflicht vor: Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, dürfen nicht mehr betrieben werden (§ 72 GEG). Für Eigentümer bedeutet das, dass ein Heizungstausch nicht aufgeschoben werden kann, wenn ein solches Gerät im Keller steht. Ansonsten können empfindliche Strafen drohen, von bis zu 50.000€. Nutzen Sie diesen Zeitpunkt, um direkt auf eine Wärmepumpe umzusteigen – so vermeiden Sie, in eine Lösung zu investieren, die in wenigen Jahren nicht mehr zulässig ist.
Wärmepumpen werden auch im Bestand zum Standard
Aus wirtschaftlicher Sicht lohnt sich der Umstieg auf eine Wärmepumpe in der Regel für alle Heizungen, die älter als 20 Jahre sind. Die Preise für Gas und Öl werden mit großer Sicherheit weiter steigen. Auch die Kosten für Vermieter durch die CO²-Abgabe bei Gas– und Ölheizung werden deutlich höher, insbesondere wenn ein Gebäude schlecht saniert ist. Eine Wärmepumpe erhält drei Viertel der von ihr benötigten Energie gratis durch die Umweltwärme und das verbleibende Viertel kommt aus dem Stromnetz, oder im besten Fall von der eigenen Photovoltaik-Anlage. Die Kosten für die CO²-Abgabe entfallen zum großen Teil. Darüber hinaus erhält man derzeit noch bis zu 55% Förderung für Wärmepumpen, wenn eine alte Gas- oder Ölheizung dadurch ersetzt wird.
Dämmung und Wärmepumpe müssen klug aufeinander abgestimmt werden
Wichtig ist, die Reihenfolge für den Umstieg auf eine Wärmepumpe richtig zu planen. Meist beginnt es mit der Dämmung des Gebäudes – ob Dach, Fassade oder Fenster. Denn je weniger Wärme verloren geht, desto effizienter arbeitet die Wärmepumpe und desto geringer sind die verbleibenden Energiekosten. In vielen Bestandsgebäuden sind die bestehenden Heizkörper dafür völlig ausreichend, ein kompletter Austausch ist oft nicht notwendig.
Wirtschaftliche Vorteile durch Sanierungspflichten nutzen
Wer diese Schritte rechtzeitig angeht, vermeidet nicht nur den Druck späterer Fristen, sondern profitiert auch finanziell: die nach der üppigen Förderung verbleibenden Investitionskosten lassen sich jährlich zu acht Prozent auf die Miete umlegen und gleichzeitig steuerlich absetzen. Dazu kommt, dass die vom Vermieter zu zahlende CO₂-Steuer erheblich sinkt. Und wer zusätzlich Photovoltaik einbindet, kann den erzeugten Strom an die Bewohner verkaufen. Drüber hinaus steigt der Wert der Immobilie. So verbinden Sie die Einhaltung gesetzlicher Pflichten mit einer Investition, die Ihre Immobilie wertvoller, wirtschaftlicher und zukunftssicher macht.
Alternativen zu Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern
Für einen kleinen Anteil der Mehrfamilienhäuser im Bestand wird der Einbau einer Wärmepumpe allein nicht ausreichen, oder nicht die wirtschaftlich sinnvollste Alternative. Wenn eine alleinige Wärmepumpenlösung nicht umsetzbar ist, kann eine Wärmepumpe im Hybridsystem mit einem weiteren Wärmeerzeuger betrieben werden. Dies kann ein alter Gas- oder Ölkessel sein, der aber schrittweise auf Biomasse umgestellt werden muss. Manchmal ist auch eine Holzpellet-Heizung eine sinnvolle Alternative, oder die Verwendung von Solarthermie. Letzteres lässt sich besonders gut mit einer Wärmepumpe kombinieren. Fernwärme kann eine Alternative sein, wenn sie vor Ort verfügbar ist, ist aber in den meisten Fällen teurer und weniger flexibel als eine Wärmepumpenlösung.
Nachrüstpflichten 2025 – kleine Maßnahmen mit großer Wirkungilienhaus
Heizungsmodernisierung strategisch planen
Die Austauschpflicht für Konstanttemperaturkessel ist nur ein Teil des Bildes. Für Eigentümer entscheidend ist, den Zeitpunkt eines Heizungstauschs nicht isoliert zu sehen, sondern in eine Gesamtstrategie einzubetten. Dabei sollte vor allem ein klarer Maßnahmen– und Zeitplan zu ausreichender Dämmung, Einbau einer Wärmepumpe und Installation einer Photovoltaik-Anlage aufeinander abgestimmt und die Wirtschaftlichkeit des gesamten Maßnahmenpakets berücksichtigt werden. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) hilft, Reihenfolge und Förderungen optimal zu nutzen – und vermeidet teure Doppelarbeiten. Wer darüber hinaus jetzt schon hydraulischen Abgleich, Regelungsoptimierung oder einen Pumpentausch mitdenkt, schafft die Grundlage für eine künftige Wärmepumpe – und profitiert sofort von effizienterem Betrieb.
Oberste Geschossdecke oder Dach dämmen
Die Dämmung der obersten Geschossdecke zu unbeheizten Dachräumen ist Pflicht, wenn der Mindestwärmeschutz nicht erfüllt ist. Als Mindestwärmeschutz gilt nach Gebäudeenergiegesetz, dass die Wärmedurchlässigkeit der Decke einen bestimmten Grenzwert nicht überschreiten darf – praktisch heißt das: ist die Decke ungedämmt oder nur sehr schwach gedämmt, besteht Handlungsbedarf. Die Pflicht gilt für nahezu alle beheizten Mehrfamilienhäuser, unabhängig vom Baujahr; Ausnahmen bestehen nur, wenn die Decke bereits ausreichend gedämmt ist oder das Gebäude ohnehin umfassend saniert wird. Wenn das Dach unbeheizt ist, ist die Dämmung der obersten Geschossdecke ausreichend. Dies ist eine schnelle und kostengünstige Maßnahme, die sich sehr schnell amortisiert. Wenn die Etage direkt unter dem Dach beheizt ist, muss das Dach selbst gedämmt werden. Dies ist teurer, aber gesetzlich vorgeschrieben und mittelfristig auch wirtschaftlich sinnvoll.
Leitungen in unbeheizten Bereichen dämmen
Ungedämmte Leitungen in Keller oder Dachboden führen zu großen Energieverlusten. Das Nachrüsten ist gesetzlich vorgeschrieben, läuft technisch unkompliziert ab, ist sehr günstig und hat eine der schnellsten Amortisationsraten im Energieeffizienzbereich. Gerade in Mehrfamilienhäusern mit langen Leitungswegen zeigt sich der Effekt deutlich in der Bilanz. Die Maßnahme kostet meist nur wenige Euro pro Meter Rohr und senkt die Betriebskosten sofort.
Eigentümerwechsel richtig einordnen
Die oft erwähnte Zwei-Jahres-Frist nach Eigentümerwechsel gilt nur für Ein– und Zweifamilienhäuser. Im Mehrfamilienhaus greifen die Nachrüstpflichten unabhängig davon. Für Eigentümer heißt das: Ein Eigentümerwechsel verschafft keinen Aufschub – wenn Nachrüstungen anstehen, müssen sie zeitnah umgesetzt werden. Gerade deshalb ist es sinnvoll, die Anforderungen frühzeitig zu prüfen und in eine übergeordnete Sanierungsstrategie einzubetten. So vermeiden Sie unnötige Doppelarbeiten und sichern die Wirtschaftlichkeit Ihrer Maßnahmen. Welche Schritte in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind, erläutere ich detailliert in meinem Beratungspaket für Energie Einsteiger oder deutlich detaillierter und mit Umsetzungsunterstützung in meinem Online Kurs.
Photovoltaik – Pflicht und Rendite für Mehrfamilienhäuser
Wann eine PV-Pflicht gilt
Eine bundesweite Pflicht zur Installation von Photovoltaik gibt es bislang nicht. Die meisten Bundesländer haben jedoch eigene Regelungen eingeführt, die vor allem bei Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierungen greifen. Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern bedeutet das: Wer ein Dach saniert, muss die Installation einer PV-Anlage in vielen Regionen verpflichtend mit einbeziehen. Doch auch ohne gesetzliche Pflicht lohnt es sich, Photovoltaik zu installieren – unabhängig davon, ob Dacharbeiten anstehen. Jede ungenutzte Dachfläche verschenkt Renditepotenzial. Einen detaillierten Überblick über Chancen, PV-Pflichten der Länder und Vermarktungsmodelle im Mehrfamilienhaus und Modelle finden Sie in meinem Blogbeitrag Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus: So profitieren Sie als Eigentümer.
Warum PV wirtschaftlich unschlagbar ist
Photovoltaik gehört zu den Investitionen mit der besten Rendite im Gebäudebestand. Wirtschaftlich am profitabelsten ist nicht die Nutzung für Allgemeinstrom, sondern der Verkauf des erzeugten PV-Stroms an die Bewohner. Über die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) –in manchen Fällen alternativ über Mieterstrommodelle – sichern sich Eigentümer stabile Einnahmen, während die Mieter von spürbar günstigeren Strompreisen profitieren. So entsteht eine klassische Win-win-Situation, die weit über eine reine Nebenkostenersparnis hinausgeht. Als Der Klima Coach berate ich Sie detailliert, welches Modell in Ihrem Bestand die höchste Rendite verspricht und wie sich Förderungen optimal nutzen lassen.
Darüber hinaus können die Investitionskosten steuerlich abgeschrieben werden. Auf die Miete können die Investitionskosten aber in der Regel nicht umgelegt werden. In einigen Regionen ist auch eine Förderung des Speichers oder der gesamten Anlage möglich.
Zusätzlich reduziert der Eigenverbrauch von PV-Strom für Wärmepumpen die CO₂-Bilanz und kann die Betriebskosten der Heizung senken – der größte wirtschaftliche Hebel bleibt jedoch die direkte Stromvermarktung an die Mieter. In vielen Fällen ist die Kombination einer PV-Anlage mit Wärmepumpe sinnvoll – einerseits sinken dadurch die Kosten der CO²-Steuer, andererseits werden oft zusätzliche Förderungen möglich. Das stärkt die Gesamtrendite der Photovoltaik im Mehrfamilienhaus, ohne die Priorität der Stromvermarktung an Mieter zu verändern.
Was man bei der Planung einer PV-Anlage berücksichtigen sollte, insbesondere wenn man bei PV-Pflichten lediglich die Mindestanforderungen erfüllen möchte: Je größer die Anlage, desto stärker sinken die spezifischen Kosten pro Kilowattpeak. Das heißt: eine voll belegte Dachfläche bringt nicht nur mehr Stromertrag, sondern verbessert auch die Gesamtrendite der Investition.
Verwaltungs- und Nachweispflichten im Alltag
Energieausweis bei Verkauf und Vermietung korrekt umsetzen
Der Energieausweis ist Pflicht und muss bereits bei Verkauf oder Vermietung vorliegen – nicht erst beim Vertragsabschluss. Anzeigen müssen Angaben wie Ausweisart, Endenergiekennwert, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse enthalten. Wer den Energieausweis frühzeitig vorbereitet und die Pflichtangaben in Vorlagen hinterlegt, reduziert Fehler, vermeidet Bußgelder und beschleunigt den gesamten Prozess.
Energieausweis nach Modernisierung aktualisieren
Nach erfolgten energetischen Maßnahmen zahlt sich ein aktualisierter Bedarfsausweis doppelt aus: Er macht Fortschritte transparent und unterstützt Gespräche mit Banken und Investoren. Gleichzeitig stärkt er die Position in der Vermietung, weil er die geringeren Energiekosten transparent macht.
Heizkostenverordnung praxistauglich erfüllen
Bis Ende 2026 müssen alle Bestandsgebäude mit fernablesbarer Messtechnik ausgestattet sein. Sobald die Technik installiert ist, sind monatliche Verbrauchsinformationen für die Mieter Pflicht. Wer die Umrüstung mit anderen Sanierungsarbeiten bündelt und auf Geräte setzt, die auch in Zukunft mit neuer Software oder zusätzlicher Technik zusammenarbeiten können, spart Aufwand bei der Abrechnung, erkennt Auffälligkeiten früh und reduziert Rückfragen in der Kommunikation.
Prioritäten 2025 – Pflichten in der Praxis umsetzen
Am Anfang steht die Planung
Auch wenn schnelle Maßnahmen gesetzlich gefordert sind und wirtschaftlich sinnvoll sind, ist eine gründliche Planung essenziell. Ansonsten kommt es zu Mehrkosten und es werden große wirtschaftliche Potenziale verschenkt. In der Regel ist die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) unerlässlich, oder zumindest eine Beratung durch einen qualifizierten Energieberater zu sinnvollen Maßnahmen.
Sofort wirksame Maßnahmen zuerst umsetzen
Dämmung von Leitungen und Geschossdecken sind schnell umgesetzt, bringen messbare Effekte und schaffen die Grundlage für effizientere Heizsysteme.
Heizungsstrategie festlegen
Mit der Pflicht für 65% Erneuerbare Energien beim Heizen rückt die Wärmepumpe auch im Bestand in den Mittelpunkt. Prüfen Sie frühzeitig Dämmung, Heizflächen und den Stromanschluss – so schaffen Sie die Grundlage für ein effizientes System. Wer rechtzeitig plant und umsetzt, nutzt Förderungen und Umlagevorteile. Fernwärme oder hybride Lösungen sind nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich sinnvoll.
Dach und Photovoltaik gemeinsam planen
Eine PV-Anlage gehört in jede Dachplanung. Das steigert die Wirtschaftlichkeit, erfüllt Landesvorgaben und verbessert die CO₂-Bilanz. In jedem Jahr ohne laufende PV-Anlage entgehen dem Eigentümer Gewinne. Und für die Finanzierung ist kaum eigenes Kapital notwendig.
Wirtschaftliche Chancen konsequent nutzen
Alle gesetzlichen Pflichten lassen sich wirtschaftlich positiv nutzen – von der Umlage der Investitionskosten auf die Miete, über die steuerliche Absetzbarkeit einzelner Maßnahmen bis hin zu stabilen Einnahmen durch Photovoltaik und einer spürbaren Entlastung bei der CO₂-Steuer. So werden gesetzliche Vorgaben zu einem Hebel für Wertsteigerung und sichere Erträge.
Fazit
Die gesetzlichen Pflichten 2025 sind klar: 65% erneuerbare Energien bei neuen Heizungen, Austausch alter Konstanttemperaturkessel, Pflichtdämmungen an Decken und Leitungen, PV-Vorgaben der Länder sowie Energieausweis und Heizkostenverordnung. Wer diese Vorgaben bei seiner Planung respektiert, gewinnt doppelt – Rechtssicherheit und wirtschaftliche Vorteile. Mit der richtigen Strategie wird die Energiewende im Mehrfamilienhaus nicht zur Belastung, sondern zur Investition in Wertsteigerung, wirtschaftlich enorm profitabel und bringt Zukunftssicherheit. Als Klima Coach zeige ich Ihnen, wie Sie gesetzliche Pflichten Schritt für Schritt in wirtschaftliche Vorteile verwandeln.
Photovoltaik im Mehrfamilienhaus: So profitieren Eigentümer von einer PV-Anlage
Photovoltaik im Mehrfamilienhaus: So profitieren Eigentümer von einer PV-Anlage
Photovoltaik-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern sind längst kein Zukunftsthema mehr – sie sind heute eine der profitabelsten Investitionen für Eigentümer und Wohnungsunternehmen. Angesichts steigender Strompreise, gesetzlicher PV-Pflichten in vielen Bundesländern und attraktiver Förderprogramme lohnt es sich, die Installation einer PV-Anlage auf dem Dach Ihres Mehrfamilienhauses voranzubringen. Doch welche Modelle gibt es, welche Kosten entstehen und wie lässt sich der erzeugte Solarstrom am besten nutzen?
In diesem Blogartikel zeige ich Ihnen, wann sich eine Photovoltaik-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus lohnt, mit welchen Investitionskosten man rechnen muss und welche Optionen zur Stromverwertung zur Verfügung stehen – von Mieterstrom über gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) bis hin zur Netzeinspeisung. Außerdem erfahren Sie, wie Eigentümer die Wirtschaftlichkeit maximieren und welche ersten Schritte nötig sind, um eine PV-Anlage erfolgreich umzusetzen.
Mit dem PV-Paket des Klima Coach erhalten Sie nicht nur eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, sondern auch Unterstützung bei der Umsetzung Ihres Photovoltaik Projekts auf einem Mehrfamilienhaus.
Wann lohnt sich eine Photovoltaik-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus?
Eine PV-Anlage für ein Mehrfamilienhaus lohnt sich fast immer
Von knapp 3,3 Mehrfamilienhäusern in Deutschland verfügt nur ein Bruchteil über eine Photovoltaik-Anlage. 2024 wurden weniger als 2.000 PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern installiert, die Gesamtzahl stieg also nur um 0,06%. Aus wirtschaftlicher Sicht ist mir diese Zahl völlig unverständlich.
Zwar sind die Installationskosten für eine Photovoltaik-Anlage nicht gering. Die Investitionskosten lassen sich in der Regel aber innerhalb von 10 Jahren amortisieren, oft noch schneller. Da viele Module eine Garantie von 30 Jahren und gute Speicher von 20 Jahren haben, beträgt die Amortisationszeit durch Verkauf des PV-Stroms an Mieter und steuerliche Abschreibungen weniger als die Hälfte der Lebenszeit der Anlage. Dazu kommt eine Wertsteigerung der Immobilie. In Regionen mit einer Photovoltaik-Förderung lässt sich die Wirtschaftlichkeit weiter verbessern. Über die gesamte Lebenszeit gerechnet sind Photovoltaik-Anlagen also äußerst profitabel. Sie lassen sich durch staatlich garantierte, besonders günstige Kredite mit geringen Eigenkapitalanforderungen auch sehr gut finanzieren.
Daher kann man pauschal sagen, dass die Installation einer Photovoltaik-Anlage fast immer wirtschaftlich vorteilhaft ist. Weniger profitabel und oft nicht lohnenswert sind PV-Anlagen nur in den folgenden Fällen:
- ein großer Teil des Daches zeit nach Norden, Nordosten oder Nordwesten,
- ein großer Anteil des Daches ist durch Bäume oder Nachbargebäude stark beschattet,
- das Dach ist durch Fenster und Gauben in sehr viele kleine Teile zergliedert und bietet kaum zusammenhängende freie Flächen oder
- das Dach ermöglicht aus statischen Gründen in seiner jetzigen Form keine Installation einer PV-Anlage.
In einigen dieser Fälle lohnt sich aber stattdessen die Installation einer Fassaden-PV-Anlage. Dies kann man jederzeit durch einen Energieberater oder einen Solateur überprüfen.
Wer keine PV-Anlage installiert, verliert Geld
Eine PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus führt durch den Verkauf des Stroms an die Mieter zu einem stetigem Zusatz-Einkommen. Je später die Anlage installiert wird, desto später können diese Profite erwirtschaftet werden. Unabhängig davon gilt in vielen Bundesländern bei Neubauten oder größeren Dachsanierungen eine PV-Pflicht – wer frühzeitig plant, vermeidet Umsetzungsdruck und profitiert von besserer Termin- und Budgetplanung. Unrentabel würde eine PV-Anlage erst dann werden, wenn sich die Differenz zwischen den Stromkosten der eigenen PV-Anlage und dem allgemeinen Strompreis stark reduziert.
Da eine PV-Anlage fast keine laufenden Kosten verursacht, sind für die Stromgestehungskosten ausschließlich die Investitionskosten für die Anlage relevant. Einmal installiert, bleiben die Kosten für den PV-Strom gleich, sinken inflationsbereinigt sogar.
Die Stromkosten werden dagegen vermutlich auch weiter steigen. In den letzten zwei Jahrzehnten sind die Strompreise in Deutschland dramatisch angestiegen: von knapp 14 ct/kWh (2000) auf fast 47 ct/kWh (2023) – das entspricht einer Steigerung um mehr als 230 %. Zwar reduziert der steigende Anteil Erneuerbarer Energien Preisschwankungen und langfristig die Stromgestehungskosten. Für den Ausbau der Netze werden aber weiterhin hohe Investitionen notwendig sein, die über die Stromkosten amortisiert werden müssen.
Viele Inhaber und Verwalter von Mehrfamilienhäusern meiden die Installation einer Photovoltaik-Anlage, weil die Einspeisevergütung immer weiter sinkt. Die Einspeisung ist aus wirtschaftlicher Sicht aber sowieso nicht sinnvoll. Wenn der Strom an die Mieter verkauft wird oder für Hausstrom beziehungsweise eine Wärmepumpe genutzt wird, ist die Installation einer Photovoltaik-Anlage nach wie vor sehr profitabel.
Wie teuer ist eine Photovoltaik-Anlage für ein Mehrfamilienhaus?
In erster Linie hängen die Kosten für eine Photovoltaik-Anlage von der Größe und der gewählten Qualität ab. Insbesondere bei Mehrfamilienhäusern gilt, dass jedes Gebäude anders ist. Daher sind die in diesem Blogartikel angegebenen Zahlen mit Vorsicht zu genießen, es sind lediglich auf Durchschnittswerten basierte Schätzungen.
Bei Zahlen zu Kosten einer Photovoltaik-Anlagen, welche Vergleichsportale und eine KI angeben, würde ich vorsichtig sein. Meist können diese nicht den Mehraufwand einer Photovoltaik-Anlage für ein Mehrfamilienhaus berechnen. In der Regel sind Zahlen die man online findet deutlich niedriger, als die Angebote, die man später erhält. Realistische kann man die Kosten erst einschätzen, wenn man Solateure in seiner Region um ein konkretes Angebot für das entsprechende Gebäude bittet.
Die Kosten hängen in erster Linie von der Größe der PV-Anlage ab
Der wichtigste Faktor für die Kosten einer Photovoltaik-Anlage ist die Größe. Bei zunehmender Größe nehmen die Kosten für jedes weitere kWp leicht ab. In etwa kann man pro kWp mit Kosten von 1.500-3.000€ rechnen, das hängt von der Voraussetzung des Gebäudes und der Qualität des Anbieters ab.
Wie groß man die PV-Anlage plant, hängt in der Regel von der Größe und Nutzbarkeit des Daches ab. Bei den meisten Mehrfamilienhäusern ist der Strombedarf aller Stromabnehmer deutlich höher als das PV-Potential des Daches. Zwar werden in der Regel nicht alle Inhaber beziehungsweise Mieter den PV-Strom abnehmen wollen, das ist aber normalerweise auch nicht notwendig. In den meisten Fällen sollte man aus wirtschaftlichen Gründen das gesamte sinnvoll nutzbare PV-Potential des Daches ausschöpfen. Das heißt, es sollten alle größeren zusammenhängende Flächen des Daches mit PV-Modulen belegt werden.
Wie viel kWp auf ihrem Dach sinnvoll installiert werden kann, sollten Sie sich von einem Energieberater oder einem Solateur berechnen lassen. Alle Online-Tools, die ich kenne, führen oft zu sehr falschen Ergebnissen. Eine grobe Einschätzung können Sie erhalten, wenn sie auf Google Earth die frei belegbaren Dachflächen Ihres MFH ausmessen (oder noch besser, wenn Sie dies auf Grundlage verfügbarer Baupläne machen).
Je höher die Qualität der PV-Anlage desto höher die Kosten
Leider gilt auch bei Photovoltaik-Anlagen: je besser, desto teurer. Dies bezieht sich einerseits auf PV-Module. Je höher die Leistung pro Modul, je höher die Sicherheit und je schöner anzusehen, desto teurer ist das Modul. Speicher sind dann besonders teuer, wenn sie leistungsstark sind, über viele Funktionen wie ein Home Energy Management System verfügen, eine lange Garantie haben, von einem sehr zuverlässigen Hersteller stammen und eine lange Garantiezeit anbieten. Dasselbe gilt für Wechselrichter, wobei es hier deutlich geringe Qualitäts- und Preisunterschiede gibt wie bei den Speichern.
Nicht unterschätzen sollte man die Qualität des Unternehmens, welche die Anlage installiert und in Betrieb nimmt. Leider gibt es viele schwarze Schafe in der Branche, die nach der Anzahlung verschwinden, mit viel Pfusch arbeiten oder Aufträge extrem langsam abarbeiten. Andererseits gibt es auch einige sehr zuverlässige Unternehmen, die hochwertige Produkte verwenden, Probleme sofort lösen und die wöchentlichen Änderungen in der Branche kennen. Anbieter die etwas teurer als die Konkurrenz sind, dafür aber deutlich bessere Bewertungen erhalten, sind die Zusatzkosten fast immer wert.
Faktoren für die Kosten einer PV-Anlage
Was viele überrascht: die Hauptkomponenten einer Photovoltaik-Anlage – die Module – machen nur 20-30% der Kosten aus. Selbst Premium-Module, die besonders leistungsfähig sind, kosten heute meist nur noch zwischen 250€ und 350 €.
Teurer als die Module ist in der Regel der Speicher, er macht meist Kosten zwischen 30-35% der gesamten Anlage aus. Trotzdem ist ein Speicher fast immer wirtschaftlich sinnvoll, da so ein wesentlich höherer Anteil des Stroms an die Mieter verkauft werden kann.
Kurzer Exkurs zum Vorteil eines Speichers: den höchsten Strom-Ertrag hat eine PV-Anlage im Schnitt zwischen 11.00 und 14.00. Zu dieser Uhrzeit ist aber der Bedarf bei den Mietern relativ niedrig, daher findet sich für einen großen Teil des Stroms kein Abnehmer im Gebäude. Der PV-Strom muss also eingespeist werden, wodurch der Inhaber der Anlage 6,8 Cent / kWh erhält. Der größte Bedarf für Strom bei den Mietern besteht zwischen 7.00 und 9.00 sowie zwischen 17.00 und 20.00. Nur mit Speicher kann man zu dieser Uhrzeit ganzjährig den PV-Strom nutzen. Mit Speicher kann ich also den Großteil des Stroms für einen Preis zwischen 24 – 30 Cent pro kWh verkaufen, anstatt lediglich 6,8 Cent / kWh zu erhalten.
Wechselrichter und die Arbeitszeit machen jeweils ca. 10% der Gesamtkosten aus. Zusätzlich muss man die Kosten der Unterkonstruktion für die Module, der Elektrik und des Gerüstes beachten.
Beispiel für die Kosten einer PV-Anlage
Jedes Mehrfamilienhaus ist anders. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick, wie hoch die Investition für eine PV-Anlage in etwa sein können und wie die Kosten im Durchschnitt verteilt sind:
| Kosten in € für 10 kWp | Kosten in % für 10 kWp | Kosten in € für 15 kWp | Kosten in % für 15 kWp | Kosten in € für 20 kWp | Kosten in % für 20 kWp | |
| Module | 5.500€ | 22% | 8.910€ | 27% | 12.000€ | 30% |
| Unterkonstruktion | 1.750€ | 7% | 2.640€ | 8% | 3.600€ | 9% |
| Elektrik | 2.000€ | 8% | 2.640€ | 8% | 3.600€ | 9% |
| Gerüst | 1.250€ | 5% | 1.650€ | 5% | 1.600€ | 4% |
| Arbeitszeit | 3.250€ | 13% | 3.630€ | 11% | 3.600€ | 9% |
| Wechselrichter | 2.500€ | 10% | 2.970€ | 9% | 3.600€ | 9% |
| Speicher | 8.750€ | 35% | 10.560€ | 32% | 12.000€ | 30% |
| Summe | 25.000€ | 100,0% | 33.000€ | 100,0% | 40.000€ | 100,0% |
PV-Pflicht: gesamtes Dach belegen oder nur 30%?
In immer mehr Städten und Bundesländern gibt es eine PV-Pflicht für Neubauten, oft auch für sanierte Dächer von Mehrfamilienhäusern. In den meisten Fällen ist eine Mindest-PV-Quote vorgegeben, in Hamburg und Berlin beispielsweise 30%. Viele Eigentümer stehen vor der Frage, ob sie lediglich die geforderten 30% belegen sollen, oder eine größere Fläche.
Je größer die PV-Anlage, desto profitabler ist sie
Eine Photovoltaik-Anlage auf Mehrfamilienhäusern ist vor allem dann profitabel, wenn der Strom in Form des Mieterstroms oder der GGV an die Mieter weiterverkauft wird. Die Umstellung der Zähler, die Einrichtung des Verkaufssystems und die notwendigen Verträge sind dafür relativ kostenintensiv. Für eine 20kWp PV-Anlage sind diese System-Kosten nicht viel höher als für eine 10kWp Anlage. Darüber hinaus ist die Installation einer 20kWp in der Regel nicht doppelt so teuer wie eine 10kWp-Anlage. Es steht bei der 20kWp Anlage aber doppelt so viel Strom zum Verkauf zur Verfügung. Daher ist die Amortisierung bei einer größeren Anlage deutlich schneller. Der Gesamtprofit ist bei der größeren Anlage natürlich auch deutlich höher als bei der kleineren. Daher empfehle ich Inhaber oder Verwaltungen in der Regel die gesamte sinnvoll verwendbare Dachfläche mit PV-Modulen voll zu belegen und nicht nur die Mindestanzahl.
Ausnahmen und Befreiungen sind schwierig
Die Regeln für Ausnahmen und Befreiungen von der PF-Pflicht sind sehr strikt. Ausnahmen von der Pflicht gelten nur für Dächer, deren gesamte Dachfläche nach Norden ausgerichtet ist, deren Statik keine PV-Anlage erlaubt, bei denen Denkmalschutz gilt oder wenn der Bebauungsplan dem entgegensteht. Befreiungen sind in der Regel vorgesehen, wenn eine PV-Anlage nicht wirtschaftlich ist oder nicht finanziert werden kann. Diese Befreiungen werden aber sehr selten gegeben, weil sich fast jede Photovoltaik-Anlage während ihrer Lebensdauer amortisiert und weil umfangreiche, staatlich abgesicherte Finanzierungsförderungen existieren.
Daher empfehle ich von der PV-Pflicht betroffenen Inhabern und Verwaltungen von Mehrfamilienhäusern, nicht zu viel Energie in den Versuch zu stecken, eine Befreiung von der PF-Pflicht zu erhalten. Stattdessen sollte man mit einem Energieberater oder Solateur planen, wie man die Photovoltaik-Anlage möglichst profitabel ausgestaltet.
So nutzen Sie Ihren PV-Strom am profitabelsten
Für den Strom den die Photovoltaik-Anlage erzeugt haben Sie vier Möglichkeiten:
1. Sie nutzen ihn für den Betrieb der Wärmepumpe und für den Hausstrom
2. Sie verkaufen ihn komplett an ihre Mieter, entweder als Mieterstrom oder über die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
3. Sie speisen ihn ins öffentliche Netz ein
4. Sie nutzen einen Teil für die Wärmepumpe beziehungsweise den Hausstrom und einen Teil verkaufen Sie an die Mieter
Die Eigenstromnutzung im Mehrfamilienhaus kann Stromkosten senken, wirtschaftlich am attraktivsten ist jedoch meist der direkte Verkauf des PV-Stroms an die Mieter.
Eigenverbrauch ist sicher, aber nicht sehr profitabel
Die Variante den Strom der Photovoltaik-Anlage für den Betrieb Ihrer Wärmepumpe und des Hausstrom zu nutzen ist die beste Variante für Ihre Mieter. Dadurch können Sie die Kosten des Hausstroms und der Heizung stark reduzieren und ihre Wohnungen attraktiver machen. Sie als Inhaber oder Verwaltung des Mehrfamilienhauses können finanziell davon aber nicht profitieren, weil Sie in diesem Fall keinen Preis für „Ihren“ Strom ansetzen können, sondern lediglich die laufenden Kosten wie Wartung, Versicherungen etc. über die Nebenkosten an die Mieter weitergeben können. Die Investitionskosten können Sie nicht auf die Miete umlegen, sondern lediglich über die AfA abschreiben.
Stromverkauf an Mieter kann sehr lukrativ sein
Wirtschaftlich haben Sie den größten Vorteil dann, wenn Sie den gesamten PV-Strom an Ihre Mieter weiterverkaufen. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die Mieter diesen abnehmen möchten, zum Kauf zwingen können Sie sie nicht. VREY – ein Anbieter für die Verwaltung der GGV – berichtet aber von einer hohen Teilnehmerquote der Mieter. Wenn Sie den gesamten Strom an die Mieter verkaufen, ist das sehr profitabel. Stromgestehungskosten von ca. 11 Cent stehen erzielbare Strompreise von 0,28 – 0,33 Cent entgegen.
Kombination von Eigenverbrauch und Verkauf an Mieter ist die sicherste Variante
Wenn Sie Bedenken haben, dass genügend Mieter den PV-Strom abnehmen, können Sie einen Teil des PV-Stroms für den Betrieb der Wärmepumpe und den Hausstrom verwenden und den Rest an die Mieter verkaufen. Der Vorteil dieser Option: falls zu wenige Mieter den Strom abnehmen möchten, können sie ihn für den Hausstrom und den Betrieb der Wärmepumpe nutzen. Dadurch reduzieren Sie das Risiko, den Strom ins allgemeine Netz einspeisen zu müssen, weil nicht genügend Mieter den Strom abnehmen.
Einspeisung ins Netz = geringster Profit, aber am einfachsten
Bisher haben viele Inhabern von Mehrfamilienhäusern den Strom ins Netz eingespeist, weil sie den Verwaltungsaufwand des Stromverkaufs an die Mieter scheuten. Allerdings ist aufgrund der geringen Einspeisevergütung von 6,8 Cent diese Lösung finanziell wenig attraktiv. Da es mittlerweile viele Anbieter gibt, die den Verwaltungsaufwand des Mieterstrommodells oder der Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung für Verwaltungen von Mehrfamilienhäusern übernehmen, ist die Einspeisung ist Netz meiner Meinung nach nicht mehr sinnvoll.
Welche Lösung aus wirtschaftlicher Sicht die beste ist, hängt individuell von Ihrem Gebäude und den Zielen der WEG ab. Ich kann Ihnen gerne eine individuelle Wirtschaftlichkeitsanalyse und Förderberatung machen.
Mieterstrom oder Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung – Was ist besser?
Mieterstrom ist das herkömmliche, aber aufwändigere Modell
Das Mieterstrommodell wurde 2017 eingeführt. Sein Ziel ist es, dass auch Bewohnerinnen und Bewohnern von Mehrfamilienhäusern von vor-Ort produziertem günstigen Solarstrom profitieren können. Eigentümer oder Hausverwaltungen einer Immobilie können Strom aus einer PV-Anlage direkt an die Mieter liefern, gefördert durch den sogenannten Mieterstromzuschlag (2,59 Cent/kWh bei kleinen, 2,41 Cent/kWh bei großen Anlagen). Die Mieter erhalten dadurch sauberen Strom zu einem Preis unterhalb des Grundversorgungstarifs.
Leider wird die Umsetzung des Mieterstroms durch ein Problem begrenzt: der Vermieter muss als vollwertiger Stromlieferant auftreten. Wenn die PV-Anlage zu wenig produziert, muss der fehlende Strom über den regulären Strommarkt eingekauft werden. Dies führt zu umfangreichen Pflichten wie Stromkennzeichnung, Bilanzkreismanagement, Netzentgelten und Meldepflichten gegenüber Behörden. Die dadurch verursachten Verwaltungskosten sind oft höher als der Mieterstromzuschlag und senken die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung reduziert Verwaltungsaufwand
Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) wurde mit dem Solarpaket I im Jahr 2024 als Alternative zum Mieterstrom eingeführt. Dieses Modell zielt darauf ab, die mit dem Weiterverkauf an Mieter verbundene Bürokratie zu reduzieren. Mieter nutzen einen Teil des auf dem Dach produzierten PV-Stroms, behalten aber ihren eigenen Stromliefervertrag für die Reststromversorgung. Der Inhaber beziehungsweise die Verwaltung des Mehrfamilienhauses muss also keinen zusätzlichen Strom einkaufen, sondern stellt lediglich den vor Ort erzeugten Solarstrom zur Verfügung. Dadurch entfällt der Energieversorgerstatus, und die rechtlichen Verpflichtungen sind deutlich geringer als beim Mieterstrommodell. Obwohl es bei der GGV im Gegensatz zum Mieterstrom keinen staatlichen Zuschlag auf den Stromverkauf gibt, ist es oft das profitablere Modell, weil die Einrichtungs- und Verwaltungskosten geringer sind.
Mieterstrom und GGV führen zu zusätzlichen Kosten
Sowohl beim Mieterstrom als auch bei der GGV macht es Sinn, die Verwaltung des Stromverkaufs und die Schnittstelle mit dem Netzbetreiber von einer externen Agentur durchführen zu lassen. Für die einmalige Einrichtung von Mieterstrom oder von GGV sowie dem dafür notwendigen Umbau der Zähler werden in der Regel Kosten von einigen tausend Euro berechnet, abhängig von der Zahl der Wohneinheiten. Bei einige Anbietern ist in diesem Paket aber die komplette Projektumsetzung für die PV-Anlage mit inbegriffen. Für jede Wohneinheit, die den PV-Strom abnimmt, muss mit ca. 100-200€ an jährlichen Gebühren gerechnet werden, die aber teilweise die Gebühren der bisherigen Stromanbieter ersetzen.
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Unterschiede und Bewertung |
Mieterstrom |
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) |
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Förderung |
Attraktiv durch Mieterstromzuschlag als wirtschaftlicher Anreiz. |
Kein Zuschlag, reine Stromkostenersparnis. |
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Verwaltungsaufwand |
Hoch: Vermieter oder Dienstleister werden Energieversorger mit umfangreicher Bürokratie (Abrechnung, Stromkennzeichnung, Meldepflichten). |
Deutlich geringer: Kein Energieversorgerstatus, Abrechnung nur für PV-Anteil. |
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Kosten für Einrichtung |
Hoch, wegen aufwändiger Messkonzepte und hohem Abstimmungsaufwand. |
Mittel, wegen einfacherer Messtechnik und geringerem Gesamtaufwand. |
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Mieterbindung |
Stärker: Mieter schließen Vollstromvertrag beim Vermieter oder Partner ab. |
Flexibler: Mieter behalten eigenen Stromanbieter und ergänzen PV-Strom. |
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Wirtschaftlichkeit |
Meist geringer, weil Gebühren für die Verwaltung höher sind als der Mieterzuschlag. Preis des Stroms ist auf 90% des Grundversorgungstarifs beschränkt. |
Meist höher, weil geringere Einrichtungs- und Verwaltungskosten und kein Limit für den Strompreis. |
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Rechts- & Haftungsrisiken |
Höher, da Vermieter als Stromlieferant agiert und energierechtlichen Vorgaben unterliegt. |
Geringer, da keine Vollversorgungspflicht und weniger regulatorische Hürden. |
Fazit & Handlungsempfehlungen
In fast allen Fällen ist eine Photovoltaik-Anlage wirtschaftlich sinnvoll. Sie amortisiert sich relativ schnell und ist sehr profitabel. Daher lohnt es sich, möglichst bald eine PV-Anlage zu installieren. Die Kosten sind von den Gegebenheiten des Gebäudes abhängig und können sich zwischen verschiedenen Anbietern stark unterscheiden. Insbesondere die Größe der PV-Anlage und die Qualität der Komponenten und des umsetzenden Unternehmens entscheiden über den Preis. Wenn eine PV-Pflicht gilt, gibt es nur wenige Möglichkeiten, die Installation einer PV-Anlage zu vermeiden – da diese Investition fast immer profitabel ist, stellt dies aber auch kein wirtschaftliches Problem dar.
Zentral für die Profitabilität einer PV-Anlage ist der Verkauf des PV-Stroms an die Mieter. Dafür gibt es mittlerweile zwei konkurrierende System: den Mieterstrom und die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV). Für eines dieser beiden Systeme muss sich der Inhaber beziehungsweise die Verwaltung entscheiden. Alternativ kann der Strom auch ins Netz eingespeist werden, wegen der mittlerweile recht niedrigen Einspeisevergütung lohnt sich dies aber in der Regel nicht mehr.
Die Vorteile einer PV-Anlage auf Mehrfamilienhäusern im Überblick:
● Zusatzerlöse und Rendite für Eigentümer sichern
● Wertsteigerung und Attraktivität der Immobilie erhöhen
● Erfüllung gesetzlicher PV-Pflichten gewährleisten
● Stromkosten für Bewohner dauerhaft senken
Erste Schritte zur Umsetzung
Als Klima-Coach unterstütze ich Sie gerne bei der Umsetzung ihres PV-Projekts auf einem Mehrfamilienhaus. Ich kann eine wirtschaftlich sinnvolle PV-Anlage planen, die passenden Angebote heraussuchen, Gewerke koordinieren, den Verkauf des Stroms an die Mieter vorbereiten und Ergebnisse Mietern und Inhabern in der WEG gegenüber präsentieren. Mehr dazu hier.
Kontaktieren Sie mich gerne für eine kostenlose Erstberatung.
Erste Schritte zur Umsetzung einer Photovoltaik-Anlage im Mehrfamilienhaus
Wer als Eigentümer oder Hausverwaltung eine Photovoltaik-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus installieren möchte, sollte strukturiert vorgehen. Die folgende Checkliste hilft Ihnen, die wichtigsten Schritte im Blick zu behalten. Als Klima Coach unterstütze ich sie gerne in diesem Prozess.
- Gebäude und Dach prüfen
- Dachfläche und Ausrichtung analysieren
- Statik und Dachzustand bewerten lassen
- Verschattungen durch Nachbargebäude oder Bäume berücksichtigen
- Rechtliche Rahmenbedingungen klären
- PV-Pflicht in Ihrem Bundesland prüfen
- Förderprogramme, KfW-Kredite oder steuerliche Vorteile (AfA) einbeziehen
- Eigentümergemeinschaft (bei WEG) oder Beirat frühzeitig einbinden
- Wirtschaftlichkeit berechnen
- Investitionskosten ermitteln (Angebote von Fachfirmen einholen)
- Szenarien für Eigenverbrauch, Mieterstrom und Netzeinspeisung vergleichen
- Amortisationszeit und Rendite kalkulieren
- Modell zur Stromnutzung festlegen
- Mieterstrommodell wählen, wenn der Mieterstromzuschlag genutzt werden soll
- Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nutzen, wenn Verwaltungsaufwand niedrig bleiben soll
- Kombination mit Eigenverbrauch (z. B. für Allgemeinstrom oder Wärmepumpe) prüfen
- Förderungen und Finanzierung sichern
- BAFA-/KfW-Programme beantragen
- Regionale Förderungen oder Zuschüsse der Kommune nutzen
- Finanzierung mit Bank oder Energie-Dienstleister abstimmen
- Installation planen und umsetzen
- Fachbetrieb mit Erfahrung in Mehrfamilienhäusern auswählen
- Technische Planung inkl. Speicheroption prüfen
- Bau, Anschluss ans Netz und Anmeldung bei der Bundesnetzagentur durchführen
- Betrieb und Abrechnung organisieren
- Wartung und Reinigung regeln
- Stromabrechnung (Mieterstrom/Allgemeinstrom) professionell organisieren
- Monitoring-System einrichten, um Erträge laufend zu kontrollieren
Energetische Sanierung Mehrfamilienhaus: Wann lohnt sich die Investition wirklich?
Energetische Sanierung Mehrfamilienhaus: Wann lohnt sich die Investition wirklich?
Die energetische Sanierung von Mehrfamilienhäusern ist längst nicht mehr nur ein ökologisches Thema – sie entscheidet zunehmend auch über die Wirtschaftlichkeit einer Immobilie. Eigentümer und Hausverwaltungen stehen heute vor der Frage: Wann lohnt sich die Sanierung eines Mehrfamilienhauses wirklich?
Ein Blick auf den Markt zeigt: Wohnungen mit einem schlechten Energieausweis lassen sich immer schwerer vermieten, während moderne und energieeffiziente Gebäude deutlich attraktivere Mieteinnahmen erzielen. Gleichzeitig führt eine energetische Modernisierung oft zu einer Wertsteigerung des Mehrfamilienhauses und verbessert die Chancen bei einem späteren Verkauf.
Natürlich sind die Kosten einer Sanierung zunächst hoch – doch viele Maßnahmen amortisieren sich schneller, als man denkt. Sie können vierfach von der energetischen Sanierung eines Mehrfamilienhauses profitieren: durch die Wertsteigerung der Immobilie, die Amortisierung der Investitionskosten durch Umlage auf die Miete, den Verkauf des von Ihnen erzeugten PV-Stroms und die steuerliche Abschreibung der Investitionskosten. Sie müssen sich nicht für eine dieser Optionen entscheiden, sondern können sie gleichzeitig nutzen. Dies klingt nach einem rechtlichen Schlupfloch, ist aber vom Gesetzgeber so gewollt, um möglichst schnell Mehrfamilienhäuser energetisch zu sanieren.
In diesem Blogartikel beantworte ich Fragen zum richtigen Zeitpunkt der energetischen Sanierung eines Mehrfamilienhauses, zum sinnvollen Umfang und zu ihrer Wirtschaftlichkeit. Wichtigen Fragen zur Möglichkeit Investitionskosten auf die Miete umzulegen habe ich einen ausführlichen Absatz gewidmet. So können Sie fundiert entscheiden, wann sich eine Sanierung wirklich lohnt – und welche Maßnahmen die beste Rendite versprechen. Ich zeige in einem konkreten Beispiel auf, dass die energetische Sanierung eines Mehrfamilienhauses mit 20 Wohneinheiten über 20 Jahre fast 500.000 € Profit bringen kann.
Mehrfamilienhaus mit schlechtem Energieausweis: Risiken für Vermietung und Rendite
Die Energieeffizient von Mehrfamilienhäusern entscheidet mit über ihren Wiederverkaufswert
Die energetische Sanierung eines Mehrfamilienhauses führt direkt zu einer deutlichen Wertsteigerung der Immobilie. Eine Studie von Immoscout24 kommt zum Ergebnis, dass Eigenheime mit einem Energieausweis F, G oder H etwa 41 – 51 % günstiger verkauft werden als vergleichbare Immobilien mit einem Energieausweis A. Für Mehrfamilienhäuser existiert solch eine Studie bisher nicht, es ist aber mit ähnlichen Ergebnissen zu rechnen. Mit steigenden Energiepreisen und zunehmenden Anforderungen an die energetische Sanierung, wird der Wert energetisch gut sanierter Mehrfamilienhäusern immer weiter steigen. Und es wird zunehmend schwieriger werden, unsanierte Wohnungen zu vermieten.
Unsanierte Wohnungen werden zunehmend unattraktiv
Der Energieausweis eines Mehrfamilienhauses entscheidet immer mehr über die Vermietbarkeit der Wohnungen und die potenzielle Höhe der Mieten. Strom- und Heizkosten sind in den letzten Jahren stark gestiegen und bleiben weiter instabil. Darüber hinaus gibt es immer mehr Menschen, die sich um die Reduzierung ihres ökologischen Fußabdrucks bemühen. Mieter meiden daher zunehmend Wohnungen mit schlechten Energieausweisen.
Wohnungen mit geringen Heizkosten können teurer vermietet werden
Andererseits bedeutet dies aber auch, dass energetische Sanierungen von Mehrfamilienhäusern Wohnungen attraktiver machen und Mietsteigerungen ermöglichen. Da durch eine umfangreiche energetische Sanierung Heizkosten für die Mieter gesenkt werden, akzeptieren diese höhere Mieten. Je besser die Energieklasse ist, desto höher ist die Mietrendite.
Laut einer Studie des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW Kiel) akzeptieren Mieter Mieterhöhungen von 0,86 € pro m² zwischen einem A Energieausweis und einem D oder E Energieausweis. Dies entspricht in etwa auch den Einsparungen bei Heizkosten für die Mieter. Bei einem Mehrfamilienhaus mit 800 m² macht das 8.256 € im Jahr und 165.120 € in 20 Jahren aus. Mit dieser Summe lässt sich bereits ein guter Teil einer umfassenden energetischen Sanierung eines Mehrfamilienhauses finanzieren.
Interessant an dieser Studie ist auch, dass dies sich in erster Linie auf Bedarfsausweise bezieht, nur in deutlich geringerem Umfang auf Verbrauchsausweise. Dies ist nicht überraschend, weil die Verbrauchsausweise stark vom individuellen Nutzerverhalten abhängen, während in den Bedarfsausweisen die Energieeffizienz einer Wohnung „neutraler“ dargestellt wird. Vermieter mit guten Energieausweisen sollten daher die Informationen ihrer Bedarfsausweise bei Inseraten verwenden.
Mietsteigerungen durch Sanierungen werden laut der Studie vor allem dann akzeptiert, wenn sie zu einem Energieausweis A oder A+ führen. Bei einem Energieausweis B oder C ist die Möglichkeit die Mieten anzuheben etwas geringer. Ziel einer Sanierung sollte daher möglichst das Erreichen eines Energieausweises A sein.
Wann ist der beste Zeitpunkt für die energetische Sanierung eines Mehrfamilienhauses?
Die beste Zeit für energetische Sanierungen von Mehrfamilienhäusern ist in der Regel so bald wie möglich. In den meisten Fällen sind eine bessere Dämmung, ein Austausch der Heizungsanlage durch eine Wärmepumpe und die Installation einer Photovoltaik-Anlage sehr profitabel. Darüber hinaus stehen dafür umfangreiche, staatlich abgesicherte Kredite mit niedrigen Zinsen zur Verfügung, die nur einen geringen Anteil an Eigenkapital erfordern. Daher entgehen dem Inhaber eines Mehrfamilienhauses jedes Jahr, das er die energetische Sanierung des Gebäudes hinausschiebt, Profite. Es ist immer ratsam, möglichst frühzeitig einen individuellen Sanierungsfahrplan zu erstellen, um die profitabelste Lösung zu finden und einen klaren Zeitplan für die energetische Sanierung des Mehrfamilienhauses festzulegen.
Gesamtsanierung ist meist günstiger und weniger Aufwand
Inhaber oder Verwaltungen von Mehrfamilienhäusern stehen in der Regel vor der Entscheidung, entweder eine Gesamtsanierung eines Mehrfamilienhauses oder schrittweise mehrere Einzelmaßnahmen durchzuführen. Das gesamte Mehrfamilienhaus in einem Schritt energetisch zu sanieren, erfordert einen höheren Cash-Flow, ist aber insgesamt günstiger, profitabler und weniger unangenehm für die Mieter. Die Wirtschaftlichkeit einer Gesamtsanierung ist in der Regel deswegen besonders hoch, weil nur eine Planung und ein Gerüst notwendig ist und die meisten Bauteile nur einmal angefasst werden müssen. In die Zukunft aufgeschobene Sanierungsschritte werden durch steigende Baukosten in der Regel höher. Und profitieren kann der Inhaber von den Maßnahmen erst, wenn er die Kosten der erfolgten Maßnahmen auf die Miete umgelegt und die Kosten steuerlich abgeschrieben hat. Der beste Zeitpunkt für die energetische Sanierung ist daher meist so bald wie möglich. Wenn der notwendige Cash-Flow für eine Gesamtsanierung vorhanden ist, ist diese Option in der Regel die beste.
Einzelmaßnahmen können höhere Förderung bringen
Einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen schrittweise durchzuführen ist sinnvoll, wenn eine geringere Gesamtinvestition zu einem Zeitpunkt erfolgen soll. In vielen Fällen liegt auch die Förderung von Einzelmaßnahmen höher – der Einbau einer Wärmepumpe als Einzelmaßnahme kann eine Förderung von bis zu 55% erhalten, während die Förderung der Gesamtsanierung in der Regel maximal zu 20% gefördert wird. Sowohl für die Mieter, als auch für Inhaber und Verwaltung bedeuten Einzelmaßnahmen aber, dass sich der Prozess über Jahre und Jahrzehnte hinzieht und es immer wieder zu Baumaßnahmen kommt.
Bei allgemeinem Sanierungsbedarf immer auch energetisch sanieren
Bis die energetische Gesamtsanierung eines Mehrfamilienhauses in Angriff genommen wird, oder zwischen verschiedenen Einzelmaßnahmen, sollte keine Sanierung eines Bauteils ohne die entsprechende energetische Sanierung durchgeführt werden. Wenn das Dach neu gemacht werden muss, sollte es auch gleich ausreichend gedämmt (teilweise ist dies auch rechtlich verpflichtend) und möglichst mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet werden. Wenn ein Fenster ersetzt wird, sollte ein möglichst energieeffizientes Fenster eingesetzt werden. Wenn Schäden an einer Wand ausgebessert werden, sollte die gesamte Wand direkt gedämmt werden. Es ist sogar gesetzlich vorgeschrieben, wenn 10% eines Bauteils (Dach, Wand, Fenster, Kellerdecke) saniert werden, dass dann Mindestwerte für die Energieeffizienz eingehalten werden müssen. Die Wirtschaftlichkeit solcher Maßnahmen ist besonders hoch, weil die energieeffizienz-Mehrkosten amortisiert werden müssen.
Kleine Maßnahmen sofort in Angriff nehmen
Bei kleinen energetischen Sanierungsmaßnahmen ist der Kosten-Nutzen Faktor am höchsten. Diese können in der Regel auch ohne lange Planung umgesetzt werden. Hier eine Auswahl von günstigen Maßnahmen, um die Heizkosten der Mieter direkt zu reduzieren:
- Hydraulischer Abgleich: bei einem hydraulischen Abgleich wird die Leistung aller Heizkörper optimiert. Meist können dadurch die Heizkosten um 10-15% gesenkt werden, in Extremfällen auch um bis zu 40%. Die Kosten dafür liegen zwischen 250 € und 750 € pro Wohneinheit.
- Heizkörperventile modernisieren: durch den Einbau voreinstellbarer Thermostatventile kann die Heiztemperatur exakter reguliert werden, was Heizkosten einspart.
- Anpassung der Heizkurve: oft entspricht die Heizleistung nicht dem tatsächlichen Bedarf. Eine Anpassung in Absprache mit dem Mieter spart Heizkosten, ohne viel Aufwand zu verursachen.
- Heizungsrohre dämmen: die Heizungsrohre in unbeheizten Räumen zu dämmen ist sowieso gesetzlich vorgeschrieben und bringt bei geringen Kosten eine relativ große Einsparung.
Welche energetischen Sanierungsmaßnahmen für ein bestimmtes Mehrfamilienhaus sinnvoll sind, wird im individuellen Sanierungsfahrplan von einem Energieberater analysiert. Darin ist auch eine erste Wirtschaftlichkeitsanalyse von Einzelmaßnahmen und der Gesamtsanierung enthalten.
So profitabel kann die energetische Sanierung von Mehrfamilienhäusern sein – ein Beispiel
Wirtschaftliches Ergebnis der energetischen Sanierung eines MFH mit 8WE, 12WE und 20WE
Um die Kosten und Nutzen transparent zu machen, habe ich ein theoretisches, aber realistisches Beispiel für ein Mehrfamilienhaus mit 8WE, 12 WE und 20WE durchgerechnet.
| WE | 8 | 12 | 20 |
| m² Wohnfläche | 520 | 780 | 1300 |
| m² Dach / Kellerdecke | 140 | 160 | 200 |
| m² Fassade | 576 | 884 | 1102 |
| Leistung PV-Anlage | 22050 | 25200 | 31500 |
| Kosten abz. Förderung | 172.720€ | 221.118€ | 269.408€ |
| Dämmung Flachdach | 11.200€ | 12.160€ | 14.400€ |
| Dämmung Außenwand | 69.120€ | 99.008€ | 114.608€ |
| Dämmung Kellerdecke | 8.400€ | 9.600€ | 12.000€ |
| Fenster | 24.000€ | 33.600€ | 52.000€ |
| Wärmepumpe | 22.500€ | 24.750€ | 27.000€ |
| PV-Anlage | 37.500 € | 42.000€ | 49.400€ |
| Mehreinnahmen / Jahr | 23.261€ | 29.180€ | 35.799€ |
| Mieterhöhung | 13.818€ | 17.689€ | 21.553€ |
| AfA | 6.356€ | 7.963€ | 9.836€ |
| Stromverkauf komplett (0,28€) | 3.087€ | 3.528€ | 4.410€ |
| Mehreinnahmen / 20 Jahre | 486.421€ | 607.847€ | 746.271€ |
| Mieterhöhung | 276.352€ | 353.789€ | 431.053€ |
| AfA | 127.120€ | 159.260€ | 196.720€ |
| 50% Stromverkauf (3% Infl) | 82.949€ | 94.799€ | 118.498€ |
| Amortisierung in Jahren | 7,43 | 7,58 | 7,53 |
| Return on Equity (ROE) | 117,3% | 114,6% | 115,5% |
| Gesamtprofit | 313.701€ | 386.729€ | 476.863€ |
Die energetische Sanierung eines MFH mit 12WE kann über 450.000 € Profit bringen
Dieses Beispiel zeigt: die energetische Sanierung von Mehrfamilienhäusern ist äußerst profitabel. Bei einem Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten liegt der Profit über 20 Jahre bei 314.000 €, bei 20 Wohneinheiten bei 477.000 €. Dies liegt unter anderem daran, dass die Investitionskosten auf die Miete umgelegt werden, nach Amortisierung von sieben bis acht Jahren die Miete aber nicht wieder gesenkt werden muss. Zusätzlich wirkt die AfA steuersenkend und durch den Verkauf des Stroms kann zusätzlich Einkommen bzw. Cashflow generiert werden. Die Rendite eines energetisch sanierten Mehrfamilienhauses mit Energieeffizienzklasse A ist aber deutlich höher, als die eines Mehrfamilienhauses mit Energieausweis Klasse D – H.
Der Return on Equity bei der energetischen Sanierung eines MFH ist sehr hoch
Besonders hoch ist der Return on Equity. Dies liegt vor allem daran, dass es umfangreiche staatliche Förderprogramme für die energetische Modernisierung von Mehrfamilienhäusern gibt, mit niedrigen Zinsen. Bei einem Eigenkapitalanteil von 10% liegt der ROE in diesem Beispiel bei über 110%. In vielen Fällen kann man sogar 100% finanzieren lassen.
Äußerst hilfreich für die Wirtschaftlichkeit der energetischen Sanierung von Mehrfamilienhäusern sind auch die hohen Förderungen. Diese können für die Dämmung bei 20% und für die Wärmepumpe bei 55% liegen. Was es bei der Planung und Beantragung der Förderung zu beachten gibt, finden Sie in diesem Blogbeitrag.
Die profitabelsten energetischen Sanierungsmaßnahmen für Mehrfamilienhäuser
Eine ordentliche Dämmung, der Einbau einer Wärmepumpe und eine Photovoltaik-Anlage sind der Königsweg für Mehrfamilienhäuser
Langfristig hat die Kombination einer ordentlichen Dämmung eines Mehrfamilienhauses, zusammen mit dem Einbau einer Wärmepumpe und der Installation einer Photovoltaik-Anlage den größten Kosten-Nutzen-Faktor für Inhaber und Verwaltung. In der Regel lässt sich nur durch die Kombination dieser drei umfangreichen Maßnahmen ein Mehrfamilienhaus mit Energieausweis D – H zu einem Energieausweis A mit Nutzung von mindestens 65% Erneuerbaren Energien machen. Der Energieausweis A ist in der Regel die Voraussetzung dafür, dass die Mieten so weit angehoben werden können, dass alle Maßnahmen wirtschaftlich sind und sich schnell und nachhaltig rechnen. Gewisse Dämmstandards und der 65% Anteil Erneuerbare Energien sind mittelfristig sowieso vorgeschrieben, sie jetzt schon umzusetzen spart meist viel Geld.
Die Installation einer Photovoltaik-Anlage ist besonders profitabel, weil der gewonnen Strom an die Mieter verkauft werden kann und sie zusätzlich steuerlich absetzbar ist und. Mehr dazu in diesem Blogbeitrag.
Eine gute Dämmung ist Voraussetzung für einen Energieausweis Klasse A
Ein besonders guten Kosten-Nutzen-Faktor bei Mehrfamilienhäusern haben in der Regel die Dämmung der obersten Geschossdecke (wenn der Dachboden unbeheizt ist), die Dämmung der Kellerdecke, die Kerndämmung von Außenwänden (ist leider in vielen Gebäuden nicht möglich) und die Dämmung von Heizungsrohren. Dazu mehr in diesem Blogbeitrag. Die Dämmung des Daches bei beheizten Dachböden, der Außenwände, wenn keine Kerndämmung möglich ist und der Austausch von Fenstern sind relativ teuer, aber sie führen zu einer starken Senkung der Heizkosten für die Mieter und ermöglichen somit eine schnelle Amortisation über eine Umlage der Kosten auf die Miete (mehr dazu im nächsten Kapitel).
Alte Heizungsanlagen von Mehrfamilienhäusern sollten ausgetauscht werden
Wenn die Heizungsanlage des Mehrfamilienhauses über 20 Jahre alt ist, resultiert der Einbau einer Wärmepumpe oder von Split-Klimageräten zum Heizen in einer starken Reduzierung der Heizkosten. Diese Einzelmaßnahme erhält auch eine besonders hohe Förderung. Bei neueren Öl- und Heizkesseln kann der Einbau einer kleineren Wärmepumpe sinnvoll sein, mit der die Hauptheizlast übernommen wird. Die alten Heizkessel müssen dann nur noch an besonders kalten Tagen laufen. Dies ist sowohl bei einer zentralen Heizungsanlage möglich als auch bei Gas-Etagen-Heizungen. Da Heizungen schrittweise 65% Erneuerbare Energien nutzen müssen, ist ein schneller Umstieg auf eine Wärmepumpe oder eine Holzpellet-Heizung sinnvoll.
Energetische Sanierungskosten auf Mieten umlegen: So funktioniert es
Viele Energieeffizienzmaßnahmen sind umlageberechtigt
Die Frage ob und inwiefern energetische Sanierungskosten auf die Miete umgelegt werden können, ist komplex und hängt von vielen Faktoren ab. Daher vorab die Warnung: Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für eine individuelle Prüfung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.
Im § 559 des Bürgerlichen Gesetzbuch wird formuliert: „Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen […] durchgeführt, so kann er die jährliche Miete um 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.“ Laut § 555b gehören zu den umlageberechtigten Modernisierungsmaßnahmen energetische Modernisierungen.
Voraussetzungen für die Umlage von energetischen Sanierungskosten bei Mehrfamilienhäusern auf die Miete
Die aufgrund einer energetischen Modernisierung erfolgte Erhöhungen der monatlichen Mieten darf nicht mehr als 3 € innerhalb von sechs Jahren betragen. Bei der Berechnung der Modernisierungsumlage für ein Mehrfamilienhaus sind die Fördermittel von den Kosten der energetischen Modernisierung abzuziehen. Wichtig ist dabei auch die Trennung zwischen Modernisierungs- und Instandhaltungskosten, weil letztere nicht umlagefähig sind.
Wird ein Dach gedämmt und kostet die Maßnahme 100.000 €, von denen 20.000 € gefördert werden, kann unter Umständen jährlich 6.400 € auf die Mieten umgelegt werden. In diesem Fall lassen sich Dämmmaßnahmen innerhalb von 12,5 Jahren über Mieterhöhung amortisieren.
Mieter werden durch die Umlage nicht finanziell benachteiligt, weil ihre Heizrechnung aufgrund der besseren Dämmung in ähnlicher Höhe sinken wird. Im Idealfall bleibt die Summe aus Miete und Nebenkosten für die Mieter gleich. Überspitzt formuliert: die Mieter zahlen nicht mehr für Gas aus Russland, dem Nahen Osten oder der USA, sondern sie zahlen Ihnen das Geld für die Modernisierung zurück.
Die energetische Sanierung einer Heizung ist oft umlagefähig
Verschiedene Meinungen gibt es dazu, ob und in welchem Fall der Austausch einer Heizungsanlage auf die Miete umgelegt werden darf. Laut einem relativ aktuellen BGB-Urteil ist dies aber wohl auch möglich, selbst wenn die Heizung nicht unmittelbar zu niedrigeren Heizkosten führt, sondern lediglich effizienter arbeitet als die Vorgängerheizung. Umlagefähig sind auch neue Wärmepumpen. Allerdings ist die Erhöhung der monatlichen Miete aufgrund eines Heizungsaustausches auf 0,50 € beschränkt. Werden Förderungen für den Heizungsaustausch in Anspruch genommen, dürfen allerdings bis zu 10% der Kosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden.
Als Inhaber oder Verwalter von Mehrfamilienhäusern müssen die üblichen Regeln für Mieterhöhungen beachtet werden, unter anderem die Ankündigung der Modernisierung und die Mitteilung der Mieterhöhung.
Investitionskosten einer Photovoltaik-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus können nicht auf die Miete umgelegt werden
Die Investitionskosten für eine Photovoltaik-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus können in der Regel nicht auf die Miete umgelegt werden. Mit der Photovoltaik-Anlage wird zwar der Bedarf an Primärenergie reduziert, nicht aber der Bedarf an Endenergie (letzteres ist nur bei einer verbesserten Dämmung oder einer neuen Heizungsanlage der Fall). Die überwiegende rechtliche Auffassung im Internet ist daher, dass die PV-Anlage auf einer Mehrfamilienhaus eine Umlage der Investitionskosten auf die Miete nach § 559 BGB grundsätzlich ausschließt.
Die Investitionskosten lassen sich trotzdem doppelt amortisieren: einerseits durch den Verkauf des PV-Stroms an die Mieter oder alternativ durch Nutzung für den Hausstrom beziehungsweise die Wärmepumpe. Andererseits können die Investitionskosten über eine lineare AfA für 20 Jahre mit 5% steuerlich abgeschrieben werden. Die Kombination aus Abschreibung und Stromverkauf reduziert die Amortisationszeit von Photovoltaik-Anlagen und verbessert ihre Wirtschaftlichkeit erheblich.
Umlage von Kosten bei PV-Strom & Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus
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Kostenart |
Umlagefähig auf Mieter? |
Begründung / Rechtsgrundlage |
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Netzstrom für Wärmepumpe |
✅ Ja |
Betriebskosten für Heizung (§ 2 Nr. 4 BetrKV) und Warmwasser (§ 2 Nr. 5 BetrKV) |
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Selbstverbrauchter PV-Strom (Eigenstrom) |
❌ Nein |
Keine „tatsächlichen Kosten“, Opportunitätskosten dürfen nicht angesetzt werden |
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Wartung und Instandhaltung Wärmepumpe |
✅ Ja |
Betriebskosten Heizung (§ 2 Nr. 4 BetrKV) |
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Wartung und Versicherung PV-Anlage |
✅ Ja, anteilig |
Wenn die PV-Anlage der Wärmeerzeugung dient (z. B. Strom für Wärmepumpe) |
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Ablese-, Mess- und Verteilungskosten (Zähler, Heizkostenverteiler) |
✅ Ja |
Betriebskosten Heizkostenabrechnung (§ 2 Nr. 4, § 2 Nr. 5 BetrKV) |
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Verwaltungskosten (z. B. interne Buchhaltung, Planung) |
❌ Nein |
Nach BetrKV nicht umlagefähig |
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Abschreibung / Investitionskosten PV oder Wärmepumpe |
❌ Nein |
Investitions- und Kapitalkosten sind keine Betriebskosten |
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Mieterstrom (separater Vertrag für Stromlieferung) |
➖ Nur über Zusatzvertrag |
Nicht über Betriebskostenabrechnung, sondern eigenständiger Stromliefervertrag |
Fazit: So profitieren Eigentümer von der energetischen Sanierung eines Mehrfamilienhauses
Die energetische Sanierung von Mehrfamilienhäusern ist äußerst profitabel. Mit den richtigen Maßnahmen lässt sich ein Mehrfamilienhaus mit Energieklasse D – H zu einem Mehrfamilienhaus mit Energieklasse A machen. Ein so saniertes Mehrfamilienhaus steigt deutlich im Wert und erlaubt höhere Mieteinnahmen. Weil die Strom- und Heizkosten stärker sinken sollten als die Mieterhöhung ausfällt und der Wohnkomfort steigt, profitieren auch die Mieter von den Maßnahmen.
Grundlage für die Planung einer energetischen Sanierung eines Mehrfamilienhauses sollte ein von einem Energieberater erstellter individueller Sanierungsfahrplan sein. Inhaber und Verwaltung des Mehrfamilienhauses sollten anschließend entscheiden, ob sie eine Gesamtsanierung durchführen oder Einzelmaßnahmen. Eine Gesamtsanierung erfordert einen höheren Cash-Flow, ist aber günstiger und profitabler als Einzelmaßnahmen. Bei Einzelmaßnahmen liegt hingegen die Gesamtförderung oft höher, insbesondere wenn eine Wärmepumpe eingebaut wird. Kleinere, günstige Maßnahmen sollten in jedem Fall schnellstmöglich angegangen werden, weil sie sich besonders schnell amortisieren.
Eine energetische Sanierung führt zwar zu hohen Kosten, ist aber auch sehr profitabel. Die Sanierung eines Mehrfamilienhauses mit 20 Wohneinheiten kann über 20 Jahre zu Profiten von fast 500.000 € führen. Um vom gesamten Potenzial der Wertsteigerung und der Wirtschaftlichkeit zu profitieren, müssen in der Regel ausreichende Dämmmaßnahmen für die Energieklasse A, der Einbau einer Wärmepumpe und die Installation einer Photovoltaik-Anlage in Kombination angegangen werden.
Profitieren können Inhaber und Verwaltungen von Mehrfamilienhäusern von einer Kombination aus Umlage der Investitionskosten auf die Miete, gleichzeitig ihre Abschreibung über die AfA und den Verkauf des PV-Stroms an die Mieter. Die Amortisationszeit solch eines Gesamtpakets hängt stark von den Gegebenheiten des Gebäudes ab, liegen aber oft unter 10 Jahren. Durch die Verfügbarkeit von staatlich abgesicherten Krediten, die oft nur einen sehr geringen Eigenanteil erfordern, liegt der Return on Equity dieser Maßnahmen mit um die 100% (bei 10% Eigenanteil) besonders hoch.
Erste Schritte zur Umsetzung
Welche energetischen Sanierungsmaßnahmen zu welchem Zeitpunkt sinnvoll sind, hängt von den Gegebenheiten des individuellen Mehrfamilienhauses ab. Daher ist eine gute Planung essentiell. Der erste Schritt auf diesem Weg ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Als Klima Coach kann ich für Mehrfamilienhäuser in Berlin und Brandenburg – in Sonderfällen auch in anderen Bundesländern – diesen iSFP mit Partnerunternehmen anbieten. Anschließend kann ich mit Inhabern und Verwaltungen von Mehrfamilienhäusern in die Umsetzung der Maßnahmen gehen. Ich biete dabei ein Rundum-Sorglos Paket an, inklusive Angebots-Einholung, Beratung bei der Auswahl von Angeboten, Koordinierung verschiedener Gewerke und der Präsentation von Vorschlägen in der WEG. Kontaktieren Sie mich gerne für ein kostenloses Erstgespräch.
